insider_2_2021
ie Unternehmens-D&O schützt das Unternehmen – die persönliche D&O den Manager: Die klassische Unternehmens-D&O wird jedoch weiterhin ihre Be- deutung als Bilanzschutz für das Unternehmen behalten. Lässt sich bei einer Fehlentscheidung eines Managers der verursachte Schaden bei ihm nicht ausgleichen, kann sich die Gesellschaft im Rahmen der Versicherungssumme beim Ver- sicherer schadlos halten. Die persönliche D&O als notwendige Sicherung des Privatvermögens des Managers – Vorteile der persönlichen D&O Die Vorteile für den versicherten Manager liegen auf der Hand und ergeben sich unmittelbar aus den Nachteilen der Unter- nehmens-D&O. Hier einige Beispiele: Idealerweise wird der Versicherungsschutz um eine qualifi- zierte anwaltliche Beratung erweitert. Ein hochwertiger Ver- sicherungsschutz gibt dem Manager die Sicherheit, einen Krisenfall zu überstehen. Im Falle einer drohenden oder tat- sächlichen Inanspruchnahme benötigt er aber auch eine erste rechtliche Orientierung, um eventuell Maßnahmen einleiten zu können oder um zu wissen, ob er noch ruhig schlafen kann. Zusammenfassung: Spätestens mit der Aufnahme der Mana- gerhaftung in die DIN 77230 ist offenbar geworden, dass die- ses existenzbedrohende Risiko integraler Bestandteil der Bera- tung durch Versicherungsmakler und Finanzberater sein muss. Eine Nichtberatung hat ggf. erhebliche Konsequenzen für den Kunden und auch für den für die Beratung einstehenden Ver- mittler. Die von der ConceptIF BIZ angebotene persönliche D&O-Versicherung ChefSache inkl. ChefLine stellt dem Mana- ger eine einzigartige Deckung zur Verfügung, die eine umfäng- liche Haftpflichtpolice mit einer qualifizierten Rechtsberatung kombiniert, die der Manager bereits dann in Anspruch nehmen kann, wenn er nur annimmt, dass ihm eine Inanspruchnahme drohen könnte. Dies sichert eine optimale Verteidigungspositi- on im ggf. existenzbedrohenden Krisenfall! << ConceptIF BIZ GmbH E-Mail: s.bertinetti@conceptif.de Telefon: +49 40 696355-318 Jörg Reiner Geschäftsführer Stefan Bertinetti Prokurist, Syndikusanwalt In den beiden vorherigen Gastbeiträgen (siehe z. B. https://www.bca. de/wp-content/uploads/Insider/Ausgabe_01_2021/54/) hatten wir das Haftungsumfeld von deutschen Managern und die notwendige Beratung dieses Themas im Rahmen der Privatkundenberatung so- wie die richtige Einordnung der bekannten Unternehmens-D&O als Bilanzschutzdeckung für das Unternehmen dargestellt. Wir vertreten die Auffassung, dass das persönliche Vermögen der versicherten Organe, das als Haftungskapital gegenüber der Gesellschaft be- steht, richtigerweise durch eine persönliche D&O-Versicherung geschützt werden sollte. In diesem Fall schließt der Manager im eigenen Namen eine D&O-Versicherung ab. © alphaspirit - stock.adobe.com / LH media 52 Im Schadenfall muss er den Versicherungsschutz nicht im Spannungsverhältnis mit dem Unternehmen = Anspruchssteller koordinieren. Bei den Parteien gibt es nachvollziehbarerweise im Schadenfall oft gegenläufige Interessen. Der Manager muss die Versicherungssumme nicht mit anderen teilen. Die Gefahr, dass einer der Organkollegen die Versicherungssumme verbraucht und der Manager bei einer eigenen Inanspruchnahme auf keine Summe mehr zugreifen kann, besteht nicht. Er läuft zudem nicht Gefahr, dass bei einer gleichzeitigen Inanspruchnahme von ihm und seinen Organkollegen der Versicherer die aktuell vorhandene Versicherungssumme verteilt und ihm dann nur ein Teil der Summe zur Verfügung steht. Besonders deutlich wird der Nachteil der Unternehmens-D&O dann, wenn das Organ das Unternehmen verlässt. Angesichts der fortlaufenden Haftung für alte Pflichtverletzungen behält der Manager seinen Versicherungsschutz bei der persönlichen D&O weiterhin unter seiner Kontrolle. NOTWENDIGER VERMÖGENSSCHUTZ FÜR DEN MANAGER
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