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Verleihen Sie doch einfach Ihre Schadenfreiheitsklasse!

Die Kfz-Zeit beginnt und die Fragen der Kunden mehren sich. Oft wird man vor unlösbare Aufgaben gestellt und sucht nach perfekten Lösungen. Heute möchten wir Ihnen eine Möglichkeit aufzeigen, die in manchen Fällen extrem vorteilhaft für den Kunden ist.

Unser Produktpartner Württembergische bietet Ihnen an, dass Sie Ihren SFR an andere Personen verleihen. Diese Art der abweichenden SF-Berechnung ist für folgende Konstellationen zulässig:

Ehe-/Lebenspartner

VN und SFR-Berechtigter sind Ehe- bzw. Lebenspartner, die in häuslicher Gemeinschaft leben.

Eltern/Kind

…der SFR kann vom Kind nicht vollständig übernommen werden und verbleibt deshalb auf einem Elternteil. Zulässig sind auch direkte Verwandtschaftsverhältnisse nach § 1589 BGB (Großeltern/Enkel und Geschwister). Eine häusliche Gemeinschaft ist nicht zwingend.

Mitarbeiter/Firma

VN ist eine Firma. SFR-Berechtigter ist der Mitarbeiter, der ein Firmenfahrzeug nutzt und seinen privat erworbenen SFR in den Versicherungsvertrag einbringt.

Konzern/Einzelfirma

VN und SFR-Berechtigter sind Firmen, die zu einem Konzern oder zu einer Firmengruppe gehören. VN kann sowohl die Einzelfirma als auch der Konzern selber sein.

Personengesellschaft/Inhaber

Diese Variante ist zu verwenden, wenn sich eine Privatperson selbstständig gemacht hat und die Firma einen eigenen Namen erhält. Beispiel: Malerbetrieb Klecks – die Privatperson bleibt der SF-Berechtigte.

Gerade Möglichkeit 2 ist für junge Fahrer eine super Möglichkeit, günstig mit eigenem Kfz zu starten.

Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen der Württembergische Maklerservice Komposit in Frankfurt gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten:
Tel.: 06196/7755-307
E-Mail: thomas.pohl@wuerttembergische.de

Hier finden Sie auch das Formular zur Anrechnung des Schadenfreiheitsrabattes.

 Wir freuen uns auf eine gemeinsame erfolgreiche Kfz-Zeit!