Produkt- und Gesellschafts-informationen
Finanzierungen & Bausparen im April

Baufinanzierung & Bausparen

(KW 15 / 2025)

Koalitionsvertrag: Ende des Heizungsgesetzes, neue Minister*innen

Was bedeutet der am 09.04.2025 verabschiedete Koalitionsvertrag rund ums Finanzieren und Bauen?

Die Förderprogramme der KfW werden zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht: ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung. Das Baugesetzbuch wird novelliert. Die das Heizen betreffende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das seit dem 01.01.2024 geltende Heizungsgesetz“ wird abgeschafft. Die Mietpreisbremse soll um 4 Jahre verlängert werden. Zur Wohneigentumsbildung werden steuerliche Maßnahmen verbessert. Es soll ein Investitionsfonds für den Wohnungsbau soll aufgelegt werden, wer günstig vermietet, soll steuerlich belohnt werden.

Der Koalitionsvertrag hier zum Download: PDF
Sie finden dort unter 1.3 in den Zeilen 703 bis 804 das Segment „Bauen und Wohnen“.

Die SPD will die Namen ihrer Ministerinnen und Minister erst im Mai – nach Abschluss des SPD-Mitgliederentscheids – benennen. Die CSU erst nach der Kanzlerwahl, hier bestimmt alleine der Parteivorstand. Bei der CDU entscheidet der Bundesausschuß voraussichtlich am 28.April. Welche Parteien die Minister*innen stellen, steht schon fest: Wirtschaftsminister CDU, Favorit Carsten Linnemann; Finanzminister SPD, Favorit Lars Klingbeil; Umweltminister CDU, Favorit Andreas Jung. Das unsprünglich auf der CDU-Streichliste stehende Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bleibt. Es wird von der SPD besetzt werden. Das bedeutet, dass Klara Geywitz beste Chancen hat, Bundesbauministerin zu bleiben, zumal als sicher gilt, dass Lars Klingbeil auf eine Parität bei der Besetzung achten wird und ansonsten zu wenig Frauen auf den Ministerposten wären.
Jetzt sind es also nur noch zwei Parteien statt bisher SPD, FDP und Grüne, die die für den Wohnungsbau und die Förderung wichtigen Ministerien besetzen. Das hat besondere Bedeutung für die umweltpolitischen Aspekte bei Neu- und Bestandsbauten und eventuelle Zuschüsse und Fördermittel. Diese kommen meist von der KfW, die dem Bundesfinanzministerium untersteht oder von der BAFA, die dem Wirtschaftsministerium zugeordnet ist. Hier müssen sich die Minister parteiübergreifend einigen. Interessant ist zudem, dass der fürs Bauen und Modernisieren wichtige Bereich Energie vom Wirtschaftsministerium in das zukünftig CDU-geführte Umweltministerium wechseln wird. Bisher stellten Nündnis 9ß / Die Grünen sowohl den Wirtschaftsminister (Habeck) als auch die Umweltministerin (Lemke).

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Stellungnahme der ZIA zum Koalitionsvertrag

Was bewertet der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) positiv, wo sieht sie Verbesserungsbedarf und was beurteilt sie negativ, dass können Sie dieser aktuellen Pressemitteilung entnehmen: PDF

Zitat ZIA-Präsidentin Iris Schöberl: „Der Koalitionsvertrag ist da. Er hält viel Licht und etwas Schatten für die Branche bereit. Wir können aber nach einer ersten Bewertung sagen: Es hat sich gelohnt, viele Gespräche zu führen und immer wieder auf Verbesserungen zu drängen. Ob jetzt über unsere direkten Kanäle oder zusammen als Verbände in einer gemeinsamen Erklärung. Zusammen hat es dazu geführt, wesentliche Verbesserungen für die Immobilienwirtschaft zu erreichen. … Und natürlich werden wir auch weiter eng an der Politik dran sein und dafür Sorge tragen, dass Wichtiges auch schnell und wirkungsvoll umgesetzt werden. Der ‚Bau-Turbo‘ muss jetzt gezündet werden… Die ersten 100 Tage der neuen Regierung sind entscheidende Tage.“

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Paragraph 34k für Konsumentenkredite kommt Ende 2026

Konsumentenkredite (Synonyme: Verbraucher- oder Konsumentendarlehen, Privatkredite, u.ä.) sind Darlehen*) an Verbraucher, die nicht dinglich gesichert sind.

Für deren Beratung und Vermittlung wird zukünftig, wahrscheinlich ab 20.11.2026, eine neue Erlaubnispflicht anstelle des § 34 c GewO (Gewerbeordnung) eingeführt. Es wird eine Sachkundeprüfung verlangt werden (schriftlich Multiple Choice und praktisch Beratungsgespräch), eine gesonderte Eintragung in das DIHK-Vermittlerregister erfolgen und wohl auch Zuverlässigkeitsprüfungen analog der §§ 34 f, d und i abverlangt und es wird eine Pflicht zu einer dies beinhaltenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestehen.

