Insider Magazin Ausgabe1
25 ten wider. Das Britische Pfund, in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts noch mit Leitwährungscharakter, ist insbeson- dere in den letzten Jahren erheblich „unter die Räder gekom- men“: Betrachtet man an dieser Stelle das Verhältnis des Britischen Pfunds zum US-Dollar oder zum Euro, lässt sich festhalten, dass sich das Pfund gegenüber dem US-Dollar von Ende 2017 bis zum Schluss des ersten Quartals 2018 von den vorherigen Nackenschlägen erholen konnte. Auf der anderen Seite hat diese positive Bewegung während dieser Zeitspanne gegenüber dem Euro nicht stattgefunden. Ganz im Gegenteil: Hier hatte sich der negative Trend, der seit 2014 nahezu ungebrochen war, 2018 noch einmal verstärkt. So fiel der Wert etwa nach dem Misstrauensvotum gegen May auf beinahe 1,10 Euro je Pfund. Kursbewegungen, die deutlich das Misstrauen gegen die britische Politik und Wirtschaft ausdrücken. Hinsichtlich des britischen Aktienmarkts zeigt sich, dass der dazugehörige Aktienleitindex FTSE-100 im ersten Quar- tal 2018 mit dem Anstieg auf 7.900 Punkten ein neues All- Time-High erreicht hatte und damit in der Entwicklung dem weltweiten Trend gefolgt ist. Auch die seitdem eingeleitete Abwärtsbewegung mit einem Rutsch von über -15 Prozent, liegt dabei voll und ganz im europäischen Trend. Und solange die Brexit-Frage nicht eindeutig geklärt ist, dürften sich die Gewinnaussichten der britischen Unternehmen nicht merk- lich verbessern. Auch eine kurzfristige Erholung für 2019 wird mutmaßlich nicht zu erwarten sein. Krisenzeiten allerorten Wirtschaftsabschwüngen oder drohenden Rezessionen an den weltweiten Märkten ist man in den letzten Jahrzehnten vonseiten der Politik und Nationalbanken immer wieder mit wirtschaftsstützenden Maßnahmen wie etwa sukzessiven Zinssenkungen oder umfangreichen Konjunkturprogrammen begegnet. Ob diese Schritte jedoch auch in GB zur Anwen- dung gelangen und zum gewünschten Erfolg führen, ist zu- mindest als zweifelhaft einzustufen. So hat die Bank of Eng- land ihre Bilanz mittlerweile auf 23,3 Prozent des nationalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausgeweitet. Zum Vergleich: Vor dem Brexit-Votum lag sie bei 16,6 Prozent des seinerzeitigen BIPs, und unmittelbar vor der Finanzkrise 2008 betrug dieser Wert gerade einmal 1,6 Prozent. Insofern dürften der briti- schen Notenbank bald die Möglichkeiten ausgehen, mit neu- erlichen konjunkturstützenden Aktionen noch wirkungsvoll reagieren zu können. Generell unterscheidet sich das Dilemma rund um den Bre- xit von bisherigen Krisen. Denn mit dem Brexit (und auch mit dem Verhalten der USA) scheint der globale Freihandel und damit die Globalisierung unter Umständen sein vorläufiges Ende gefunden zu haben. Diesbezüglich sollte man für 2019 jedoch nicht zu „schwarz“ malen. In diesem Zusammenhang zeigt eine Umfrage des deutschen Fondsverbands BVI, dass der Mehrheit seiner Mitglieder ein ungeordneter Brexit ohne Übergangsfrist keine Sorgen bereitet. Fast zwei Drittel der Fondsgesellschaften zeigen sich von einem ungeordneten Austritt Großbritanniens aus der EU wenig oder überhaupt nicht betroffen. Nichtsdestotrotz sollte man aufgrund der Ge- schehnisse für 2019 mit einer globalen Entschleunigung im Wirtschaftswachstum rechnen. Ohne Brexit-Einigung inner- halb der kommenden 100 Tage wird es wohl speziell in Euro- pa und GB zu einem deutlichen Sinkflug der Konjunkturbewe- gung kommen. Aber gerade derartige Veränderungen bilden auch wieder die Basis für einen neuen Aufschwung und dabei gilt: Die nächste Hausse wird immer in der Baisse geboren! << Reaktion betroffener KVG Die Brexit-Problematik bringt auch Veränderungen für die in GB beheimateten Fonds mit sich. Obgleich das konkrete Ausmaß noch unklar ist, reagierten betroffene Fondsanbieter bereits: So haben etwa die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) Columbia Threadneedle und M&G ihre Fonds mit Domizil in Großbritannien („GB-ISINs“) in Fonds mit Auflegungsland Luxemburg („LU-ISINs“) verschmolzen bzw. werden dies bis März 2019 tun. Zu beachten ist hierbei, dass bestehende Spar- oder Auszahlpläne in der Direktverwahrung dieser KVGs nach Verschmelzung der betreffenden Fonds nicht weitergeführt werden können. Findet die Verwahrung bei Fondsplattformen statt, ist dies aus rechtlichen Gründen i. d. R. nur dann möglich, wenn der Anleger der jeweiligen Depotstelle einen neuen Auftrag für den aufnehmenden Luxemburger Fonds erteilt. Betroffene werden natürlich von den entsprechenden Depotstellen informiert, es empfiehlt sich aber in jedem Fall eine rechtzeitige Kontaktierung zur Neueinrichtung der Sparpläne. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Steuerwirksamkeit, da genannte Fusionen sich nicht steuerneutral verhalten. In diesem Zusammenhang kann es zu einer Veränderung der steuerlichen Regelung von Alt- und Neubeständen kommen. Mehr Informationen hierzu und zur weiteren Brexit- Entwicklung erhalten Makler vom BCA-Support. Dr. Frank Ulbricht Vorstand BCA AG und BfV Bank für Vermögen AG E-Mail: frank.ulbricht@bca.de Telefon: +49 6171 9150-100
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