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Veränderungen im Bausparangebot
Die andauernde Niedrigzinsphase macht sich leider auch bei unserer Produktpalette zum Thema Bausparen bemerkbar. Ab dem 01.05.2021 können wir leider keine Produkte der BHW Bausparkasse mehr anbieten. Die BHW legt ihren Fokus aus o. g. Gründen auf das Finanzierungsgeschäft und strafft daher das Bausparvertriebspartnernetz. Wir bedauern diese Entwicklung und bedanken uns für die langjährig funktionierende Partnerschaft. Bei allen Kundenberatungen können Sie natürlich weiterhin auf die attraktive Tarifwelt unserer angeschlossenen Produktpartner zurückgreifen.
Ausführliche Informationen zu unserem Kooperationspartnernetzwerk erhalten Sie unter:
BCA AG | Baufinanzierung und Bausparen
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne unter bauen@bca.de oder Tel. 06171 9150-140 an uns wenden.
Das neue BEG: KfW 261, 262
Beraten Sie Ihren Kunden vorausschauend!
Die KfW schreibt: „Planen Sie den Kauf einer neuen oder frisch sanierten energieeffizienten Immobilie? Ab dem 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag für die neuen Produkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellen und anschließend den Kaufvertrag unterzeichnen – es gibt keine Möglichkeit, sich die Förderbedingungen vorzeitig zu sichern.
Planen Sie einen Bau oder eine Sanierung zum Effizienzhaus? Die neue BEG-Förderung können Sie ab dem 01.07.2021 beantragen. Es ist jedoch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen schon vorher Verträge abzuschließen und Aufträge zu vergeben.
Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Zuschuss finanzieren? Dann können Sie für ein Effizienzhaus alternativ den Zuschuss Wohngebäude (461) wählen. Bei Einzelmaßnahmen können Sie alternativ den Zuschuss des BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen.“
Lesen Sie alles Wissenswerte auf der Seite der KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/
Berliner Mietendeckel nichtig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt, weil das Land schlichtweg gemäß Grundgesetz nicht zuständig sei. Damit gab es den 284 Bundestagsabgeordneten von Union und FDP recht, die mit diesen Argumenten ein Normenkontrollverfahren gegen das Berliner Gesetz angestrengt hatten.
Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fallen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. „Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat“, erklären die Verfassungsrichter mit Bezug auf Art. 70 und Art. 72 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den Paragrafen 556 bis 561 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abschließend geregelt habe, sei aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das Mietendeckelgesetz in Berlin ebenfalls die Miethöhe regele, „ist es insgesamt nichtig“.
Nachzulesen nebst Urteil und Begründung hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-028.html
Exkurs: Das war der Mietendeckel
Der im Februar 2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Mietendeckel fror die Berliner Mieten für fünf Jahre auf dem Stand vom 18. Juni 2019 ein. Eine entsprechende Mietentabelle legte Höchstwerte je nach Baualtersklassen zwischen 3,92 Euro/qm und 9,80 Euro/qm fest. Ausgenommen waren Sozialwohnungen und Neubauwohnungen ab dem Baujahr 2014. Betroffen waren insgesamt 1,5 Mio. Berliner Mietwohnungen. Vom 23. November 2020 an gab es eine zusätzliche Verschärfung. Überschritten Bestandsmieten die zulässigen Obergrenzen in der Tabelle um mehr als 20%, dann mussten diese abgesenkt werden. Betroffene Mieter (ca 340.000 bis 512.000 Wohnungen) waren berechtigt, dies einzufordern.
Dubiose Geschäfte mit Anlegergeldern: Millionen für Ruinen
Es ist womöglich einer der größten Anlegerskandale der vergangenen Jahre: Die German Property Group (früher Dolphin Trust) aus Niedersachsen soll weltweit rund 20.000 Anleger um hunderte Millionen Euro betrogen haben. Deutsche Behörden sahen offenbar nicht genau hin. Wie konnte das passieren?
Link zur ARD Mediathek:
Reportage & Dokumentation: Millionen für Ruinen – Dubiose Geschäfte mit Anlegergeldern | ARD-Mediathek (ardmediathek.de)
Haben Sie weitere Fragen?
Ihr BCA-Ansprechpartner für Finanzierungen & Bausparen:
E-Mail: bauen@bca.de
Tel: 06171-9150 210