insider_03_2021
28 ennen Sie Hans Carl von Carlowitz? Er war sächsi- scher Oberberghauptmann im 18. Jahrhundert und gilt als wesentlicher Schöpfer des „forstlichen Nach- haltigkeitsbegriffs“. Er erkannte, dass die forstwirtschaftliche Nutzung von Holz die natürliche Regenerationsfähigkeit des Waldes berücksichtigen sollte. Man sollte also nicht mehr Bäume fällen, als im gleichen Zeitraum nachwachsen können. Damit ist Hans Carl von Carlowitz derjenige, der den Begriff „Nachhaltigkeit“ – wenn auch nur in Bezug auf die Forstwirt- schaft – erstmalig einführte. Nachhaltigkeit 2.0 In Sachen Geldanlage wird dieser Begriff heute immer wich- tiger. Auch wenn Vorsicht geboten ist. Denn erstens ist die Begriffsdefinition – trotz zunehmender Regulierung und Standardisierung – sehr dehnbar. Und zweitens nutzen viele Fondsgesellschaften die Gunst der Stunde und springen auf den Zug auf. Tatsächlich sollen schon einige ihrer Mitarbeiter im Baumarkt gesichtet worden sein – beim eimerweisen Kauf grüner Farbe. Um Vergleichbarkeit in Sachen Nachhaltigkeit herzustellen, haben sich etwa Begriffe wie ESG oder SDG etabliert. ESG steht für Umwelt (Environment), gesellschaftliche Aspek- te (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). SDG steht für die „Sustainable Development Goals“. Im September 2015 haben sich die Länder der Uni- ted Nations (195 Mitgliedsstaaten) auf die Agenda 2030 zur nachhaltigen Entwicklung verständigt. Die wichtigsten Be- standteile der Agenda sind die 17 Sustainable Development Goals, zu denen bspw. die Hunger- und Armutsbekämpfung gehören, aber auch Geschlechtergleichheit. Und auch seitens der Regulatorik wurden Schritte unter- nommen, um mehr Transparenz zu schaffen. So muss nun Immer mehr Fondsgesellschaften bekennen sich zum Thema „Nachhaltigkeit“. Ein Grund liegt in der Regulatorik, die durch Lenkung der Kapitalströme nachhaltige Wirtschaftsbereiche und Produktionsverfahren unterstützen möchte. Ein anderer Grund liegt im gestiegenen Bewusstsein der Anleger. Sie schauen verstärkt darauf, wo und wie Investmentfonds ihre Gelder investieren. Und doch gibt es Vorbehalte, bspw. in puncto Performance. Nachhaltiges Investieren schränke das Universum ein und sorge so für unterdurchschnittliche Renditen. Doch stimmt das? Die BfV AG hat in ihrer Studie nachgerechnet. jeder Fonds nach Artikel 6, 8 oder 9 SFDR (Sustainable Fi- nance Disclosures Regulation) kategorisiert werden. Artikel- 6-Fonds sind alle konventionellen Fonds. Fonds nach Artikel 8 zielen darauf ab, in die Wertpapiere von Emittenten zu inves- tieren, die Nachhaltigkeitsmerkmale aufweisen. Sie werden auch als „hellgrün“ bezeichnet. Fonds nach Artikel 9 zielen dagegen darauf ab, eine Nachhaltigkeitswirkung zu erzielen. Sie werden im EU-Jargon als „dunkelgrün“ bezeichnet. Mehr hierzu finden Sie in dieser insider-Ausgabe in dem informa- tiven Beitrag „EU-Offenlegungsverordnung: Wie unterschei- den sich künftig die Finanzprodukte“ von Kristina Berggreen. Vorbehalte wegen Rendite nicht angebracht Vorbehalte bleiben trotzdem. So zeigen sich viele Anleger, aber auch Berater skeptisch bei der Rendite. Nachhaltiges In- vestieren schränke das Universum ein und sorge so für unter- durchschnittliche Renditen. Und dann gibt es die andere Seite, die behauptet, dass Nachhaltigkeit die Rendite eher beflügelt. Doch was stimmt denn nun? Wir haben uns die Ratings von Morningstar angesehen und anhand dieser durchstudiert, ob es signifikante Unterschiede gibt (siehe Abb. 1). Quelle: Morningstar / BfV AG Abb. 1: Nachhaltigkeitsrating Morningstar (Stand: 31.05.2021) 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% HIGH ABOVE AVERAGE AVERAGE BELOW AVERAGE LOW © Schulz-Design - stock.adobe.com
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