insider_2_2021

50 – die erweiterten und besseren Leistungen aus unserem Ver- trag in einem Schadenfall. Nach Vertragsbeginn greift dann die Leistungsgarantie: Sie garantiert der Versicherungsneh- merin mindestens den gleichen Leistungsumfang wie beim Vorvertrag des anderen Anbieters, falls unser Deckungsum- fang in bestimmten Leistungsarten tatsächlich einmal gerin- ger sein sollte“, so Stolzenberg. Regelmäßige Überprüfung Obgleich gute Versicherer in der Zwischenzeit mit derartigen verbraucherfreundlichen Bausteinen arbeiten, sollte Policen dennoch nicht dauerhaft unkontrolliert im Aktenschrank ver- weilen. Besonders wenn sich die Gegebenheiten am Versi- cherungsort ändern, sollte man als Verbraucher zwingend prüfen bzw. durch einen Makler prüfen lassen, ob der Versi- cherungsschutz auch weiterhin zu den aktuellen Bedürfnis- sen passt, denn oft werden im Laufe des „Gebäudelebens“ An- oder Umbauten (z. B. Errichtung von Photovoltaikanlage, Pool, Carport etc.) vorgenommen. „Wir sind daher der Mei- nung, dass ein regelmäßiger Check der Policen wichtig ist, da im Laufe der Jahre bauliche Veränderungen oder Modernisie- rungen vorgenommen werden und damit der Versicherungs- schutz ggf. angepasst werden muss“, empfiehlt InterRisk- Vorstand Marcus Stephan . Unterstützung bieten Pools wie die BCA AG. Nicht nur, dass Makler die ausgezeichneten Versicherungsangebote der Produktpartner nutzen können, stellt der Maklerdienstleister in Kooperation mit der Konzept & Marketing GmbH auch für Wohngebäude eine Deckungskonzeptlösung bereit, die laut BCA-Verantwortlichen in den Varianten Komfort, Premium und Premium Plus erstklassig bedarfsorientiert absichert. Mehr noch: Der Oberurseler Pool erstellt dem Maklerpartner auf Wunsch ein Bestandsgutachten. Dieses legt offen, ob und inwieweit einzelne Bestandskunden durch die aktuellen Deckungskonzepte bessergestellt werden können. Darüber hinaus werden potenzielle Haftungsfallen für den Makler be- seitigt und neue Beratungsansätze aufgezeigt. Elementargefahren nicht unterschätzen Wenn es sich um die optimale Wohngebäudeabsicherung handelt, bleibt das Thema Elementarversicherung noch viel zu oft unberücksichtigt. Im Bundesschnitt sind 45 Prozent der Häuser gegen Wetterphänomene wie Starkregen und Hochwasser versichert (siehe Abb. 2). „Extremer Starkregen und Hagelstürme treten in den letzten Jahren immer wieder auf. Sie sind oft von kurzer Dauer und regional begrenzt. Sie können jeden Hausbesitzer unabhängig von der Lage des Gebäudes treffen. Aufgrund der sehr kurzen Vorwarnzeit die- ser extremen Wetterereignisse ist es praktisch nicht möglich, kurzfristig Vorkehrungen zu treffen. Folge sind zerstörte Dä- cher, Fenster, Fassaden und vollgelaufene Keller“, so Stephan. Noch immer wird die Gefahr vor den Folgen von Stürmen oder Hochwasser bei vielen Wohneigentümern jedoch als wenig brisant eingeschätzt – da man nicht in der Nähe eines grö- ßeren Gewässers wohnt. Einige Ereignisse der letzten Jahre zeigen jedoch, dass auch ein kleiner Bach durch Starkregen über die Ufer treten und enorme Schäden anrichten kann. Mu- tieren somit benachbarte Bäche zu reißenden Strömen und sind weitere ungünstige Einflussfaktoren wie z. B. gesättigte Böden oder eine unzureichende Kanalisation gegeben, dann können die Schadensummen sogar die finanziellen Folgen von Feuersbrünsten übertreffen. Staatliche Hilfe gibt es dabei nur noch in den seltensten Fällen. So haben sich die Minister- präsidenten der Länder 2017 darauf geeinigt, Hilfsgelder nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versi- cherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsange- bot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Nach Expertenansicht dürften jedoch 99 Prozent aller Wohnungen und Häuser versicherbar sein. Es zeigt, wie wichtig eine ergänzende Extremwetterschutz- versicherung ist. Produktlösungen sind vorhanden. Bei AXA ist die Absicherung von elementaren Gefahren, etwa Schäden durch Schneedruck, Lawinen und auch Dachlawinen, bereits in der Grunddeckung enthalten. Und Waldmann fasst zu- sammen: „Die Bedeutung des Elementarschutzes kann nicht häufig genug hervorgehoben werden. Wir sehen bei uns im Bestand, dass die Anbündelungsquote in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, und haben auch im Rahmen einer Ak- tion den Einschluss der erweiterten Naturgefahren deutlich in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gestellt. Doch gibt es immer noch viele Verträge, die auf diesen wichtigen Schutz – besonders im Hinblick auf die Gefahr Überschwemmung – verzichten.“ Beratung tut daher not. << Abb. 2: Umfassend gegen Naturgefahren versichert (Elementarschäden) Anteil der Gebäude je Bundesland Deutschland gesamt: 45% Quelle: GDV, Schätzung April 2020

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