Produkt- und Gesellschafts-informationen
Finanzierungen & Bausparen im Juli

Baufinanzierung & Bausparen

(KW 30/ 2023)

Tippgeber Modell

Auch in Zeiten gestiegener Zinsen gibt es Nachfrage nach Baufinanzierung, Wenn Sie sich selbst nicht mit dem Thema auseinandersetzen möchten, dann überlassen Sie Ihre Kunden nicht Wettbewerbern.
Wir bieten Ihnen über ein attraktives Tippgebermodell die komplette neutrale und faire Abwicklung mit Kundenschutz und attraktiven Tippgeberprovisionen.

Kontakt: bauen@bca.de, Tel. 06171 / 9150-140

 

Leitzinserhöhungen

Am 27.07.23 erhöhte die EZB ihren Leitzins wie erwartet um 0,25% auf 4,25%. Die US-Notenbank Fed hatte tags zuvor um ebenfalls 0,25% angehoben; er liegt nun in einer Spanne zwischen 5,25 und 5,50 Prozent.
Das wird mit kleiner Zeitverzögerung entsprechende Auswirkungen auf die Baufinanzierungskonditionen haben.

 

ALB: Online-Abschluss Bausparen verbessert

Mit dem Online-Rechner (Link) der Alte Leipziger Bausparkasse (ALB) können Sie jederzeit einfach und schnell Bausparberechnungen durchführen, einen Bausparantrag erstellen, herunterladen und neuerdings auch abschließen.
Vergessen Sie bitte nicht das BCA Antragsdeckblatt, damit Ihnen die Courtage- und Bestandsdaten zugeordnet werden.

Kontakt: Telefon 06171 / 664277, Email: gp-beratung@alte-leipziger.de

 

Für 37% ist Wohneigentum das größte Sparmotiv

Altersvorsorge statt Konsum: Die Umschichtung bei diesen Sparmotiven ist das auffälligste Ergebnis der Sommerumfrage 2023 zum Sparverhalten der Bundesbürger. Das Meinungsforschungsinstitut Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen zum 78. Mal über 2.000 Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren. Unverändert 37 Prozent nennen als Sparmotiv „Wohneigentum“.
Lesen Sie die komplette Pressemitteilung hier.

 

Schwierige Geschäftslage in der Immobilienwirtschaft

Sorgenvoll blickt die Immobilienwirtschaft auf die kommenden Monate. Die Geschäftslage wird weiterhin als schwierig betrachtet, darauf weist das Stimmungsbarometer des Ifo-Instituts für die Unternehmen des Grundstücks- und Wohnungswesens hin. Vor allem wird nach Ansicht der Branche mit einer schlechten Auftragslage gerechnet.

(KW 29/ 2023)

Zinsindikation

Kaufpreis: 500.000,- Euro, Darlehen 400.000,- Euro, Eigenanteil 100.000 Euro, Kunde zahlt Kaufnebenkosten selbst (80% Beleihungsauslauf), Zinsbindung 10 Jahre, Sollzins 3,7 %, Effektiv-Zins 3,79 %, anfängliche Tilgung 2 %, Monatsrate: 1.900,00 Euro, Restschuld nach 10 Jahren 303.370,63, Referenz-Objekt Einfamilienhaus im Rhein-Main-Gebiet, Gute Bonitäts- und Objektdaten. Die Zinsen ändern sich täglich und sind von vielen Indikatoren wie Bonitäts- und Objektdaten, regionalem Bezug usw. abhängig. Deswegen kann hier nur eine unverbindliche, aber auf konkreten Daten fußende Einschätzung gemacht werden, die nicht an Endkunden weitergegeben werden darf. Stand 20.07.2023.

Zum Vergleich: Das Wohneigentumsprogramm 124 der KfW liegt am 20.07.2023 bei 3,77% nominal, 3,84% effektiv.

 

Zinssenkungen

Das kurzfristige Auf-und Ab bei den Fnanzierungskonditionen geht weiter, Beispiele:
Senkungen bei Allianz (18.07.), KfW, PSD und Commerzbank  (19.07.), Sparda-Bank (19.07.), Wüstenrot (20.07.).

 

Baugenehmigungen, Kaufpreise, Miethöhen

Die Anzahl der Wohnungsbaugenehmigungen ist auch im Mai im Vergleich zum Vorjahr kräftig zurückgegangen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) registriert ein Minus von fast 26%.
Ob in der Groß­stadt oder auf dem Land: Die Preise für Immobilien sinken, so berichtet die Stiftung Warentest am 18.07.23. Und weiter: Im 1. Quartal 2023 kosteten Eigentums­wohnungen im Schnitt 2,6 Prozent weniger als im 1. Quartal 2022. Wegen der steigenden Zinsen erfordern Finanzierungen für einen Immobilienkauf vieler­orts jedoch weiterhin hohe Monats­raten.
Eine Trendwende gab es auch bei den Mieten. Sie steigen jetzt vieler­orts stärker als die Kauf­preise. Wer im 1. Quartal 2023 eine Wohnung neu gemietet hat, musste im Schnitt 7,4 Prozent mehr zahlen als im gleichen Vorjahres­zeitraum. Das Verhältnis der Kauf­preise zu den Mieten ist damit vieler­orts güns­tiger geworden. Soweit Stiftung Warentest.

