ESG-Präferenzabfrage: April statt März!
Die Novellierung der FinVermV verzögert sich auf Ende März. 34f-Vermittler müssen erst ab April die ESG-Präferenzen ihrer Kunden abfragen. BCA ist schon heute ESG-Ready!
Laut einer aktuellen Pressemitteilung des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage mitgeteilt, dass die Novellierung der FinVermV auf Ende März 2023 verschoben wird. Erst am 31. März soll sich der Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf befassen. Dieser liegt offiziell noch nicht vor. Sollte es bei Ende März bleiben, müssten Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO voraussichtlich erst ab April 2023 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen. Zuletzt war noch von März als Startmonat ausgegangen worden.
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher empfiehlt in diesem Zusammenhang laut Pressemitteilung: „Damit erhalten die Finanzanlagenvermittler eine letzte Verlängerung, um sich auf die neue Pflicht vorzubereiten. Alle 34f-Vermittler sollten sich jetzt informieren und ihre Beratungsprozesse so gestalten, dass sie die Nachhaltigkeitsabfrage künftig durchführen können.“
Die gute Nachricht für die Partner der BCA-Gruppe: Wir waren schon frühzeitig „ESG Ready“. Schon heute können Finanzberaterinnen und Finanzberater die gesetzlich gewünschte Nachhaltigkeitspräferenzabfrage beim Kunden mit unserer Anlagesoftware DIVA intuitiv, einfach handhabbar und regulatorisch einwandfrei durchführen.
Neben der konkreten ESG-Umsetzung umfasst unser Engagement auch ein umfangreiches Weiterbildungsangebot, denn perspektivisch wird Nachhaltigkeit zu einem wesentlichen Erfolgsfaktor in der Finanzdienstleistungsbranche.