DANV – was ist das Besondere an diesem Konzept?

Viele Mitbewerber buhlen um die Klientel Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Auch alle anderen Absolventen der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften sind dabei nicht zu vergessen.

Deshalb ist für diese Zielgruppen eine professionelle Ansprache besonders wichtig. Die Betreuung mit einem hohen Maß an Fachlichkeit sind dabei genauso wichtig wie perfekt abgestimmte Produkte, um sich vom Markt abzuheben.

Gerade die Kernthemen im Bereich Existenzabsicherung sind diesem Personenkreis gut bekannt. Nicht selten stößt man auf einen ansehnlichen Wissensvorrat. Deshalb ist die dem Berufsstand angepasste Berufsunfähigkeitsversicherung gepaart mit einer passgenauen Krankentagegeldabsicherung ein gutes Argument für den Vertrieb. Insbesondere dann, wenn beide Absicherungen perfekt zusammenspielen.
Hier bietet Ihnen die DANV (Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung ) ein am Markt ungeschlagenes Konzept zur Absicherung der verkammterten Berufe an.

Was macht dieses Konzept so besonders?

Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst geklärt werden, wie die Absicherung dieser Klientel aussieht und unter welchen Voraussetzungen man überhaupt Leistung bekommt.

Die berufsständische Versorgung für diesen Personenkreis ist die auf einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft beruhende Altersversorgung für kammerfähige freie Berufe. Diese wird durch auf landesrechtlicher Grundlage errichtete Versorgungseinrichtungen (i. d. R. rechtlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Teil auch Sondervermögen der jeweiligen Berufskammern) erbracht.

Um z. B. Leistungen für eine Berufsunfähigkeitsrente aus diesem Versorgungssystem zu erhalten, muss zunächst klargestellt werden, dass das „Erlangen“ der Berufsunfähigkeit in diesem Berufszweig anders vonstattengeht, als bei einem normalen Angestellten. Denn: Um Anspruch auf eine Leistung aus dem Versorgungswerk zu erhalten, muss die betreffende Person neben dem ärztlichen Attest, welches ihm die Berufsunfähigkeit bescheinigt, zusätzlich einen Nachweis über die Abgabe der Zulassung bei der jeweils zuständigen Kammer erbringen.

Wenn der betroffene Kunde seine Zulassung abgibt, bedeutet das gleichzeitig auch, dass der er nicht mehr in seinem Beruf arbeiten darf. Dies ist ein ganz entscheidender Aspekt hinsichtlich der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit des Kunden.

Ein weiteres Problem ist, dass der Kunde hier in den Bereich der konkreten Verweisung fällt. Das bedeutet: Wenn z. B. ein Rechtsanwalt aufgrund sozialer Angststörungen nicht mehr in der Lage ist, vor mehreren Menschen zu sprechen, wäre das für seine Arbeit bei Gericht nicht zuträglich. Gemäß der Satzung seines zuständigen Versorgungswerkes könnte er aber beispielsweise noch rechtliche Gutachten verfassen. Somit liegt eine Berufsunfähigkeit nicht vor.

Hier kommt das Absicherungskonzept der DANV ins Spiel. Ein wichtiger Unterschied ist nämlich, dass der Kunde im Falle der Berufsunfähigkeit (die im Übrigen auch mit 50 % nachgewiesen werden muss) seine Zulassung behalten darf. Das führt dazu, dass der Kunde eine BU-Rente beziehen darf, und dass er im Rahmen der persönlichen und medizinischen Möglichkeiten weiterarbeiten kann und darf. Die DANV prüft hier nämlich nicht auf die konkrete, bzw. abstrakte Verweisung – ein entscheidender Punkt und ein Mehrwert für Ihren Kunden.

Fazit

Mit dem Absicherungskonzept der DANV schaffen Sie für Kunden die in verkammerten Berufen arbeiten einen wichtigen Mehrwert und erhalten damit im Falle einer Berufsunfähigkeit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihres Kunden aufrecht.

 

Haben Sie Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen bei der Ansprache dieser anspruchsvollen Klientel zur Seite. Ihr Altersvorsorge-Team:
E-Mail: Altersvorsorge@bca.de
Tel: 06171/9150-
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