ESG-Mustertexte für Ihre Beratungsdokumentation

Wie Sie wissen, kommen mit Inkrafttreten der EU-Offenlegungsverordnung am 10.03.2021 erweitere nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten auf Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu.

In unserem Webinar „Nachhaltigkeit und ESG: Regulatorische Bremse oder Vertriebsturbo?“ hatten wir Ihnen bereits einen Überblick über die Nachhaltigkeitsthemen gegeben, die in den kommenden Wochen und Monaten auf uns zukommen werden.

 

WEBINAR VERPASST?

Heute erhalten Sie von uns Mustertexte, die Ihnen im Rahmen Ihrer Beratungsdokumentation (verpflichtend ab dem 10.03.2021) dabei helfen sollen, festzuhalten und zu begründen, ob und wie Sie Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess berücksichtigen.

 

Zu den Offenlegungspflichten auf Ihrer Homepage haben wir Sie bereits informiert.

Hier können Sie den Beitrag nochmal nachlesen.

 

Mit dem BCA-Websitenmanager rechtskonform unterwegs

Mit unserem BCA-Webistenmanager erfüllen Sie die Mindestanforderung zur Offenlegung ab sofort. Denn wir haben die erforderlichen Informationen bereits auf Ihrer Website hinterlegt. Stimmen Sie die Standardtexte jetzt auf Ihr individuelles Geschäftsmodell ab.

Nutzen Sie hierfür die in den Stammdaten von Marketing plus hinterlegten Zusatzinformationen zu ESG und bestätigen Sie per Klick.

 

Direkt nach dem Speichern dieser Angaben wird der für Sie passende Text auf Ihrer Website angezeigt.

Für technische Fragen steht Ihnen unsere Werbeberatung unter:
06171 – 9150 132 gerne zur Verfügung.