BCA Newsletter 2018
Die Keymanpolice: Absicherung von sogenannten „Schlüsselpersonen“ in mittelständischen Betrieben
Sie kennen das. Sie betreuen mittelständische Unternehmer in allen Fragen rund um die unternehmerischen Risiken, die das Unternehmen zum Erliegen bringen könnte: Betriebsunterbrechung, Fuhrparkmanagement, Kreditausfall etc.
Aber wie sieht es mit dem unternehmerischen Risiko aus, falls das Unternehmen wichtige „Schlüsselfiguren“ vorübergehend oder auf Dauer verliert…? Hat das Auswirkungen? Wenn ja, welche? Und kann das Unternehmen diesem Risiko ggf. auch vorbeugen?
Die Antwort lautet hier auf alle 3 Fragen: JA, das hat Auswirkungen, und das Unternehmen hat die Möglichkeit, dieses meist unterschätzte Risiko abzusichern.
Wenn wichtige entscheidungsbefugte Personen oder gar der Geschäftsführer wegen längerer Krankheit ausfallen und es keine adäquate Vertretungsregelung gibt, kann das im schlimmsten Fall die Insolvenz des Unternehmens bedeuten.
Hier greift die sog. Keymanpolice. Im Grunde ist das nichts anderes als eine „Schwere-Krankheiten-Absicherung“, die das Unternehmen auf den Geschäftsführer oder eine andere „Schlüsselperson“ abschließt. Sollte einer der besagten Personen durch eine schwere Krankheit länger oder gar gänzlich ausfallen, so greift die Versicherung mit einer Einmalzahlung, die direkt an das Unternehmen gezahlt wird. Damit ist z. B. sichergestellt, dass das Unternehmen eine qualifizierte Person einstellt, die die Geschicke der Firma lenkt.
Sicher fragen Sie sich jetzt unter anderem, wie man hier eine angemessene Versicherungssumme bemisst, und welcher Anbieter hier in Frage kommt.
Bei der Wahl der Versicherungssumme gibt es keine Faustformel. Wir empfehlen jedoch, dass hier mit 2 Jahresgehältern der zu versichernden Person kalkuliert werden sollte. Das hat den Hintergrund, dass man nicht genau absehen kann, wie lange sich ein schwerwiegendes Krankheitsbild hinzieht.
Hat ihr Kunde ein GGF-Gehalt von beispielsweise 125.000,- Euro, so sollte eine Versicherungssumme von mind. 250.000,- gewählt werden.
Wenn diese Frage geklärt ist, bleibt immer noch die Frage offen, bei welchem Anbieter dieses Risiko eingedeckt werden sollte.
Derzeit gibt es 5 renommierte Anbieter für diese Produkte am Markt. Das wichtigste Auswahlkriterium für den passenden Anbieter sollte hier die Klarheit der Bedingungen sein. Sprich, wie eindeutig ist der jeweilige Leistungsauslöser in den Bedingungen des Versicherers definiert, und wie hoch sind die Hürden hierfür. Das wiederum heißt auf „Gut Deutsch“: Wie schwer muss die Erkrankung sein, damit der Kunde und damit die Firma die vereinbarte Versicherungssumme als Einmalzahlung erhält?
Bei der Auswahl des richtigen Anbieters und der Analyse der entsprechenden Bedingungen sind wir Ihnen gerne behilflich. Sprechen Sie Ihre Kunden beim nächsten Jahresgespräch auf dieses oft unterschätzte Risiko an.
Gerne unterstützt Sie das Altersvorsorgeteam der BCA bei Anfragen dieser Art und der anschließenden Umsetzung individueller Versorgungslösungen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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