Der BU-Expertenservice. Ein Mehrwert für Sie als Vermittler und Ihre Kunden.

Sie als Makler agieren als Sachwalter des Kunden , wenn es um Finanz- und Versicherungsthemen geht. Hierbei basiert der Erfolg in erster Linie auf einem funktionierenden Vertrauensverhältnis. Auf dieses Vertrauen baut Ihr Kunde vor allem dann, wenn es um existenzielle Risiken geht. Das ist im Falle einer drohenden Berufsunfähigkeit, aus welchem Grunde auch immer, mehr als gegeben.

Hier können wir Ihnen Abhilfe schaffen. Seit einiger Zeit arbeiten wir in diesem doch sehr komplexen Themenfeld mit dem BU-Expertenservice zusammen.

BU-Expertenservice übernimmt die vollständige Kommunikation

So übernehmen die Kollegen vom BU-Experten im Rahmen eines Mandats (durch Honorarvereinbarung) die komplette Kommunikation zwischen Versicherer und Ihrem Mandanten und kümmern sich weiterhin um die Einhaltung von Meldefristen, Einholung von Unterlagen und Überwachung der Antragsbearbeitung. Sie werden dabei regelmäßig über den Stand der Dinge informiert.

Durch die Dienstleistung sind Leistungsfallentscheidungen für den Versicherer viel schneller zu treffen und der Kunde erhält schneller Antworten auf die für ihn dringlichen Existenzfragen.
Hat ein Versicherer bereits eine Entscheidung über einen BU Leistungsfall gefällt, ist es erfahrungsgemäß sehr schwer diese im Nachgang noch einmal zu verändern oder zu beeinflussen. Der BU-Expertenservice setzt in seinem Geschäftsmodell als Versicherungsberater (gemäß § 34d Abs. 2 GewO) auf den lösungsorientierten Dialog mit Versicherern. Allgemein wäre es vorteilhaft, wenn der Makler die BU-Profis bereits frühzeitig bei potenziellen BU-Leistungsfällen mit ins Boot holt. Je früher die Experten hier eingebunden werden, desto einfacher lassen sich Fehler vermeiden.

Betreuung bei komplexen BU-Fällen

Probleme können in sehr vielfältiger Weise entstehen: angefangen bei der Missachtung von vertraglich geregelten Meldepflichten bis hin zur unbeabsichtigten Bestätigung einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Die Kunst, komplexe BU-Leistungsfälle zu einem positiven Ergebnis zu führen, liegt darin, dem Leistungsprüfer eines Versicherers eine vorliegende Berufsunfähigkeit bedingungsgemäß so darzulegen, dass er anhand der eingereichten Unterlagen den Grad der Berufsunfähigkeit im Verhältnis zur ausgeübten Tätigkeit „wie zuletzt in gesunden Tagen“ ermitteln kann. Es kommt also sowohl auf klare Krankheitsbildbeschreibungen und ärztliche Nachweise an als auch auf eine umfassende und nachvollziehbare Beschreibung des durchschnittlichen Tagesablaufes in der beruflichen Tätigkeit.

Leistungsfallbegleitung und kostenfreie Erstberatung

Natürlich stellt ein Leistungsfall immer eine herausragende Chance für Makler dar, sich positiv als Dienstleister bei seinem Kunden zu positionieren. Die Leistungsfallbegleitung gehört dies bezüglich zu den gesetzlich definierten Maklerpflichten. Der Nachteil, den ein Vermittler dabei ereilt, ist ein umfassender unbezahlter Zeitaufwand sowie latente rechtliche Risiken, die dieser dabei zu managen hat. Alternativ dazu können Makler spezialisierte Experten wie den BU-Expertenservice mit diesem Thema beauftragen. Diesbezüglich erhalten uns angebundene Geschäftspartner exklusiv die Möglichkeit, ihre Kunden bereits im Vorfeld mit einem Gutschein für eine kostenfreie Erstberatung im möglichen BU-Leistungsfall emotional noch enger an sich zu binden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie weitere Fragen?

Gerne steht Ihnen das Kompetenzcenter Altersvorsorge der BCA zur Verfügung

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Björn Saal & Christian Sawade

E-Mail: altersvorsorge@bca.de
Tel: 06171/9150-
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