BCA Newsletter
Eilt: KfW-55-Förderung endet, Bearbeitungszeiten beachten!
Entscheidend ist das Datum der Antragsstellung, aber: Die durchleitenden Finanzierungsinstitute brauchen dafür Zeit. Bis zum 31. Januar 2022 muss der vollständige Antrag bei der KfW eingegangen sein. Eine hohe Anzahl von Finanzierungsanfragen, die baldigen Feiertage mit Urlauben sowie Corona-Engpässe (Homeoffice, Quarantäne etc.) können zu deutlichen Bearbeitungsstaus und Verzögerungen führen.
Werden Sie jetzt tätig, damit Ihre Kunden diese Förderung noch nutzen können, es bleibt kaum noch Zeit.
Die Bausparkasse Mainz (BKM) informiert:
Guten Tag,
wieder neigt sich ein herausforderndes Jahr dem Ende entgegen.
Die Einführung unseres neuen Bauspartarifs, die Freischaltung unseres neuen Bausparrechners nebst der digitalen Antrags-Strecke und der DSGVO-konformen Uploadfunktion für Neuverträge, die Erhöhung des Modernisierungsdarlehens auf 50.000 Euro und die starke Verbesserung der Wohnungsbauprämie – um nur ein paar wenige all unserer Neuerungen im Jahr 2021 zu nennen – wurden von Ihnen sehr begrüßt und hervorragend angenommen.
Wir nutzen die Gelegenheit und bedanken uns herzlich für die gute Zusammenarbeit, die tatkräftige Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen. Gemeinsam werden wir auch die im Jahr 2022 wartenden Herausforderungen meistern.
Ihnen und Ihren Lieben wünschen wir friedvolle und harmonische Weihnachtstage und einen guten und gesunden Rutsch ins neue Jahr.
Weihnachtliche Grüße aus Mainz
Ihr BKM Partnervertrieb
Thorsten Söhner, Robert Bülling, Stephanie Ruth
Tel. 06131 / 303123
Email: makler@bkm.de
Webinar der Bausparkasse Mainz (BKM):
Geschenkbausparvertrag mit bis zu 3 %* jährlichem Bonus
Ja, ist denn schon wieder Weihnachten? Verhelfen Sie Ihren Kunden zum idealen Weihnachtsgeschenk.
Mit dem Tarif Zinsplus der Bausparkasse Mainz liegt Zukunft mit Zinsgarantie unter dem Weihnachtsbaum.
Termin/Anmeldung: Donnerstag, 02.12.2021, 10.00 Uhr
*) 2% bei einer vereinbarten Sparzeit von 7 Jahren, 3% bei einer vereinbarten Sparzeit von 10 Jahren, konkret siehe Bausparbedingungen
ALB: Verbesserte Annahmekriterien für das Bauspargeschäft
Die Alte Leipziger Bausparkasse (ALB) informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf eine ausreichende Besparung neuer Bausparverträge zu achten, ist ein wesentliches Element unserer Annahmepolitik. Das Bausparkollektiv und die Vergabe von Bauspardarlehen sind von einem regelmäßigen Spargeldeingang abhängig. Klar definierte Annahmekriterien für anfängliche Sparzahlungen, die vom Regelsparbeitrag abweichen, sind somit für die Bausparkasse und für Geschäftspartner im Beratungsgespräch erforderlich.
Wir verändern unsere Kriterien ab sofort wie nachfolgend beschrieben. Insbesondere für Verträge, die Im Rahmen einer Baufinanzierung abgeschlossen wurden, werden wir die Prozesse deutlich vereinfachen.
Anforderungen aus dem Vertrieb kommen wir damit ebenso entgegen, wie wir unsere Aufgabe, eine Besparungskontrolle leichter umsetzen zu können.
- Grundsätzlich ist eine anfängliche monatliche Besparung von 2,5 ‰ der Bausparsumme erforderlich.
- Bei Verträgen, die für eine aktuelle oder geplante Baufinanzierung vorgesehen sind anfänglich
- mind. 1 ‰ der Bausparsumme pro Monat
- Auf dem Antrag ist in diesen Fällen das Feld „Für eine Baufinanzierung vorgesehen“ anzukreuzen
- Der Beginn der Besparung muss spätestens 12 Monate nach Abschluss einsetzen, bei nachgewiesenem Forward-Darlehen spätestens nach 36 Monaten
- Die Besparung muss aus dem Bausparantrag ersichtlich sein (z.B. durch SEPA-Mandat, VL-Besparung oder konkreten Hinweisen auf Überweisungen/Dauerauftrag)
Keine Einzahlungsbeschränkungen bis zur Höhe des Mindestsparguthabens.
Für Fragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Itter
Tel. (06171) 66-6690
Mobil (0174) 159 07 69
Email: frank.itter@alte-leipziger.de
Koalitionsvertrag: Das Wichtigste in Sachen Immobilienpolitik
- In einer Bau- und Investitionsoffensive sollen 400.000 Wohnungen pro Jahr neu gebaut werden, 100.000 davon als Sozialwohnungen und mit dauerhafter Sozialbindung.
- Ein neues Ministerium für Bauen und Wohnen soll entstehen.
- Bauverfahren sollen digitalisiert und beschleunigt werden.
- Ab 2025 muss jede Heizung, die neu eingebaut wird, mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Ab 2025 müssen wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden dem EH70 Standard entsprechen, bei Neubau EH40.
- Förderprogramme sollen weiterentwickelt werden.
- Eine “Teilwarmmiete” wird als Modell geprüft und die Modernisierungsumlage für energetische Maßnahmen soll darin aufgehen. „Teilwarmmiete“ bedeutet: Die Miete beinhaltet eine Basisversorgung mit Wärme. Ein energieeffizientes Haus wäre also lukrativer für den Vermieter. Der Verbrauch über diese Grundwärme hinaus wird vom Mieter bezahlt – zu viel Verbrauch ginge demnach nicht zu Lasten des Vermieters.
- Der CO2 Preis fürs Heizen wird zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt – je schlechter die Gebäudeklasse desto mehr muss der Vermieter zahlen. Sollte die neue Koalition das Modell nicht bis Mitte 2022 umsetzen können, wird zunächst hälftig zwischen Vermietern und Mietern und Vermietern geteilt.
- Das Wohngeld soll gestärkt werden.
- Es gibt keine neuen Instrumente zur Mietmarktregulierung (z.B. kein Mietendeckel).
- Die Mietpreisbremse wird bis 2029 verlängert.
- Die Kappungsgrenze wird von 15% auf 11% in angespannten Wohnungsmärkten gesenkt. Bisher konnte man in bestehenden Mieteverhältnissen die Miete innerhalb von 3 Jahren um maximal 15% anheben, wenn sie untere der ortsüblichen Vergleichsmiete lag – das sind jetzt nur noch 11%. In nicht angespannten Märkten bleibt es bei 20% innerhalb von 3 Jahren.
- Ab 100.000 Einwohnern muss es einen Mietspiegel geben.
- Der Bemessungszeitraum für den Mietspiegel wird von 6 auf 7 Jahre verlängert. Damit sinkt die ortsübliche Vergleichsmiete als Grundlage für die Mietpreisbremse leicht.
Hier finden Sie den Koalitionsvertrag.
Haben Sie weitere Fragen?
Ihr BCA-Ansprechpartner für Finanzierungen & Bausparen:
E-Mail: bauen@bca.de
Tel: 06171-9150 210