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Im Namen des Volkes: Urteil zur Mieterhöhung
Wenn ein Vermieter die Miete erhöhen will, muss er das bekanntlich begründen, etwa indem er als Grundlage die ortsübliche Vergleichsmiete nimmt oder ein Gutachten heranzieht (BGB § 558).
Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die ermittelten Werte müssen zum Ankündigungszeitpunkt der Mieterhöhung gelten und nicht erst zum Zeitpunkt des Mieterhöhungstermins.
Hier finden Sie das Urteil (Az.: VIII ZR 22/20).
Sind junge Menschen ohne Eigentum in der Miet-Falle gefangen?
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung und das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln haben sich dieser Fragestellung angenommen.
Von allen Haushalten, denen eine Immobilie gehört, waren im Jahr 2000 noch 31 Prozent im Alter bis 45 Jahre. Im Jahr 2019 machte diese Altersgruppe nur noch 15 Prozent der Eigentümer aus, so die Studie. Und weiter: Der Anteil der Haushalte mit Bewohnern über 65 Jahre stieg derweil von 27 auf 40 Prozent. „Die hohen Kaufpreise sind abschreckend“, so Immobilienfachmann Michael Voigtländer vom IW. Die meisten Kreditgeber verlangen zudem, dass auch ein gewisser Anteil des Kaufpreises durch Eigenkapital gedeckt wird. „Dies trifft aber nur auf rund 15 Prozent der Mieterinnen und Mieter zu“, stellt die Studie fest.
Lesen Sie den kompletten Artikel hier.
Mediathek-Tipp: „Kleine Häuser mit großer Zukunft!“
Vor einem halben Jahr erschien diese Reportage, die nun nicht zuletzt aufgrund der immer wichtigeren ökologischen Schwerpunkte auf „ARD alpha“ wiederholt wurde.
Klimafreundlich, bezahlbar und flexibel: So sollen die Häuser von Zimmermeister Wolfgang Denker sein. Der Clou: eine raffinierte Modulbauweise, die im Vergleich zur Stein-auf-Stein-Methode schnell geht, eine gute CO2-Bilanz hat und ein gesundes Wohnklima. Seine mit einem Klimapreis ausgezeichneten Holzhäuser sind energieeffizient und enthalten zum größten Teil nachwachsende Baustoffe.
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