Darunter fallen neben Darlehen für Urlaub, Auto und zur freien Verfügung auch Bausparkredite bis 50.000 Euro fallen, die nicht dinglich gesichert sind, also ohne Eintragung ins Grundbuch, z.B. für Modernisierungsdarlehen. Und auch alle Blanko-Kredite (ohne Grundbucheintrag), wie sie z.B. als Kombination mit Baufnanzierungs-Darlehen vergeben werden, um die nicht durch die erstrangige Bank vergebene Darlehehen zu ergänzen (z.B. zur Deckung der Kaufnebenkosten). Markführend war bisher die DSL, auch die Hanseatic-Bank wird da oft gewählt.

Personen mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34d, § 34i oder § 34f dürften wieder von der mündlichen Prüfung befreit werden und müssen lediglich eine schriftliche Multiple-Choice-Prüfung ablegen. Von der Sachkundeprüfung befreit gemäß der Planungen sind außerdem diese Berufsgruppen: Bankkaufleute und Sparkassenkaufleute, Kaufleute für Versicherung & Finanzen (Fachrichtung Finanzberatung), Geprüfte(r) Bankfachwirt/in (IHK), Geprüfte(r) Fachwirt/in für Finanzberatung (IHK). Eine „Alte Hasen“ – Regelung ist bisher nicht vorgesehen.

*) Die Begriffe Darlehen und Kredit werden vom Gesetzgeber synonym verwendet. Das kennen wir ja z.B. schon aus dem § 34i GewO Immobiliardarlehensvermittlung und der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
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ALB: Die WirtschaftsWoche kürt besten Bauspartarif 2025       

Die Alte Leipziger Bausparkasse (ALB) informiert:

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist aktueller denn je – und mit dem richtigen Bauspartarif wird dieser für Ihre Kunden greifbarer.
Aufgrund der unsicheren Zinsentwicklung in den letzten Wochen haben die Themen Planungssicherheit, günstige Zinsen und Flexibilität weiterhin eine große Bedeutung für alle, die bereits Eigenheimbesitzer sind oder planen es zu werden.
Bieten Sie Ihren Kunden die Lösung: Mit unserem ausgezeichneten Bausparvertrag können sich diese entspannt zurücklehnen.
Klarer Sieger des aktuellen Vergleichs der renommierten WirtschaftsWoche in Kooperation mit FMH ist die ALB mit ihrem Tarif AL_Neo!
Was wurde im Vergleich im Detail betrachtet?
Der AL_Neo überzeugt erneut mit der besten Kombination aus Anspar- und Darlehensrate sowie Gesamtkosten. Mit diesem Highlight wurde unser Tarif Testsieger.
Vielseitig einsetzbar – für jeden Wohntraum geeignet.
Ob Eigenheimfinanzierung, Modernisierung, Umschuldung, Zinssicherung oder einfach nur Sparen – mit einem Bausparvertrag können sich Ihre Kunden individuelle Wohnwünsche erfüllen, egal ob die neue Lieblingsküche, der langersehnte Wintergarten oder eine energetische Modernisierung.
Und was zeichnet den AL_Neo sonst noch aus?
Durch höhere monatliche Sparraten oder auch Sonderzahlungen in der Sparphase können Ihre Kunden die monatliche Zins- und Tilgungsrate in der Darlehensphase erheblich senken.
Und dabei ist unser AL_Neo flexibel: Ihre Kunden brauchen das Bauspardarlehen früher als geplant? Kein Problem mit der Wahlzuteilung.
Und nicht zu vergessen: Der Staat fördert Bausparen mit bis zu 226 € jährlich durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage. Und auch der Arbeitgeber spart fleißig mit durch die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen. Das Beste für Ihre Kunden herausgeholt: starten Sie noch heute einen Fördercheck gemeinsam mit Ihren Kunden.

Lesen Sie den gesamten Wirtschaftswoche-Artikel hier: PDF

Ansprechpartner: Telefon:06171 66 4277, Email:gp-beratung@alte-leipziger.de
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Baufinanzierungs-Zinsindikation 

Kaufpreis: 500.000,- Euro, Darlehen 400.000,- Euro, Eigenanteil 100.000,- Euro, Kunde zahlt Kaufnebenkosten selbst (80% Beleihungsauslauf), Zinsbindung 10 Jahre, Sollzins 3,49 %, Effektiv-Zins 3,57 %, anfängliche Tilgung 2 %, Monatsrate: 1.830,00 Euro, Restschuld 304.428,38 Euro. Referenz-Objekt selbstgenutztes Einfamilienhaus im Rhein-Main-Gebiet. Gute Bonitäts- und Objektdaten.

KfW 124 Wohneigentumsprogramm für den ersten Immobilienerwerb zum Eigennutz, Höchstsumme 100.000,- Euro, 10 Jahre Zinsbindung: 3,83 % nominal, 3,90 % effektiv.

Die Zinsen ändern sich täglich und sind von vielen Indikatoren neben den Bonitäts- und Objektdaten u.a. von regionalem Bezug, bereitstellungszinsfreier Zeit usw. abhängig. Deswegen kann hier nur eine unverbindliche, aber auf konkreten Daten fußende Einschätzung gemacht werden, die nicht an Endkunden weitergegeben werden darf. Stand 15.04.2025.

