20. Juni 2024
Neuigkeiten aus dem Bereich Geldwäsche und Compliance

Geldwäsche
Hinweis zur Nachlegitimierungspflicht
Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 10 Geldwäschegesetz im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung Ihrer Geschäftsbeziehungen dazu verpflichtet sind, die Legitimationsdaten Ihrer Kunden immer aktuell zu halten.
Auch für alte Geschäftsabschlüsse greift nach dem Geldwäschegesetz die Nachidentifizierungspflicht. Das heißt, dass Sie z.B. auch für einen seit vielen Jahren bestehenden Fondssparplan immer wieder aktuelle Legitimationsdaten des Kunden in DIVA eingeben sowie eine Personalausweiskopie ablegen müssen.
Bitte nehmen Sie die Nachidentifizierung spätestens ein Jahr nach Ablauf der Ausweispapiere vor.
Für unsere Vermittler im Haftungsdach haben wir diese und weitere Informationen auch im Leitfaden „vorgeschriebener Orderweg“ festgehalten, den Sie wie immer in DIVA unter Investment – Haftungsdach finden.
Compliance
Negativerklärung 2023
Für Berater des Haftungsdachs der BfV AG können die Negativerklärungen 2023 eingereicht werden. Ein Muster des Formulars haben wir in der DIVA Infothek unter Investment – Haftungsdach zum Download zur Verfügung gestellt.
Gerne können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an compliance@bfv-ag.de senden.
Sachkundenachweis und Geldwäscheschulung
Für Berater des Haftungsdachs der BfV AG stehen aktualisierte Versionen der Schulungen zur Geldwäsche und Anlageberatung in Ihrem Going Public Benutzerportal zur Verfügung.
Die Schulungen müssen bis zum 31.12.2024 absolviert werden.