 

PROCHECK24 jetzt mit C24 Bank

Unser Kooperationspartner für Ratenkredite PROCHECK24 informiert: Die C24 Bank eröffnet völlig neue Möglichkeiten für Ihre Kreditberatung, denn dieser junge Marktteilnehmer vergibt Kredite ausschließlich digital. Unsere neue geschaffene Abwicklung über den Kontoblick (PSD2-Schnittstelle) ebnet den Weg hierzu.

  • Kreditsummen von 3.000 – 50.000 EUR
  • Laufzeiten von 24 – 84 Monaten
  • effektiver Jahreszins von 4,48% bis 9,48% mit einem 2/3-Zins von 5,68%
  • aktuell max. 1 Kreditnehmer als Privatkunde
  • mind. 1.500 Euro Nettoeinkommen
  • kein Girokonto bei C24 Bank notwendig

Nur Sofortkredit ohne Unterlagenanforderung rein digital mit Online-Abschluss.

Informationen zu PROCHECK24 in der DIVA unter „Weitere Services.“

Ansprechpartner für BCA Partner*innen: Arif Faidin,  Tel. 089 2441 853 92,  Email:  arif.faidin@procheck24.de

(KW 28/ 2023)

Konditionserhöhung

Der Marktführer und Indikator für die Bauzinsentwicklung ING hat zum 12.07.2023 die Konditionen angehoben. Für Neuabschlüsse von Baufinanzierungskunden werden nun 0,2% mehr verlangt. Siehe PDF. Weitere beispielhafte Termine von Erhöhungen des Baufinanzierungszinses: 10.07.2023 KfW, 11.07.23 Commerzbank, 12.07.23 PSD, 13.07.23 AXA und R+V, 14.07.23 Allianz.
Die Bausparkasse Wüstenrot hat ihre Kreditzinsen zum 13.07.23 i.d.R. um 0,15% erhöht, teilweise etwas mehr, siehe PDF.

 

Zinsindikation

Kaufpreis: 500.000,- Euro, Darlehen 400.000,- Euro, Eigenanteil 100.000 Euro, Kunde zahlt Kaufnebenkosten selbst (80% Beleihungsauslauf), Zinsbindung 10 Jahre, Sollzins 3,87 %, Effektiv-Zins 3,97 %, anfängliche Tilgung 2 %, Monatsrate: 1.956,67 Euro, Restschuld nach 10 Jahren 302.502,87, Referenz-Objekt Einfamilienhaus im Rhein-Main-Gebiet, Gute Bonitäts- und Objektdaten. Die Zinsen ändern sich täglich und sind von vielen Indikatoren wie Bonitäts- und Objektdaten, regionalem Bezug usw. abhängig. Deswegen kann hier nur eine unverbindliche, aber auf konkreten Daten fußende Einschätzung gemacht werden, die nicht an Endkunden weitergegeben werden darf. Stand 13.07.2023.

 

Wirtschaftsweiser plädiert für Zinsbremse

Das Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Prof. Dr. Achim Truger sieht angesichts der EZB-Zinspolitik wachsende Risiken für die Wirtschaft in der Euro-Zone. Die Zinserhöhungen der Notenbank wirkten mit deutlicher Verzögerung. Die Wirkung sei noch nicht eingetreten. „Da noch draufzusatteln, ist riskant“, so Truger. Daher sei eine Zinspause angemessen.

 

Kaufpreisentwicklung

Die angebotenen Kaufpreise für Wohnimmobilien sind nach einer Analyse von Value im zweiten Quartal 2023 erneut gesunken, allerdings geringer als in den drei Vorquartalen. Im Juni sei bereits ein leichter Aufwärtstrend zu beobachten.
Auch ImmoScout24 spricht von einer Erholung. Zwar bewegen sich die Angebotspreise noch unter dem Niveau des Vorjahres, doch das ImmoScout24 WohnBarometer zeigt weiter leicht steigende Preise für Kaufimmobilien. Mehr dazu hier.

Anstieg der Baupreise verlangsamt sich

Wer im Mai ein konventionell gefertigtes Wohngebäude neu errichtet hat, musste im Durchschnitt 8,8% mehr bezahlen als im entsprechenden Vorjahresmonat. Das teilte das Statistische Bundesamt am 10.07.23 im Baupreisindex mit und verweist darauf, dass der Anstieg im Jahresvergleich im vorigen Berichtsmonat Februar noch bei mehr als 15,1% gelegen habe.

