insider Ausgabe 03/2020 Online

ten Dienstverhältnis kann eine Entgeltumwandlung sinnvoll und gewünscht sein, dann hilft die Unterstützungskasse. So- mit können Mitarbeiter in einem Zweitdienstverhältnis sehr wohl die steuerlichen Vorteile nutzen. : Blickt man jedoch auf das Thema „versicherungs- vertragliche Lösung“, scheint die Direktversicherung im Vergleich zur Unterstützungskasse in der Handhabung we- sentlich flexibler zu sein. Täuscht der Eindruck? Willms: Dort, wo die Unterstützungskasse „ergänzend“ zur Direktversicherung eingesetzt wird, wird die versicherungs- vertragliche Lösung weiter wie gewohnt genutzt. Die Zusage verbleibt dann entweder „beitragsfrei“ im Unternehmen oder kann vom neuen Arbeitgeber übernommen und weitergeführt werden. Und hier kommt der Makler ins Spiel. Denn er kann nun dem neuen Arbeitgeber seines Mandanten die Unterstüt- zungskasse mit ihrer mitarbeiterbindenden Wirkung vorstel- len, auf diesem Wege helfen, dass die Zusage weitergeführt wird, und gewinnt vielleicht sogar einen neuen Arbeitge- berkunden. Im Übrigen stellen wir fest, dass eine Unterstüt- zungskassenzusage inzwischen vielfach – auch bei „norma- len“ Mitarbeitern – vom neuen Arbeitgeber übernommen und weitergeführt wird. : Ist diese Art der Versorgung dennoch eher für Besserverdiener oberhalb der BBG geeignet? Willms: Es ist schon richtig, dass die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse für Angestellte mit einem höheren Ge- halt, Vorstände und Geschäftsführer die erste Wahl ist, wenn es darum geht eine auskömmliche Versorgung über die bAV auszufinanzieren. Sie wird wegen ihrer Bilanzneutralität re- gelmäßig der Pensionszusage vorgezogen – zumal sie auch zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung sowie ggf. in der Entgeltumwandlung genutzt werden kann. : Worauf sollten Vermittler bei der Auswahl der richtigen Unterstützungskasse achten? Willms: Eine Unterstützungskasse, die die Versorgungs- zusagen für ein Unternehmen in dessen Namen durchführt : Welche Vorteile bringt eine Kombination aus Un- terstützungskasse und Direktversicherung als gemeinsame bAV-Lösung mit sich? Christian Willms: Zunächst profitiert man hierdurch von den Alleinstellungsmerkmalen der kongruent rückgedeckten Un- terstützungskasse. Nur mit ihrer Hilfe können Versorgungen auch jenseits der Grenzen der Direktversicherung steuer- wirksam, bilanzneutral und periodengerecht finanziert wer- den. Wird sie zudem für eine Arbeitgeberzusage oder einen -zuschuss genutzt, bleibt den Mitarbeitern das volle Potenzial für eine Entgeltumwandlung in der Direktversicherung er- halten. Der Beschäftigte kann somit die staatliche Förderung beider Durchführungswege auf seinem Altersvorsorgekon- to verbuchen: zwei Mal bis max. vier Prozent der Beitrags- bemessungsgrundlage über die Direktversicherung und die Unterstützungskasse steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Verknüpfung beider Durchführungswege eignet sich somit bestens zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Darüber hi- naus liefert die Unterstützungskasse im Rahmen eines zwei- ten Dienstverhältnisses weitere Pluspunkte. : Welche Vorteile bietet die Unterstützungskasse im Fall einer Mehrfachbeschäftigung? Willms: Bei einem zweiten Dienstverhältnis kann die Direkt- versicherung keine Wirkung entfalten, weil die steuerliche Förderung der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG auf das erste Dienstverhältnis beschränkt ist. Aber auch im zwei- Die Deutsche Unterstützungskasse e. V. verwaltet ausschließlich kongruent rückgedeckte Unterstützungskassenzusagen. Hierdurch können Versorgungen auch oberhalb der Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) voll- ständig steuerwirksam und bilanzneutral ausfinanziert werden. In diesem Zusammenhang sieht Vorstand Christian Willms die Un- terstützungskasse bei der Belegschaftsversorgung eher als eine Ergänzung zur Direktversicherung denn als Alternative. Im Auftrag des insider-Magazins sprach Björn Saal, Altersvorsorgespezialist der BCA AG, darüber