Produkt- und Gesellschafts-informationen
Finanzierungen & Bausparen Dezember

(KW 50/ 2023)
Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) hat mit ihrer Entscheidung vom 13.12.2023 den US-Leitzins unverändert in der Spanne von 5,25 bis 5,5 % belassen und Zinssenkungen für 2024 in Aussicht gestellt.Die europäische Zentralbank (EZB) behielt den Leitzins am 14.12.2023 unverändert bei 4,5 %. Laut EZB-Präsidentin Lagarde seien Zinssenkungen überhaupt nicht diskutiert worden. _____
Baufinanzierungs-Zinsindikation
Kaufpreis: 500.000,- Euro, Darlehen 400.000,- Euro, Eigenanteil 100.000 Euro, Kunde zahlt Kaufnebenkosten selbst (80% Beleihungsauslauf), Zinsbindung 10 Jahre, Sollzins 3,46 %, Effektiv-Zins 3,54 %, anfängliche Tilgung 2 %, Monatsrate: 1.820,00 Euro, Restschuld 304.578,19 Euro. Referenz-Objekt selbstgenutztes Einfamilienhaus im Rhein-Main-Gebiet. Gute Bonitäts- und Objektdaten. KfW 124 Wohneigentumsprogramm für den ersten Immobilienerwerb zum Eigennutz, Höchstsumme 100.000,- Euro, 10 Jahre Zinsbindung: 3,88 % nominal, 3,95 % effektiv.
Die Zinsen ändern sich täglich und sind von vielen Indikatoren neben den Bonitäts- und Objektdaten u.a. von regionalem Bezug, bereitstellungszinsfreier Zeit usw. abhängig. Deswegen kann hier nur eine unverbindliche, aber auf konkreten Daten fußende Einschätzung gemacht werden, die nicht an Endkunden weitergegeben werden darf. Stand 15.12.2023_____
EU-Sanierungspflicht für Bestandsimmobilien kommt nicht
Die EU hat sich am 07.12.2023 zwar auf strengere Energievorgaben im Gebäudesektor geeinigt. Bis 2050 sollen alle Gebäude in der EU klimaneutral sein. Eine ursprünglich geplante Sanierungspflicht für Hausbesitzer soll es aber nicht geben. Link _____
Neukalkulation der Beleihungswerte erschwert Kreditvergabe
Der Abstand zwischen Markt- und Beleihungswerten wächst wieder. Die Beleihungswertverordnung sorgt dafür, dass der für die Beleihungswertermittlung zu verwendende Kapitalisierungszins immer vom Börsenkurs 30-jähriger Bundesanleihen am 30. November des Vorjahres abhängt. Für das kommende Jahr werden sich die Abstände für Markt- und Beleihungswerte vergrößern. Die Immobilienfinanzierung durch Banken wird damit schwieriger._____
Europäischer Vergleich der Baukosten
Im europäischen Vergleich ist Deutschland aufgrund von Finanzlasten und Auflagen Spitzenreiter im Bereich der Baunebenkosten. Das führt zu verminderter Bautätigkeit sowie zu Zurückhaltung bei Investorinnen und Investoren und somit zu geringeren Staatseinnahmen und höheren Mieten. Welche Maßnahmen der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert, um der Lähmung beim Wohnungsbau etwas entgegenzusetzen, lesen Sie in dieser Pressemitteilung (PDF)._____
(KW 49/ 2023)
Arbeitnehmer-Sparzulage: Einkommensgrenzen werden ab 2024 mehr als verdoppelt
Fast 6 Millionen Anspruchberechtigte mehr
Die Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeber wird verbessert. Die Einkommensgrenzen werden schon ab 2024 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete angehoben.
Die Erhöhung der Einkommensgrenzen gilt für beide förderfähigen Sparformen: das Bausparen und das Sparen mit Vermögensbeteiligungen, zum Beispiel Investmentfonds. 2023 sind ca. 8 Millionen Arbeitnehmer anspruchsberechtigt. Der Kreis erweitert sich laut Angaben der Bundesregierung jetzt auf 13,8 Millionen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage zu den vermögenswirksamen Leistungen, die Unternehmen ihren Beschäftigten entweder als Arbeitgeberleistung zusätzlich zum Lohn gewähren oder aber aus deren Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag überweisen. Förderfähig sind zum einen die wohnungswirtschaftliche Verwendung, beispielsweise das Bausparen oder die Tilgung eines Baukredits, und Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne. Der Fördersatz für die wohnungswirtschaftliche Verwendung beträgt derzeit 9 Prozent, die maximale jährliche Zulage 42,30 Euro. Das Beteiligungssparen wird mit 20 Prozent und bis zu 80 Euro im Jahr bezuschusst. Dort liegen die Einkommensgrenzen heute bei 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) und werden ab 2024 wie oben beschrieben erhöht.