 

Mehr Rechte für Mieter

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern auf Auskünfte zur Mietpreisbremse neu geregelt. Die Richter entschieden aktuell am 12.07.23 in diesem Urteil, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst beginnt, wenn Mieter die Informationen vom Vermieter erstmals verlangen und nicht bereits mit Abschluss des Mietvertrags.
Exkurs: Um Mietern die Rückforderung überhöhter Miete zu erleichtern, sieht § 556g Abs. 3 BGB einen Auskunftsanspruch vor. Demnach muss der Vermieter dem Mieter auf Verlangen Auskunft über die Tatsachen geben, die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miethöhe maßgeblich sind.

 

SPD fordert strengeres Mietrecht

„Vermieter müssen verpflichtet werden, bei möblierten Wohnungen sowohl die Nettokaltmiete, als auch den Möblierungszuschlag transparent auszuweisen“, so SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert. Zudem müsse der Möblierungszuschlag gedeckelt werden. Hintergründe.

(KW 27/ 2023)

Grunderwerbssteuer könnte wegfallen

Die Finanzministerien von Bund und Ländern prüfen eine Reform der Grunderwerbsteuer, die es den Ländern erlauben würde, den privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung besser zu stellen – bis hin zur Steuerbefreiung.
„Um mehr Menschen in Deutschland ein Wohnen im selbst genutzten Eigentum zu ermöglichen, werden die Länder zur Erleichterung des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum befugt, die Grunderwerbsteuer flexibler auszugestalten“, heißt es in einem Diskussionsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium,  der von Finanzminister Christan Lindner (FDP) unterstützt wird.
Hohe Baukosten und Zinsen machten es Familien inzwischen „fast unmöglich, Eigentum zu erwerben“, twitterte Finanzminister Christian Lindner. „Wir sollten den Ländern deshalb die gesetzliche Möglichkeit eröffnen, bei selbstgenutzten Immobilien auf die Grunderwerbsteuer zu verzichten“, so Lindner.
Der Diskussionsentwurf sieht großen Spielraum der Länder beim privaten Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vor. Einzige Bedingung wäre, dass sie zu eigenen Wohnzwecken genutzt würden. Demnach könnten die Länder unter anderem einen ermäßigten Steuersatz bis hin zu einem Steuerverzicht anbieten.
Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer von derzeit rund 17 Milliarden Euro p.a. steht den Bundesländern zu. Diese können selbst über den Steuersatz entscheiden.

 

„Heizungsgesetz“ darf noch nicht verabschiedet werden

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2023 dürfen die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) (umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ genannt) nicht wie geplant vor der Parlamentssommerpause verabschiedet werden. Begründet wird dies mit der mangelnden Zeit für die Abgeordneten, sich mit der Gesetzesvorlage eingehend zu beschäftigen.

 

Was sieht das „Heizungsgesetz“ vor?

Was nun auf Hausbesitzer und Mieter zukommen könnte, wenn die geplanten Änderungen im GEG beschlossen werden, hat web.de kompakt zusammengefasst. „Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – das sogenannte Heizungsgesetz – vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Mit einer wichtigen Einschränkung: Die Regelungen des GEG gelten von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. In solchen wird bereits ein hoher Anteil etwa klimafreundlicherer Wärmepumpen verbaut. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern ab 2028 vorliegen. Das Gesetz zur Wärmeplanung soll ebenfalls Anfang 2024 in Kraft treten, aber erst nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Lesen Sie hier den kompletten Beitrag.

 

Baufinanzierungs-Zinsindikation

Kaufpreis: 500.000,- Euro, Darlehen 400.000,- Euro, Eigenanteil 100.000 Euro, Kunde zahlt Kaufnebenkosten selbst (80% Beleihungsauslauf), Zinsbindung 10 Jahre, Sollzins 3,70%, Effektiv-Zins 3,79%, anfängliche Tilgung 2 %, Monatsrate: 1.900,- Euro, Restschuld nach 10 Jahren 303.370,63 Euro. Stand 06.07.2023.
Die Zinsen ändern sich täglich und sind von vielen Indikatoren wie Bonitäts- und Objektdaten, regionalem Bezug usw. abhängig. Deswegen kann hier nur eine unverbindliche, aber auf konkreten Daten fußende Einschätzung gemacht werden, die nicht an Endkunden weitergegeben werden darf.

 

ING Konditionssenkung

Zum 30.06.2023 hat der für die Tendenz im Baufinanzierungsmarkt wichtige Marktteilnehmer ING die Zinsen um bis zu 0,23 % gesenkt.
Die entsprechende ING-Konditionenübersicht finden Sie hier.

 

Allianz Konditionserhöhung

Die Allianz verteuert Ihre Kredite zum 07.07.2023 für Darlehenssummen unter 400.000 Euro.
Umfangreiche weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

ALB Konditionsänderungen

Die aktuellen Konditionen der Alte Leipziger Bausparkasse (ALB) mit Stand vom 06.07.2023 finden Sie in diesem Tableau.