insider_2_2021
49 Die Folgen könnten für die betroffenen Besitzer der Policen somit verheerend sein, wenn der Schadenfall eintritt und über den Vertrag nicht abgedeckt ist. Dann bringt es auch nichts, wenn die Prämie des Altvertrags vermeintlich niedrig war. Und laut Maklerinformationen soll der Bestand bei Altpolicen vor allem bei AO-Vermittlern nicht wenig sein. Umso bedeut- samer wird es für den Makler, das Thema bei Bestandskun- den anzusprechen bzw. einen Vertragscheck bei potenziellen Neukunden anzubieten. Stiftung Warentest rügt – erneut! Hinzu kommt, dass selbst aktuelle Wohngebäudeversiche- rungen kein gutes Zeugnis von den Verbraucherschützern erhalten. Von 178 Tarifen (von 70 Anbietern) bewertet Stif- tung Warentest 79 Angebote mit mangelhaft. Begründung: Fehlender uneingeschränkter Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit. Bereits vor drei Jahren hat der Verbraucher- schutz diese überholten Regelungen zur groben Fahrlässig- keit, die gerade im Gebäudebereich hohe Relevanz haben und für den Kunden Kostenfallen sind, gerügt. Bis heute haben so- mit rund 45 Prozent den „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalles“ nicht oder unter Umständen nur begrenzt in ihrem Vertrag versichert, also z. B. nur für Schäden bis zu einer begrenz- ten Versicherungssumme. Bei anderen Produktanbietern wie etwa Alte Leipziger, AXA, Continentale, die Bayerische, Dom- cura, Helvetia oder InterRisk ist diese Deckung ein wesentli- cher Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. An dieser Stelle sind zum einen die Vermittler gefragt, den Versicherungsschutz über Neuordnungen auf aktuelle Bedin- gungen zu heben. Auf der anderen Seite agieren aber auch die Versicherer mit automatischen Updates oder Bestleis- tungsgarantien, wonach Bestandskunden immer von den aktuellsten Versicherungsbedingungen profitieren können bzw. gar Schäden übernommen werden, wenn ein anderer Versicherer im deutschen Mark unter gegebenen Rahmen- bedingungen reguliert hätte. Die Alte Leipziger nennt das automatische Update des Versicherungsschutzes „Innova- tionsklausel“. „Hier unterstützen wir Verbraucher und auch Vermittler proaktiv, indem wir den Versicherungsschutz für das Gros unserer Kunden automatisch auf die neuesten Be- dingungen umstellen, genau wie z. B. auch in unserer Haft- pflicht- und Hausratversicherung“, erklärt Waldmann. Das Herzstück des Domcura-Konzeptes ist stattdessen das Garantie-Paket mit der Marktgarantie, Innovationsgaran- tie, Konditionsdifferenzdeckung und Leistungsgarantie. „Die Konditionsdifferenzdeckung etwa garantiert dem Versiche- rungsnehmer bereits vor Vertragsbeginn bei uns – also noch während sein alter Vertrag bei einem anderen Anbieter läuft www.vermittler-sind-uns-wichtig.de/zusammenstark Egal was kommt: Bestens abgesichert im Homeoffice und beim Homeschooling. PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG 21-27-002 AZ Insider 02.21_AL-Sach.indd 1 08.04.21 13:54
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