BCA Newsletter
ALB: Neue Baugeld-Konditionen ab 16.11.2021
Die Alte Leipziger Bausparkasse (ALB) hat die Baugeld-Konditionen ab dem 16.11.2021 um bis zu 10 Basispunkte gesenkt (siehe PDF).
Ansprechpartner:
ALB Bausparteam
Tel.: 06171 / 66 41 77.
Allianz: Baufi-Zinsrabatt
Die Allianz gewährt Ihren Kundinnen und Kunden unter folgenden Bedingungen einen Zinsrabatt von -0,30%:
• Finanzierungsbedarf max. 400.000 EUR
• Finanzierung bis max. 70% des Kaufpreises
• keine Einbindung von Nachrangdarlehen, Zwischenfinanzierungen, oder Zusatzimmobilien (zusätzliche Beleihungsobjekte)
• Sollzinsbindungen: 20, 25 oder 30 Jahre
• eine Auszahlung zur Kaufpreisbelegung
• Rabattierung ausschließlich für das Standard-Produkt: Baufi-Basis-Angebot ist ausgeschlossen.
Zusätzliche Vorteile:
• Machbarkeitsaussage innerhalb von 48 Stunden
• Die langen Sollzinsbindungen weisen bei der Allianz aktuell kaum Unterschiede zu den „Kurzläufern“ aus.
• Zusätzlich ist die Kombination mit dem Rabatt der Allianz für Volltilger möglich.
Ansprechpartner:
HYPOFACT AG, 030 437447900,
Email: bca@hypofact.de
Melden Sie sich als BCA-Partner*in um die besonderen Betreuungsvorteile der Kooperation zu nutzen.
ING: Konditionssenkung
Die ING hat ihre Baufinanzierungszinsen in den langen Zinsbindungen ab 20 Jahren um bis zu 0,15 % für das Neugeschäft reduziert.
Ansprechpartner:
HYPOFACT AG, 030 437447900
Email: bca@hypofact.de
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Heizkosten-Verordnung
Die Bundesregierung hat am 4. August 2021 die Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung beschlossen und setzt damit eine EU-Richtlinie um. Sie enthält Regelungen zur Fernablesbarkeit von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, zur unterjährigen Verbrauchsinformation von Endnutzern und zu Informationen, die in der jährlichen Abrechnung enthalten sein müssen.
Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen künftig fernablesbar sein. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 31. Dezember 2026 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Ab einem Jahr nach Inkrafttreten müssen neu installierte Geräte zudem interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein.
Gebäudeeigentümer müssen Endnutzern – Mietern und Wohnungseigentümern – in den Fällen, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden, ab Inkrafttreten mindestens zweimal im Jahr und ab dem 1. Januar 2022 monatlich Verbrauchsinformationen mitteilen. Zudem müssen sie unabhängig von der Fernablesbarkeit der Geräte zusammen mit den Abrechnungen – also einmal jährlich – auch bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, zum Beispiel Informationen über den Brennstoffmix und einen Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums.
Haben Sie weitere Fragen?
Ihr BCA-Ansprechpartner für Finanzierungen & Bausparen:
E-Mail: bauen@bca.de
Tel: 06171-9150 210