Die Sparzulage muss mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden und wird bei Bewilligung vom zuständigen Finanzamt festgesetzt.
Die beiden Zulagen (20 % und 9 %) können nebeneinander in Anspruch genommen werden.
Wer also in beide Anlageformen den zulässigen Höchstbetrag investiert, bekommt für seine vermögenswirksamen Leistungen höchstens 80 Euro Zulage pro Jahr (20 Prozent von 400 Euro). Für den Bausparvertrag gibt es noch einmal rund 42 Euro jährliche Zulage (9 Prozent von 470 Euro). Damit können insgesamt höchstens 122,30 Euro jährliche Sparzulage je Arbeitnehmer fließen.
_____
SCHUFA-Score nur bedingt zulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Scoring der SCHUFA als unzulässig eingestuft, wenn deren Kunden (also die Kreditgeber etc.) vor allem anhand des SCHUFA-Werts über Kredite entscheiden. In diesem Fall handle es sich um eine verbotene automatisierte Entscheidung, erklärte der EuGH in Luxemburg. Er beantwortete damit Fragen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Das Verwaltungsgericht soll nun prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält.
_____
Baugewerbe rechnet 2024 mit noch weniger neuen Wohnungen
Das Baugewerbe geht von einer anhaltenden Talfahrt beim Wohnungsbau aus. Für 2024 prognostiziert der Branchenverband ZDB die Fertigstellung von 235.000 Wohnungen und einen weiteren Umsatzrückgang.
_____
Die Santander hat die Zinsen gesenkt
Ab sofort startet die Angebote bei 2,99% (bis 11,99%). Insbesondere für lange Laufzeiten über 84 Monate und bonitätsstarke Kunden werden die 2,99% angeboten. Aber auch für andere Kombinationen wurden die Konditionen deutlich gesenkt. Häufig sehen wir 4,99% oder 5,29%.
_____
ALB: Änderungen im Tarif AL_Neo ab 2024
Die Alte Leipzger Bausparkasse (ALB) informiert:
Seit Beginn diesen Jahres ist das Zinsniveau in Deutschland weiter gestiegen. Deshalb werden ab 2024 die Guthaben- und Darlehenszinsen in unserem Tarif AL_Neo gemäß unseren Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) erneut angepasst. Der Stichtag für die Festlegung der neuen Zinsen ist gemäß unserer ABB der 30. November jeden Jahres. Der Referenzzins lag zum diesjährigen Stichtag bei 2,937 %, so dass unsere Guthaben- und Darlehenszinsen für das Bauspar-Neugeschäft ab dem 01.01.2024 wie folgt aussehen:
- AL_Neo Klassik: 1,30 % Guthabenzins, gebundener Sollzins 3,55 %
- AL_Neo Niedrig: 1,30 % Guthabenzins, gebundener Sollzins 2,55 %
- AL_Neo Dynamik: 1,30 % Guthabenzins, gebundener Sollzins 3,55 %
Die angepassten Zinsen gelten für neu abgeschlossene Bausparverträge (BSV) ab dem 1. Januar 2024.
Bei Verträgen in den Tarifvarianten AL_Neo Klassik und AL_Neo Niedrig, die bereits in diesem Jahr oder früher abgeschlossen wurden, gelten weiterhin die bei Abschluss vereinbarten Guthaben- und Darlehenszinsen.
Nur in der Tarifvariante AL_Neo Dynamik verändert sich aufgrund der variablen Guthabenverzinsung auch für Bestandsverträge der Guthabenzins auf 1,30 % für das Jahr 2024.
Entscheidend im Beratungsgespräch – Sie können Ihren Kunden unverändert alle Vorteile des Tarifs AL_Neo anbieten: Mit der Wahlzuteilung kann ein BSV bei Bedarf schneller zugeteilt werden. Durch den optimierten Zins- und Tilgungsbeitrag kann die Belastung aus dem Bauspardarlehen an den Geldbeutel Ihrer Kunden angepasst werden. Die flexible Besparung in Abhängigkeit von der Tarifvariante bietet viel Spielraum bei der Zinssicherung. Nicht zu vergessen: in der Sparphase des BSV profitieren Ihre Kunden von attraktiven Guthabenzinsen von aktuell 1,30 %.
Die aktuellen ALB-Baufi-Konditionen vom 06.12.2023 finden Sie hier (PDF).
