Erhöhung der Höchstentschädigungsgrenze in den Sparten Wohngebäude und Eigenheim

Ab dem 01.01.2023 wurden die Entschädigungsleistung innerhalb unserer BCA-Deckungskonzepte automatisch von bisher 1 Mio. auf künftig 1,5 Mio. für das Bestands- als auch das Neugeschäft erhöht.

Grund dafür waren neben der Inflation die gestiegenen Baupreise und Kosten. Diese Erhöhung bietet Ihnen neben einer noch größeren Haftungssicherheit
auch zahlreiche neu versicherbare Risiken, die bislang außerhalb der alten Entschädigungsgrenze lagen.

Gemäß der Regelung „Bedingungsveränderungen“ der Verbraucherinformationen wurden innerhalb der BCA-Deckungskonzepte nachfolgende Punkte zu Gunsten Ihrer Kunden geändert haben. Sie brauchen nichts zu unternehmen – die Verbesserungen gelten automatisch rückwirkend ab dem 01.01.2023 für den Bestand und das Neugeschäft aller Tarifstände zur Wohngebäudeversicherung.

  • Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Versicherer nicht mehr für Nässeschäden aufkommen müssen, die durch eine undichte Silikonfuge, beispielweise in der Dusche, entstanden sind. Wir haben entgegen dieses Urteils in den Verbraucherinformationen klargestellt, dass wir weiterhin für diese Schäden aufkommen.

 

  • Die aktuell außergewöhnlich stark gestiegenen Baukosten sowie die Inflation wirken sich, beispielsweise nach einem Brand, direkt auch auf die Kosten des Wiederaufbaus eines Hauses und die Wiederbeschaffung von Hausratgegenständen aus. Daher haben wir die Höchstentschädigungen für alle Tarifstände des Bestandes und Neugeschäfts von 1 Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro erhöht.

 

  • Die Beiträge der Wohngebäude- und Eigenheimversicherung werden unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, u.a. Schadenaufwand und Kosten, kalkuliert und angepasst. Hierbei spielen sowohl die Veränderungen von Baukosten und Verbraucherpreisen, als auch die Veränderung des erwarteten Schadenaufwandes eine Rolle. Die genaue Vorgehensweise zur Anpassung an die Baukostenentwicklung und die Verbraucherpreise sowie die Informationen zur Beitragsberechnung und Beitragsanpassung werden in den Verbraucherinformationen umfangreicher erläutert.

Ihre Kunden werden im ersten Quartal über diese Änderungen informiert.