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Kredit-Neubewertungen nach der Flutkatastrophe
Gemäß Art. 208 (3) CRR müssen Kreditinstitute die Werte der beliehenen Immobilien überwachen. Liegen Hinweise darauf vor, dass eine Immobilie im Verhältnis zu den allgemeinen Marktpreisen erheblich an Wert verloren haben könnte, ist die Bewertung zu überprüfen. Dies ergibt sich auch aus der BelWertV (§ 26), der MaRisk (BTO 1.2.2) und den neuen EBA-Leitlinien der Europäische Bankenaufsicht für die Kreditvergabe und Überwachung (Absätze 225 und 226).
Beispielsweise steht in BTO 1.2.2 unter 4.: „Außerordentliche Überprüfungen von Engagements einschließlich der Sicherheiten sind zumindest dann unverzüglich durchzuführen, wenn dem Institut aus externen oder internen Quellen Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche negative Änderung der Risikoeinschätzung der Engagements oder der Sicherheiten hindeuten. Derartige Informationen sind unverzüglich an alle einzubindenden Organisationseinheiten weiterzuleiten.“
Es bleibt abzuwarten und eher pessimistisch einzuschätzen, wie Kreditinstitute bei notleidenden Krediten und Neuvergabe in den betroffenen Regionen reagieren werden, ja seitens des Gesetzgebers müssen. Und wie Sachverständige die Erkenntnisse aus der Flutkatastrophen in ihren Wertgutachten einfließen lassen.
Dabei wird es mit ziemlicher Sicherheit zu Wertverlusten auch bei nicht geschädigten Wohnimmobilien kommen, da die Infrastruktur erheblich beschädigt ist und die Nachfrage in den Regionen vermutlich sinken wird.
Das Erste Mediathek: Kampf um Wohnraum
Sehen Sie die interessante Aufzeichnung dieser knapp halbstündigen Panorama-Sendung vom 12.08.2021 mit der gebotenen kritischen Distanz.
Vom selben Datum stammt das Interview mit Christoph Gröner mit seinen spannenden polarisierenden Ansichten eines millionenschweren Immobilienunternehmers.
Bausparpreise für Wohnungsgebäude im Mai 2021 um 6,4 % gegenüber des Vorjahres gestiegen
Gemäß aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland im Mai 2021 um 6,4 % gegenüber Mai 2020 gestiegen. Dies ist der höchste Anstieg der Baupreise gegenüber einem Vorjahr seit Mai 2007 (+7,1 % gegenüber Mai 2006). Im Mai 2007 hatte die damalige Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 % zu dem starken Preisanstieg beigetragen. Im Vergleich zum Februar 2021 erhöhten sich die Baupreise im Mai 2021 um 3,6 %. Die steigende Nachfrage im In- und Ausland treiben die Baupreise ebenso nach oben wie Problemen in der Lieferkette durch die Folgen der SARS-CoV-2/COVID-19 Pandemie. Baumaterialien wie Holz und Stahl sind knapp, Handwerker und Baufirmen nahezu ausgebucht.
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