Kontakt für Partner*innen der BCA-Gruppe: Telefon: 06171 / 664277, Email: gp-beratung@alte-leipziger.de
_____
(KW 48/ 2023)
Sinkende Inflation – Hoffnung auf sinkende Zinsen
„Die Inflationsrate in Deutschland wird im November 2023 voraussichtlich +3,2 % betragen,“ so vermeldet das Satistische Bundesamt am 29.11.2023. Und weiter heißt es: „Das ist der niedrigste Stand seit Juni 2021 (+2,4 %). Gemessen wird die Inflationsrate als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Nach bisher vorliegenden Ergebnissen sinken die Verbraucherpreise gegenüber Oktober 2023 voraussichtlich um 0,4 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +3,8 %.“
Und in der Eurozone: Die jährliche Inflation im Euroraum im November 2023 wird auf 2,4 % geschätzt, gegenüber 2,9% im Oktober. Dies geht aus einer von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlichten Meldung vom 30.11.2023 hervor.
Das macht Hoffnung, dass die EZB die Leitzinsen nicht weiter erhöhen wird und ggf. eine Zinssenkung im Raum steht. Die nächste entsprechende EZB-Sitzung steht am 14.12.2023 an. Zwar sind die EZB-Leitzinsen nur einer von mehreren Indikatoren für die Baufinanzierungszinsen, aber es zeichnet sich eine Tendenz ab.
Die Kreditgeber werden reagieren, die Commerzbank z.B. senkt bereits zum 01.12.2023 ihre Baufinanzierungs-Konditionen um 9 bis 13 Basispunkte, je nach Beleihungsauslauf und Zinsbindungsdauer.
_____
Jahresend-Engpässe
Bitte beachten Sie, dass es zum Jahresende erfahrungsgemäß immer zu Personal-Engpässen und verlängerten Bearbeitungszeiten kommt. Das betrifft natürlich nicht jedes Kreditinstitut und nicht alle Bausparkassen; dennoch ist es geboten, so rechtzeitig wie möglich Vorgänge anzugehen, bzw. Anträge einzureichen, die einer zeitigen Durchführung, bzw. Fristeinhaltung bis zum Jahresende bedürfen. _____
Baufinanzierungszinsen
Zur Orientierung finden Sie die Konditionstableaus der ING hier (ING-PDF) der Alte Leipziger Bausparkasse hier (ALB-PDF) und der Allianz Lebensversicherung hier (Allianz-PDF)._____
Die ALB informiert
„In Zeiten einer unsicheren Zinsentwicklung sowie im Hinblick auf die umfassenden Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist ein Bausparvertrag eine gute Möglichkeit, Vorsorge für die eigenen vier Wände zu treffen,“ so Frank Itter von der Alte Leipziger Bausparkasse (ALB). Und weiter heißt es vertriebsorientiert:
Starten Sie nun den HEIZUNGS-VOR-TILGER!
Zum Jahreswechsel zeichnen sich erneut Änderungen in unserem Tarif AL_Neo ab. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihren Kunden jetzt noch die aktuellen Darlehenszinsen ab 2,35 % zu sichern. Nutzen Sie auch Ihre aktuellen KFZ-Versicherungsgespräche um das Thema Bausparen und Antrag auf Wohnungsbauprämie (WOP) zu platzieren. Möchten Sie mehr erfahren? Dann lesen Sie die AL News.
Kontakt für Partner*innen der BCA-Gruppe: Telefon: 06171 / 664277, Email: gp-beratung@alte-leipziger.de_____
Anforderungen an Kreditgewährung werden weiter verschärft
Die Kreditgeber erhöhen teilweise erneut die Anforderungen an die Mindestannuität, um die jederzeitige Erfüllbarkeit der Kapitaldienstfähigkeit sicherzustellen.
Die langfristige Kapitaldienstfähigkeit für die beantragte Finanzierung muss z.B. bei der Hypovereinsbank ab dem 01.12.2023 mit mindestens 6,5% Annuität (bisher: 5,5%) auf Basis des Darlehensnominalbetrags nachgewiesen sein.
Unter Kapitaldienstfähigkeit versteht man die Fähigkeit eines Kreditnehmers, die Annuität, also sämtliche notwendigen Zins- und Tilgungszahlungen (d. h. den Kapitaldienst), nachhaltig jetzt und zukünftig über die gesamte Kreditlaufzeit (und nicht nur während der Zinsbindungsdauer) uneingeschränkt erbringen zu können. Geregelt ist dies u.a. im KWG und in den MaRisk.