mit dem bAV-Fachmann Willms. UNTERSTÜTZUNGSKASSE: GUTES INSTRUMENT ZUR MITARBEITERGEWINNUNG UND -BINDUNG 58 © Krakenimages.com - stock.adobe.com und verwaltet, sollte die Verwaltung unabhängig von einem Versicherer organisieren. Wenn der Versicherer der Rückde- ckungsverträge auch die Unterstützungskasse stellt, dann kommt es zwingend zu Problemen, wenn er sich aus dem Vertrieb von Rückdeckungsverträgen oder gar vollkommen aus dem Markt zurückzieht. Dann können neue Zusagen nur noch mit Rückdeckungsverträgen anderer Versicherer aus- finanziert werden, und neben der bereits bestehenden Un- terstützungskasse muss eine weitere mit der Durchführung und Verwaltung von Zusagen beauftragt werden. Um Risiken zu vermeiden, die mit einem Run-off des Versicherers für den Arbeitgeber verbunden sind, kann der Arbeitgeber über eine freie Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen ver- schiedener Versicherungsgesellschaften zur Ausfinanzierung der Versorgungszusagen einsetzen und somit eine deutlich größere Produktauswahl im Sinne der zu versorgenden Mit- arbeiter gewährleisten. : Sie setzen bei Ihrer Lösung auf das sog. Portfolio- Konzept. Können Sie kurz aufzeigen, was genau sich dahin- ter verbirgt? Willms: Mit der Gründung 2004 haben wir das DUK:PortfolioKonzept entwickelt. Frei nach dem Motto von John D. Rockefeller „Don‘t put all your eggs in one basket“ können Zusagen mithilfe von mehreren Rückdeckungsver- sicherungen ausfinanziert werden. Hierbei kann der Berater Rückdeckungsversicherungen aus dem Angebot von nahezu allen relevanten bAV-Anbietern auswählen, individuell zu- sammenstellen und kombinieren. Ab einem monatlichen Do- tierungsbetrag von 400 Euro lohnt es sich unserer Meinung nach, mehr als eine Rückdeckungsversicherung zur Ausfinan- zierung der Versorgungszusage zu nutzen. Sobald mehr als eine Rückdeckungsversicherung für einen Versorgungsan- wärter bei der DUK verwaltet wird, sprechen wir von einem Portfolio. Die Vorteile liegen auf der Hand. Eine Verteilung auf mehre- re Rückdeckungsverträge hilft, Kumulrisiken zu vermeiden. Klassische und chancenorientierte Tarife können sich dabei so ergänzen, wie der Kunde es sich wünscht. Die Beratungs- leistung des Vermittlers wird nicht auf einen Zahlenvergleich reduziert. Der Kunde setzt sich bei seiner Entscheidung mit einer Konzeptlösung auseinander. Außerdem ist das Portfolio im Laufe der Zeit umweitere Rückdeckungsverträge erweiter- bar – es „atmet“ und kann dabei auch zukünftige Produktent- wicklungen berücksichtigen. Alles in allem sind wir der Über- zeugung, dass Berater mithilfe des DUK:PortfolioKonzepts eine Dienstleistung erbringen, die mit der eines Unterneh- mensberaters vergleichbar ist – mit entsprechender Wertig- keit und Wahrnehmung. : Bei der Qualitätsbeurteilung kommt es bei einer U-Kasse auf zwei wesentliche Aspekte an: die Kosten und die Höhe der späteren Rente. Wie ist die DUK hier aufge- stellt? Willms: Was die mögliche Höhe der späteren Rente anbe- langt, kann man kaum besser als mit der Deutschen Unter- stützungskasse aufgestellt sein. Berater, Arbeitgeber und 59 Der Betriebswirt Christian Willms ist bAV-Experte, Vorstand der Deutsche Unterstützungskasse e. V. und der ConceptIF Pensions AG. Unter seiner Führung wurde die Deutsche Unterstützungskasse e. V. im Mai 2004 gegründet. Ebenfalls im Jahre 2004 hat er das Portfolio-Konzept entwickelt und 2007 in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Roger Pophal das Tantiemenmodell erarbeitet. Versorgungsanwärter können die schon beschriebenen Vorteile des DUK:PortfolioKonzepts nutzen und dabei aus den bAV-Tarifen von zurzeit 17 Versicherungsgesellschaf- ten genau den oder die Produkte auswählen, die am besten den Bedürfnissen entsprechen. Dabei sind die Gebühren der Deutschen Unterstützungskasse auf einem absolut wettbe- werbsfähigen Niveau. Das ist ein Verdienst der ConceptIF Pensions AG, die besondere Rahmenvereinbarungen mit den Versicherungsgesellschaften ausgehandelt hat. <<

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