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Die Absicherung der gesetzlichen Rentenversicherung bei Verlust der Arbeitskraft
Rund 200.000 Personen müssen pro Jahr in Deutschland ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Fast ein Viertel aller Berufstätigen wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig.
Dabei sind Krankheiten und nicht etwa Unfälle die häufigste Ursache für den Verlust der Arbeitskraft.
Erwerbsminderungsrente
Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 hatte auch Auswirkungen auf die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Sowohl die Leistungshöhe als auch die Bedingungen haben sich gravierend geändert.
Für alle Versicherten, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, entfällt die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Diese wird durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Der erlernte Beruf, die akademische Ausbildung, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist dabei nicht mehr für die Feststellung der Erwerbsminderung und somit für die Rentenzahlung ausschlaggebend. Ebenso kann auf eine andere zumutbare Tätigkeit abstrakt verwiesen werden.
Geprüft wird auf die verbliebene zeitliche (Rest)Leistungsfähigkeit, wie sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes verwertbar ist. Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst somit alle nur denkbaren Tätigkeiten, die mit den vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden können.

Bezieht ein Versicherter eine EM-Rente vor dem Alter 65 wird diese pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3% gekürzt, maximal um 10,8%.
Im Klartext: Wer eine Rente vor dem 62. Lebensjahr erhält, muss 10,8% Abschlag hinnehmen. Tritt die Erwerbsminderung zwischen dem 62. und 65. Lebensjahr ein, reduziert sich der Abschlag schrittweise, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
Hinweis: Bis 2012 lag die Altersgrenze für einen ungekürzten Rentenbezug bei Alter 63. Im Zuge der Altersgrenzenanhebung bei der Regelaltersrente wird diese seit dem Jahr 2012 sukzessive von Alter 63 auf Alter 65 angehoben. Tritt die Erwerbsminderung im Jahre 2019 ein, wird die Rente erst ab Alter 64 und 2 Monaten ungekürzt gezahlt.
Der einmal berechnete Abschlag bleibt bei einem ununterbrochenen Rentenbezug, auch nach Umwandlung bei Erreichen der Regelaltersgrenze in eine Altersrente, erhalten.
Für den Bezug einer EM-Rente müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:
Es gibt vier Anspruchsvoraussetzungen / Regeln, die gleichberechtigt nebeneinander stehen.
Wird mind. Eine der Regeln erfüllt, besteht ein Rentenanspruch.
Kurz zusammen gefasst sind dies:
• Allgemeine Wartezeit und die 3/5 Regelung wird erfüllt!
• Die Übergangsregelung für Versicherte, die 1984 bereits einen Rentenanspruch hatten, wird erfüllt!
Prüfung auf vorzeitige Wartezeiterfüllung:
• Die Erwerbsminderung tritt durch einen Arbeitsunfall/Berufskrankheit ein.
• Die Erwerbsminderung tritt in der Freizeit ein.*
(In den letzten 6 Jahren vor Eintritt der EM wurde eine Ausbildung beendet und in den letzten 2 Jahren davor liegen mind. 12 Monate mit Pflichtbeiträgen).
*Achtung: Diese Vorschrift erfasst auch Freizeitunfälle und Krankheiten aber nur bei voller Erwerbsminderung. Kann der Versicherte noch 3 Stunden am Tag arbeiten, besteht kein Rentenanspruch.
Ab wann und wie lange wird eine EM-Rente gezahlt?
Die Erwerbsminderungsrenten werden erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit und nur noch als Zeitrente gezahlt. Die Befristung beträgt 3 Jahre.
Danach wird erneut geprüft ob eine Erwerbsminderung vorliegt.
Liegt auch nach insgesamt 9 Jahren Rentenbezug (zweimalige Verlängerung der Befristung) die Erwerbsminderung weiter vor, wird eine Dauerrente daraus. Dies gilt allerdings nicht für arbeitsmarktbedingte Renten!
Ohne private Vorsorge geht es nicht!
Die durchschnittliche EM-Rente (Neuzugang 2017) beträgt für Männer 771,-€ und für Frauen 737,-€ im Monat (Quelle: DRV Zeitreihen Oktober 2018).
EM-Renten sind ebenfalls Steuer- und Sozialversicherungspflichtig.
Ohne eine private Berufsunfähigkeitsversicherung müssen drastische Einschnitte hingenommen werden.
Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie noch Fragen?
Melden Sie sich jederzeit bei uns – wir sind gerne für Sie da!
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