Baufinanzierung: Zinssenkungen

(beispielhaft, alphabetisch)
AXA zum 07.04.2025; Reduzierung um 10 Basispunkte (BP) über alle Zinsbindungsdauern.
ING am 09.04.2025 Zinssenkung in allen Segmenten um bis zu 0,14%, siehe PDF.
Die KfW senkte ihre Konditionen in allen Programmen zum 07.04.2025, im KfW 124 z.B. auf 3,83 % nominal, 3,90 % effektiv
Die Wüstenrot Bausparkasse AG senkte ihre Konditionen bereits am 03.04.2025 für alle Zinsbindungen um 10 BP.
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JPM: „EZB wird Zinsen bei den nächsten vier Sitzungen senken“

Das war die Einschätzung von JPMorgan Chase (JPM) zum 08.04.2025, m Tag nach dem starken Börsencrash. Am 09.04. hat Donald Trump die US-Zölle gegenüber der EU nur auf 10 % Basissatz festgelegt und wird in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich neu entscheiden.

Lesen Sie den Finanzmarktwelt-Artikel hier: EZB wird Zinsen bei den nächsten vier Sitzungen senken – laut JPM
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(KW 14 / 2025)

Aktuelle KfW-Förderung im Gebäudebereich: Webinar on demand
Die Aufzeichnung des Webinars unseres Kooperationspartners HYPOFACT AG mit Herrn Eckhard von Schwerin von der KfW finden Sie hier: https://mein.hypofact.de/events/webinarannouncement/

Herr von Schwerin ist Fachreferent der KfW Bankengruppe im Bereich Mittelstandsbank & Private Kunden Key Account Management Multiplikatoren.
Durch das Webinar führte Matthias Rother, der Vorstandsvorsitzende der HYPOFACT AG. Wenn Sie mit der HYPOFACT zusammenarbeiten wollen, dann wenden Sie sich bitte mit Ihrer Erlaubnis gemäß § 34i GewO an bauen@bca.de, Tel. 06171 / 9150-210.
Die Folien des Webinars finden Sie hier (PDF).
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Energetische Sanierung: Webinar on demand

Vorteile energetischer Sanierung und vieles mehr erfahren Sie in der aktuellen, inzwischen dritten BCA-Webinaraufzeichnung von Zinskonzept.
Gehen Sie bitte dazu in Ihrer DIVA auf Infothek => Finanzierung => Baufinanzierung => Zinskonzept => Webinaraufzeichnung vom 13.03.2025 => Link. Sie finden dort auch die Anbindungsunterlagen.
Kontakt: Torsten Schmitt, E-Mail torsten.schmitt@zinskonzept.de, Tel. 0681/38750370.
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Immer mehr Baufinanzierung über Plattformen

Die in dem u.g. Artikel erwähnten Plattformen Interhyp (im Maklerformat Prohyp), Europace und PlanetHome können Sie kostenfrei via BCA nutzen.
Wenden Sie sich mit Ihrer Erlaubnis gemäß § 34i GewO bitte an bauen@bca.de, Tel. 06171 / 9150210.
Lesen Sie den Bericht der Rheinischen Post vom 26.03.2025 hier: https://rp-online.de/wirtschaft/finanzen/kredit-immer-mehr-baufinanzierung-ueber-plattformen-im-internet_aid-125571793
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Inflation in Deutschland: 2,2 %

Mittelbar sind Inflation und EZB-Zinspolitik Faktoren für die Baufinanzierungszinsen.
In Deutschland beträgt die vorläufige Inflationsrate am 31.03.2025 2,2 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Februar 2025 um 0,3 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt im März 2025 voraussichtlich +2,5 %.
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ING: Aufschlag 0,05% für Immobilien mit Energieeffizienzklasse G und H

Sehr gut fasst das Handelsblatt die bisherige Einigung der CDU/CSU und SPD zusammen. Nachzulesen hier: www.handelsblatt.com/politik/deutschland/koalitionsgespraeche-so-wollen-union-und-spd-fuer-mehr-wohnungsbau-sorgen-01/100116438.html
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Statistisches Bundesamt: Baupreise erhöhen sich weiter

Seit 27.03.2025 hat die ING die Konditionen für Immobilien mit der Energieeffizienzklasse G und H im Neugeschäft um 0,05%-Punkte erhöht entsprechend dem vorliegenden Energieausweis. 
Der Zinsaufschlag gilt nicht für Zwischenfinanzierungen, Nachfinanzierungen, Prolongationen sowie KfW-Umwandlungen und interne Umschuldungen. Auch wenn direkt mit der Finanzierung eine Modernisierung über das neue Baufi Energy abgeschlossen wird, die zur Verbesserung auf eine Energieeffizienzklasse von mindestens F oder besser führt, fällt kein Zinsaufschlag an.
Im Zuge dessen ist die Erfassung der Energieausweisdaten nunmehr Pflicht.
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