insider_2_2021

nvironmental Social Governance (abgekürzt ESG) soll die Finanzmärkte dauerhaft verändern und sich auf den Investmentprozess auswirken. Das zumin- dest ist das Ziel des 2018 veröffentlichten Action Plan on Sustainable Finance der EU-Kommission, mit dem die Schaf- fung eines nachhaltigen Finanzwesens u. a. durch die Neu- ausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und die Förderung von Transparenz und Lang- fristigkeit vorangetrieben werden soll. Um dies zu erreichen, wurde u. a. im November 2019 die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – oder zu Deutsch die EU-Offenlegungs- verordnung – verabschiedet, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist. Mit einem Fokus primär auf Asset-Manager, Versicherungen und Banken mit Portfolioverwaltung soll die Verordnung gewährleisten, dass Finanzmarktteilnehmer und Finanz- berater ESG-Kriterien in ihre Inves- titionsprozesse integrieren und Investoren darüber informiert werden. Unter den Begriff der Finanzberater fallen gemäß Definition in der Offenle- gungsverordnung u. a. Versicherungsvermittler sowie Wert- papierfirmen, die Anlageberatung anbieten. Doch was genau müssen Berater nun tun? Die Offenlegungsverordnung soll für mehr Transparenz und eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Finanz- und Versicherungsberatung sorgen. Daher müssen Berater künftig Informationen zu ihrer Nachhaltig- keitsstrategie auf ihrer Homepage veröffentlichen. Hierzu zählen zum einen die Strategien zur Einbeziehung von Nach- haltigkeitsrisiken bei der Beratung der Kunden, z. B. hinsicht- lich Auswahl der Produktanbieter sowie Produkte oder zur Bewertung der Angebote nach ESG-Kriterien. Zum anderen müssen Berater angeben, ob und ggf. wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei den beratenen Finanzprodukten berücksichtigt werden und ob die Vergütung mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeits- risiken im Einklang steht. Sinnvoll ist es, hierfür einen gesonderten Menüpunkt einzu- bauen und die Informationen nicht im „Kleingedruckten“ zu verstecken. Je nachdem, wie Berater künftig mit dem Thema Nachhaltigkeit umgehen möchten, können sie hier ausführ- liche Informationen über die Nachhaltigkeitsstrategie ver- öffentlichen oder sich auf das Notwendige beschränken. Egal wie, unberücksichtigt kann das Thema künftig nicht mehr bleiben. Denn auch wenn ein Finanzbe- rater selbst keine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt und Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung keine Beachtung finden, muss auch diese Tatsache offengelegt und erklärt werden. Regulation prägt Beratungsarbeit Grundsätzlich werden sich Finanzbe- rater künftig noch stärker mit den angebotenen Produkten ausein- andersetzen müssen. Denn ob- wohl sie ihre Kunden derzeit noch nicht hinsichtlich deren konkreter Nachhaltigkeits- © ra2 studio - stock.adobe.com / Ivelin Radkov - stock.adobe.com Das Schlagwort Nachhaltigkeit ist spätestens seit Fridays for Fu- ture in aller Munde. Die aktuellen Ergebnisse der Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zeigen zudem, dass mehr Menschen auch „Grün“ wählen. Anknüpfend daran legen auch immer mehr Anleger Wert darauf, renditeorientiert und gleichsam ökologisch sowie sozial verantwortlich nachhaltig zu investieren. Folglich kommen auch Berater im Finanz- bzw. Ver- sicherungsbereich kaum noch um das Megathema Nachhaltigkeit herum. Umso wichtiger wird eine Auseinandersetzung mit dem Bereich, da auch Berater künftig grundsätzlich darüber Auskunft geben müssen, inwieweit Nachhaltigkeitsaspekte bei der Anlage- beratung berücksichtigt werden. Grund genug, sich einmal mit den Pflichten, die Sie als Finanzberater künftig treffen, genauer auseinanderzusetzen. 18

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