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Finanzierungen & Bausparen (KW 05/2022)

KfW BEG-Förderstopp: Was kündigt sich an?

Die beteiligten Ministerien einigten sich am Dienstag darauf, Anträge, die vor dem Aussetzen des KfW-Förderprogramms zur BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) am 24. Januar eingingen, nach den alten Kriterien zu bearbeiten, so die allgemeinen Pressemitteilungen, wie z.B. im Handelsblatt. Weiter heißt es: „Besser sieht es für Häuser und Wohnungen des weitaus strengeren Standards EH40 aus. Künftig sollten nur noch Sanierungen und Neubauten mit diesem Energiespareffekt gefördert werden, sagte Robert Habeck (Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Bündnis 90/Die Grünen). Für die sogenannten Effizienzhäuser 40 soll es aber reduzierte Fördersummen geben.“

Lesen Sie hier den kompletten Handeslblatt-Artikel.

Pressestatement vom 01.02.2022 zum Thema der Gebäudeförderung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck

KfW erhöht die Baufi-Konditionen

Zum 02.02.2022, z.B. im KfW 124 (Wohnförderprogramm) auf 1,21% (effektiv und nominal) bei 10 Jahren Zinsbindung.
Bitte informieren Sie sich bei allen Programmen, auch z.B. beim KfW 159 (Altersgerechtes Umbauen), auf der Seite des KfW ( www.kfw.de )

KfW-Darlehensstopp bei BEG; das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert:

Weitergehende Fragen und Antworten (FAQ-Liste) des BMWK:

1. Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?
Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.
Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.
Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.

2. Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?
Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

3. Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt? Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?
Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.
Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel – für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.
Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.
Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.

Quelle: BMWK – Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt – Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu (bmwi.de)

Bitte halten Sie sich über eventuell plötzliche neue Beschlüsse auf dem Laufenden, z.B. über die KfW-Homepage

Baufi – Konditionserhöhung

ING: Seit 24.01.2022 um bis zu 0,18 % über alle Zinsbindungen.
Commerzbank: Seit 25.01.2022 zwischen 3 und 7 Basispunkten (BP) (PING Coba-Konditionen).
Allianz: Bis 400 TEU Finanzierungssumme seit 27.01.2022, um 5 BP in allen Laufzeiten.
Alte Leipziger Bausparkasse: Seit 27.01.2022 um 10 BP bis 16 Jahre Zinsbindung (PDF ALB Konditionen).

Die Alte Leipziger Bausparkasse informiert:

Die Zinsen steigen, sagen nicht nur die Experten, sondern auch die Entwicklung der letzten Monate zeigt einen Trend nach oben. Grund genug für Ihre Kunden, sich die aktuell noch niedrigen Zinsen möglichst lange zu sichern. Wir, die Alte Leipziger Bausparkasse, bieten Ihren Kunden ab 01.02.2022 eine Baufinanzierung mit bis zu 40 Jahren zinssicherer Laufzeit zu TOP-Konditionen.

Hier die wichtigsten Eckpunkte zu „Baufi Spezial – 40 Jahre Zinssicherheit“, die seit 1.2.2022 gültig sind:

Die Ausgestaltung:
• Vorausdarlehen mit unterlegtem Bausparvertrag
• Sollzinsbindung: 20 Jahre
• Bauspartarif AL_Neo Klassik mit Wahlzuteilung 33 %
• Abschlussgebühr: 1,6 %
• Voraussichtliche Zuteilung zum Ende der Zinsbindung

Sonderkondition:
Die aktuelle Basis-Kondition liegt in dieser Ausgestaltung um 0,10 %-Punkte unter der Kondition, die in unseren Baugeld-Konditionen für 20 Jahre Zinsbindung für Vorausdarlehen ausgewiesen ist.
Es gelten die üblichen Konditionsauf- und -abschläge.

Abwicklung:
Auf Baufi Smart wird die 20-Jahres-Kondition vom Nutzer manuell um 10 Basispunkte gesenkt. Bitte sprechen Sie hierzu mit dem Starpool Finanzierungsservice.

Kundenvorteile:
• Extrem lange Zinssicherheit von bis zu 40 Jahren.
• Flexibel durch vielfältige kostenfreie Sonderzahlungen während der gesamten Laufzeit.
• Das spätere Bauspardarlehen wird schon heute zugesagt; keine neue Kreditprüfung in 20 Jahren.
• Die optimale Finanzierung für junge Familien und die, die sich Zeit lassen wollen.

Kontakt: 06171 66 4277, 

Email: gp-beratung@alte-leipziger.de

Haben Sie weitere Fragen?

Ihr BCA-Ansprechpartner für Finanzierungen & Bausparen:
E-Mail: bauen@bca.de
Tel: 06171-9150 210