insider_2_2021
9 Dr. Frank Ulbricht ist Bankbetriebswirt (Bankakademie) und promovierter Wirtschaftsjurist. Seit 2010 ist er im Vorstand der BCA AG und seit 2019 Vorstandsvorsitzender der BfV Bank für Vermögen AG, deren Rechtsvorgängerin, die BCA Bank AG, er vor rund zehn Jahren mit aufgebaut hat. Davor war er u. a. in Führungspositionen in Wertpapierhandelsbanken als Handels- und Finanz- sowie als Interimsvorstand tätig. Ophélie Mortier kam 2005 als Sales- und Account-Managerin zu Petercam Institutional Asset Management. Dort verantwortet sie seit 2012 als strategische Koordinatorin für verantwortungsbewusste Investments alle Initiativen, Projekte und Methoden im Zusammenhang mit sozial verantwortlichen Investitionen (Socially Responsible Investment, SRI) während des gesamten Investmentprozesses. Rendite- und Risikokennzahlen eine bessere Wertentwicklung gegenüber konventionellen Portfoliokonstruktionen erzielen. Dies zeigt auch das letzte Jahr mit den globalen pandemiebedingten Marktverwerfungen. Dr. Frank Ulbricht: Mit der TVO geht Europa einen weiteren Schritt beim Zukunftsthema Nachhaltigkeit. Was halten Sie von den Regulationen? Martin Dilg: Einer der Gründe für die Einführung der TVO ist sicher das doch recht weit verbreitete Greenwashing. Viele vermeintlich nachhaltige Fonds geben sich einen grünen Anstrich und betreiben damit letztlich Etiketten- schwindel. Eine präzisere, transparente und vor allem einheitliche Definition ist daher überfällig. Meine Sorge ist je- doch, dass der EU-Regulator der Bran- che über das Ziel hinausschießt und der Asset-Management-Branche zu enge Grenzen setzt. Ophélie Mortier: Generell sind die SFDR und die Taxonomie der EU wichtige Schritte, um angesichts des Mangels an Standards und gemeinsamen Definitio- nen den Weg zu nachhaltigen Finanzen zu ebnen. Dennoch steht die EU vor der Herausforderung, die unerwünschten Effekte einer zu starren und unflexib- len Regulierung zu vermeiden. Sonst könnte es zu einem exzessiven und po- tenziell kontraproduktiven System von Verfahren, Verwaltungsaufwand und Berichterstattung führen. Die erste Ver- öffentlichung der SFDR hat bereits ei- nige Schwachstellen aufgezeigt. Hierzu gehören die Komplexität der Texte und die Umsetzung, die unterschiedliche Interpretationen zwischen den Regulie- rungsbehörden und die fehlenden Da- ten der Unternehmen. Dr. Frank Ulbricht: Als Standard nach- haltiger Anlagen hat sich die Begriff- lichkeit „ESG“ etabliert. Wie wichtig sind „S“ und „G“ beim ESG-Dreiklang? Christian Aselmann: Unter dem Punkt „S“ sollte man zwischen internen und externen sozialen Kriterien unterschei- den. Aus beiden Bereichen können Negativfaktoren die Wettbewerbs- fähigkeit eines Unternehmens beein- trächtigen. Daher haben die „sozialen“ Kriterien in der Gesamtbetrachtung der ESG-Merkmale eine hohe Bedeutung. Hinsichtlich der verantwortungsvollen Unternehmensführung („G“) stehen die Aufsichtsgremien im Vordergrund. Hierbei ist eine gute Unternehmensfüh- rung eine notwendige Bedingung, um in den weiteren Bereichen „S“ und „E“ gute Bewertungen zu erzielen. Dr. Frank Ulbricht: Beim Thema ESG sind Ihnen als KVGen Offenlegungs- pflichten auferlegt. Wie gehen Sie da- mit um? Alexander Gerlach: Die Offenlegungs- verordnung soll in erster Linie für Trans- parenz sorgen. Konkret bedeutet dies, dass wir unsere Verkaufsprospekte und Internetseiten angepasst haben. Es reicht jedoch nicht, nur die Prospek- te und Internetauftritte anzupassen, es müssen auch Prozesse dahinterstehen. Zusätzlich werden mit der Offenle- gungsverordnung drei Produktkatego- rien geschaffen, sodass Anleger direkt erkennen können, ob es sich um ein nachhaltiges oder ein konventionelles Finanzprodukt handelt. Rainer Linder: Da nachhaltige Anlage- lösungen eine Schlüsselkomponente unserer Produktpalette darstellen, ha- ben wir uns frühzeitig mit dem Thema auseinandergesetzt und waren gut vor- bereitet, als die erste Stufe der SFDR in Kraft trat. So haben wir auf Unter- nehmensebene unsere PAI-Erklärung veröffentlicht, die darlegt, wie wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen berücksichtigen. Wir haben unseren ak- tualisierten Prospekt veröffentlicht, der zeigt, wie wir Nachhaltigkeitsfaktoren in unseren Fonds berücksichtigen. Dar- über hinaus haben wir unserer Website verschiedene Dokumente zur Nachhal- tigkeit hinzugefügt, die Klassifizierung unserer Fonds in Artikel-8- und -9-Pro- dukte veröffentlicht und die verschiede- nen ESG-Methoden aufgeführt, die die Klassifizierungen begründen. © Funtap - stock.adobe.com
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