Die meisten Menschen unterschätzen das Risiko, krank oder gar berufsunfähig zu werden. Gerade Schülerinnen und Schüler haben i. d. R. kaum gesetzlichen Schutz, da die gesetzliche Absicherung nur bei Unfällen greift, die auf dem Schulweg oder während des Unterrichts bzw. bei Pausen oder während einer schulischen Veranstaltung passieren. Die Folgen eines Unfalls in der Freizeit – z. B. eines Fahrradunfalls auf dem Weg zum Sportverein – sind nicht abgesichert. Eine private Absicherung kann diese Lücke schließen und die finanziellen Folgen abfedern. Mehr denn je gilt: Früh(er) einsteigen lohnt sich. So lassen sich der meist gute Gesundheitszustand in jungen Jahren und ein jüngeres Eintrittsalter sichern. Dies führt zu niedrigeren Beiträgen und einem längeren Versicherungsschutz – bei einer in vielen Fällen vergleichbaren Beitragssumme. Für Schülerinnen und Schüler ist der BU-Schutz ab einem Alter von zehn Jahren bis zu einer Höhe von 1.500 Euro abschließbar. Falls sich die persönliche Situation der versicherten Person ändert, besteht die Option, bei Schulwechsel, Studium, Berufseinstieg oder -wechsel den Beitrag zum Vorteil des Versicherten zu überprüfen. Für die Zielgruppe der Studierenden sind Zahlpausen bis zu 24 Monate möglich, bei denen weder Zinsen anfallen noch ein besonderer Grund angegeben werden muss. Die monatliche BU-Rente kann bis zu 2.000 Euro betragen und der Schutz besteht sogar nach Studienabbruch weiter. Eine Verdopplung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Studienabschluss, begrenzt auf jährlich max. 30.000 Euro, möglich. Wenn gewünscht, ist auch hier ein Wechsel in eine Dienstunfähigkeitsabsicherung möglich. Ab 15 Jahren gibt es auch die Möglichkeit, in eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu wechseln. Bei den Beamten, speziell bei den Anwärtern und denen auf Probe, ist eine bedarfsgerechte Absicherung über die Stufenpolice möglich. Diese beinhaltet zwei Phasen der Leistungshöhe in einem Vertrag, wobei der Beitrag jeweils konstant bleibt. Zusätzlich besteht hier die Option, in eine BUAbsicherung zu wechseln. Neu ab diesem Jahr haben wir unser Angebot für junge Erwachsene, die einen Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst absolvieren, erweitert. Damit schließen wir die Absicherungslücke zwischen Schülern und Studierenden oder Auszubildenden, indem wir diesen wichtigen Übergangszeitraum abdecken. Der Vorteil: Man kann sich noch die günstigen Einstiegskonditionen eines Schülers sichern. Die Einstufung in die Berufsgruppe erfolgt analog zur BU für Schüler, basierend auf dem zuvor erreichten Schulabschluss. Die max. versicherbare Berufsunfähigkeitsrente beträgt 18.000 Euro jährlich. Bei einem Freiwilligendienst außerhalb Europas sind zusätzliche Angaben zu bevorstehenden Auslandsaufenthalten erforderlich. Zusätzlich haben wir unsere Zielgruppenstrategie durch attraktive Preise gestärkt. Ab 2025 sinken die Zahlbeiträge auch für Studierende und Akademiker in den Berufsgruppen B1 bis B3 im Durchschnitt um etwa acht Prozent. Die Beiträge für die Berufsgruppen B4 bis B12 bleiben auf dem aktuellen Niveau. Der Verrechnungsüberschuss bleibt konstant bei 23 Prozent. Diese Maßnahmen unterstreichen unser Engagement, jungen Erwachsenen einen umfassenden und attraktiven Versicherungsschutz zu bieten, der auf ihre spezifischen Lebenssituationen abgestimmt ist. 1 5 ADVERTORIAL © Milko – istockphoto.com Stefan Bäder Key Account Manager Allianz Lebensversicherungs-AG Sondervertrieb Reinsburgstraße 19, 70178 Stuttgart E-Mail: stefan.baeder@allianz.de Telefon: +49 174 3002105 Bedarfsgerechte Arbeitskraft- sicherung für junge Leute DIE ALLIANZ BERUFS- UND DIENSTUNFÄHIG- KEITSVORSORGE
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