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Produkt- und Gesellschaftsinformationen Finanzierungen & Bausparen (KW34)
Mieten- und Wohnen-Paket
Die Spitzenpolitiker der großen Koalition haben sich auf ein weitgehendes Paket geeinigt.
Im Einzelnen:
- Die Mietpreisbremse soll um fünf Jahre bis zum Jahr 2025 verlängert werden. Demnach darf die Miete bei neuen Verträgen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse soll zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend zurückgefordert werden können – und zwar für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss. Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll von vier auf sechs Jahre verlängert werden.
- Beim Kauf von Wohneigentum soll derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, höchstens 50 Prozent der Gebühren zahlen müssen – und nur dann, wenn der Auftraggeber seinen Anteil bezahlt hat.
- Bis Ende 2019 will die Regierung einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorlegen.
- Die Deutsche Bundesbahn soll nach Möglichkeit Grundstücke verbilligt für Mietwohnungsbau zur Verfügung stellen.
- Aus dem Bundeshaushalt sollen nach Möglichkeit 100 Millionen Euro zur Reaktivierung von Brachflächen für den Wohnungsbau fließen.
- Geplant ist auch eine Novellierung des Baugesetzes, sodass unter Umständen dichter und höher gebaut werden kann.
- Mit Blick auf den Klimaschutz soll die Umstellung von Heizungen auf Anlagen mit weniger Emissionen stärker gefördert werden.
- Die Wohnungsbauprämie soll überprüft und attraktiver ausgestaltet werden.
Die hohe Grunderwerbsteuer wird nicht angetastet
Alle Gedankenspiele, dass die Grunderwerbsteuer reduziert wird, bei Ersterwerb oder für junge Familien entfallen oder geringer ausfallen könnte, bzw. in strukturschwachen Regionen herabgesetzt wird, sind vorerst vom Tisch.
Hauptgrund: Es ist eine Steuer, die der Steuerhoheit der Bundesländer unterliegt, die diese teilweise an die Kommunen weiterreichen. Sie betrug 2017 1,158 Milliarden Euro und somit einen Steueranteil an den Ländern von 5 % im bundesdeutschen Mittel. Darauf will man nicht verzichten.
Hierzu eine kritische Sichtweise der „Welt“:
Baufinanzierung für schwierige Fälle
Welcher Vermittler kennt das nicht: Das zu finanzierende Objekt ist toll, die Zukunft des potentiellen Käufers sieht gut aus, aber die Finanzierung droht aufgrund anderer Kriterien zu scheitern.
Beispiele:
- Der Kunde ist selbständig, vielleicht erst seit nur 2 Jahren in der Branche tätig oder negativen Ergebnissen, die allerdings plausibel sind.
- Der Kunde ist 55 Jahre oder älter, die Finanzierungsdauer geht bis ins Rentenalter.
Hierzu empfehlen wir das Webinar der BKM Bausparkasse Mainz „Kredit-Highlights der BKM – Ihr Individual-Kundenfinanzierer“ am 29.08.2019 um 10:00 Uhr. Dauer: ca. 45 Minuten.
Die BKM wird Ihnen Lösungen für die Zielgruppen vorstellen, auf die sie sich unter Berücksichtigung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie spezialisiert hat.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar.
Ansprechpartnerin:
Stephanie Ruth
Telefon: 06131-303 562
E-Mail: Stephanie.Ruth@bkm.de
BCA-Ansprechpartner für Finanzierungen & Bausparen:
Günther Rodius
Tel: 06171-9150 210
Email: bauen@bca.de