BCA Newsletter
Baukindergeld: Wird die Frist über den 31.12.20 hinaus verlängert?
Es gibt verschiedene Initiativen und Befürworter, u.a. die FDP-Fraktion und die LBS Bausparkassen, die aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der politischen Maßnahmen wegen der Corona-Krise fordern, dass auch für die Jahre 2021 und darüber hinaus der Anspruch auf Baukindergeld verlängert wird. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen, es zeichnet sich aber ab, dass erst nach der Bundestagswahl in 2021, also in der neuen Legislaturperiode, darüber entschieden wird. Sie sollten Ihre in Frage kommenden Kunden entsprechend informieren.
Bisher gilt: Bis zum 31.12.2020 muss ein Kaufvertrag unterschrieben sein oder eine Baugenehmigung vorliegen, um einen Antrag auf Baukindergeld bei der Förderbank KfW stellen zu können. Pro Kind werden beim Bau oder Kauf der eigenen vier Wände 1.200,- Euro p.a. Baukindergeld für 10 Jahre gezahlt, also maximal 12.000,- Euro, das Haushaltseinkommen darf 90.000,- Euro bei einem Kind und weitere 15.000 Euro für jedes weitere Kind nicht übersteigen. 62 Prozent der Anträge auf Baukindergeld wurden laut Bundesregierung von Familien mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000,- Euro gestellt. Insgesamt sind für das Baukindergeld Haushaltsmittel in Höhe von 9,9 Milliarden Euro vorgesehen. Vom Zusagevolumen von 9,9 Milliarden sind seit Programmbeginn bis 31. Mai 2020 4,861 Milliarden Euro (232.803 Anträge) beantragt. Nach den Angaben der KfW reichen die Mittel für das Baukindergeld aus und eine Mittelaufstockung ist derzeit nicht erforderlich. Um die 9,9 Milliarden auszuschöpfen, müssten Familien mit insgesamt 825.000 Kindern das Baukindergeld bekommen.
Infos unter www.kfw.de/baukindergeld
Digitale Abwicklung in der Baufinanzierung
Bitte lesen Sie dazu den entsprechenden Artikel im neuesten „Insider“. Unter anderem Matthias Rother, Vorstandsvorsitzender unserers Kooperationspartners HYPOFACT AG äußert sich dazu, Zitat: „Die Kunden werden künftig verstärkt die Fachkompetenz und die technologischen Bausteine eines Vermittlers im Rahmen eines hybriden Beratungsmodells favorisieren.“ Bitte beachten Sie, dass Sie, sofern Sie via uns mit der HYPOFACT AG zusammenarbeiten, keine Vertriebsvereinbarung mit der ING benötigen, um die in dem Beitrag geschilderten Vorteile nutzen zu können.
Kontakt: Frau Kathrin Robitzer, Herr Timo Hasselmann HYPOFACT AG, Tel. 030/437447900, E-Mail: info@hypofact.de
Haben Sie weitere Fragen?
Ihr BCA-Ansprechpartner für Finanzierungen & Bausparen:
E-Mail: bauen@bca.de
Tel: 06171-9150 210