insider Ausgabe 03/2020 Online
Breiter Zugang zu alternativen Renditequellen: Verschiedene Anlageklassen mit besonderem Rendite-Risiko-Profil Zusätzliches Stabilitätselement für das Anlageportfolio: Erträge alternativer Anlagen unterliegen nicht den hohen Kapitalmarktschwankungen Global diversifiziertes Portfolio alternativer Anlagen: Aktive Steuerung durch die Kapital- anlageexperten der Allianz Globaler Zugang zu Renditechancen alternativer Anlagen! Jetzt informieren: poolteam-frankfurt@allianz.de Tel. 069 71 26 11 27 Ab 25.000 EUR EINE INNOVATION DER ALLIANZ Am 27. Mai 2020 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundes- tages die Sachverständigenanhörung zu dem Entwurf des Gesetzes statt, mit dem die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin übertragen werden soll. Auf Vorschlag der FDP-Fraktion war auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW als Sach- verständiger für die unabhängigen Finanzdienstleister geladen. Norman Wirth Seniorpartner Wirth-Rechtsanwälte, Geschäftsführender Vorstand AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. E-Mail: info@wirth-rae.de Die Stellungnahmen der beteiligten Sachverständigen finden Sie unter: https://www.bundestag.de/ ausschuesse/a07/081-sitz--696082 rinzipiell gab es in der eigentlichen Anhörung kaum Überraschungen. Kreditwirtschaft und Bundesver- band Verbraucherzentrale versuchten in bemerkens- werter Koalition argumentationslos die BaFin-Aufsicht zu verteidigen. Demgegenüber erklärten nebst AfW u. a. auch DIHK, Votum-Verband und Prof. Dr. Matthias Beenken ihre Kritik an dem Vorhaben. Wir stellten nochmals deutlich die erhebliche zusätzliche Kostenbelastung heraus, die mit dem geplanten Gesetz auf die Vermittler zukommen würde. Es wurde auf Umfrageergebnisse verwiesen, wonach mehr als die Hälfte der Vermittler ihre Tätigkeit als unabhängige, kun- denorientierte Dienstleister im Finanzanlagenbereich einstel- len würden. Erst kürzlich erklärten 57 Prozent der befragten AfW-Mitglieder in einer Umfrage, dass sie ihre Erlaubnis ge- mäß § 34f GewO zurückgeben würden, falls Kosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro für die BaFin-Aufsicht berechnet würden. Vermittler machen einen guten Job Im Rahmen der Anhörung konnte zudem auf die bereits funktionierende Aufsicht besonders bei den IHKs verwiesen und konnten die Vorteile der lokalen Aufsicht hervorgehoben werden. Für den AfW begrüßte ich die Bereitschaft der IHKs, bundeseinheitlich die Aufsicht zu übernehmen. Seitens CDU/ CSU, FDP und auch AfD wurde das Gesetzesvorhaben, ins- besondere wegen der fehlenden Notwendigkeit und des Kos- tenaspektes, äußerst kritisch hinterfragt. Es stellte sich klar heraus, dass es keine belegbaren Probleme bei der jetzigen Aufsicht gibt. Im Gegenteil: Die vom Votum-Verband einge- richtete Schlichtungsstelle verzeichnete für das ganze Jahr 2019 nur eine einzige, letztlich unbegründete Beschwerde gegen einen Vermittler. Warten auf die nächsten Bekanntmachungen Seitens BaFin wurde durch die Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele geäußert, dass die BaFin von einem Rückgang der Zulassungen bei den Finanzanlagevermittlern um 50 Prozent ausgeht. Sämtliche Angaben des Finanzministeriums, zuletzt noch im März 2020 in der Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ dazu, gingen bisher von 37.000 Erlaubnisinhabern aus, auf die sich die entstehenden Kosten verteilen sollen. Das wäre nun hinfällig und hier wurde eventuell auch wissentlich mit falschen Zahlen agiert. Im Nachgang hieß es aus Kreisen der CDU, dass man dem Gesetz u. a. wegen der fehlenden Kos- tentransparenz nicht zustimmen könne. Wie das Gesetzge- bungsverfahren nun weitergehen wird, bleibt abzuwarten. Ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern scheint ak- tuell nicht in Sicht. Hinzu kam noch der Wirecard-Skandal (oder vielleicht soll- te man sagen: Wirecard/BaFin-Skandal). Die Folgen hieraus führten am 1. Juli dazu, dass der Finanzausschuss eine wei- tere Befassung mit dem Thema vertagt hat. Auch die zuvor schon einmal verschobene finale Abstimmung im Bundes- tagsplenum wurde erneut am 3. Juli von der Tagesordnung gestrichen. Weiter geht es jetzt im Herbst. Damit ist der ur- sprüngliche Zeitplan nicht mehr zu halten. Ein Inkrafttreten des Gesetzes und damit der BaFin-Aufsicht wird es zum 1. Januar 2021 nicht geben. Fortsetzung folgt. << 16 17 © pathdoc - stock.adobe.com / andreas klingberg fotograf
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