BCA insider 03/24

47 VERSICHERUNGEN Unterstützungskasse e. V., sind die Mittelständler eine Zielgruppe mit erheblichem Beratungsbedarf, aber vor allem eine mit einem sehr hohen Informationsbedarf. „Allerdings glauben wir, dass das vertriebliche Potenzial auf den ersten Blick attraktiver erscheint, als es sich bei näherem Hinsehen herausstellt. Denn nicht jedes Unternehmen, das einen Käufer oder Nachfolger sucht, wird gerade wegen der bestehenden Pensionsverpflichtungen fündig werden. Das wiederum kann das vertriebliche Potenzial erheblich schmälern“, schränkt Willms ein. Stets wird bei den Webinaren zu diesem Thema darauf hingewiesen, mit den beratenen Unternehmen zuallererst die finanziellen Möglichkeiten auszuloten. Die Grafik unten rechts, die im Frühjahr 2023 veröffentlicht wurde, zeigt Gründe für die Stilllegung bei Mittelständlern. Risiko Deckungslücke bei Pensionszusagen Laut der Studie von ALH und forsa bieten etwa 25 Prozent der größeren mittelständischen Firmen Direktzusagen; die Hälfte dieser Firmen weist Deckungslücken von mehr als 50 Prozent auf. Ist den Mittelständlern das hiermit verbundene Risiko im Hinblick auf etwaige Übernahme-, Verkaufs- oder Auflösungspläne genügend bewusst? Willms sieht genau hier die Herausforderung. Nach Erfahrung seines Hauses passiert es immer wieder, dass ein Unternehmen über den zum Teil drastischen Grad der Unterfinanzierung der Pensionszusagen erst während des Prozesses der Veräußerung bzw. Nachfolgeregelung oder einer angestrebten Liquidation in vollem Umfang Kenntnis erlangt. Nämlich dann, wenn es darum geht, die mit der Pensionszusage eingegangene Verpflichtung in vollem Umfang – und vor allen Dingen für einen Käufer bzw. Nachfolger nachfinanzierungsfrei – auszufinanzieren. Sofern das Unternehmen liquidiert werden soll, sind darüber hinaus noch strengere gesetzliche Bestimmungen mit der Ausfinanzierung verknüpft, Stichwort Liquidationsdirektversicherung. „Nicht selten passiert es dabei, dass sich das Unternehmen als ‚unveräußerbar‘ herausstellt bzw. nicht liquidiert werden kann und stattdessen als ‚Rentner-GmbH‘ aufrechterhalten werden muss“, beschreibt Willms ein mögliches Szenario. Deswegen sei in der Beratung entscheidend, im ersten Schritt die finanziellen Spielräume des Unternehmens zu evaluieren. Und hier gelte der Grundsatz: „Je früher, desto besser.“ Die Alte Leipziger bestätigt, dass viele der Kunden, die man zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen berate, erst dann auf ihre Berater zugekommen seien, als Übergabe, Verkauf oder Auflösung kurz bevorgestanden sei: „Und dann war die Überraschung groß, als sie erfuhren, dass die noch nicht ausfinanzierten Pensionsverpflichtungen zu einem echten Problem für die Nachfolgeregelung werden könnten“, konstatiert Rakowski. Besonders häufig sieht der Versicherer dieses Problem im familiengeführten Mittelstand, denn nur weniger als 20 Prozent der Familienunternehmen sind der Meinung, die bAV könnte ein Risikofaktor für ihre Nachfolgeregelung sein. Ein ganzes Stück optimistischer zeigt sich die Stuttgarter. Das Risikobewusstsein sei bei den Kunden definitiv vorhanden, denn der aktuelle Stand werde regelmäßig besprochen. „Im Übrigen: Die meisten Pensionspläne basieren inzwischen auf beitragsorientierten Zusagen. So können gegenüber den früher oft eingesetzten Leistungszusagen das Nachschussrisiko für den Arbeitgeber und auch mögliche Risiken aus Inflations- und Gehaltssteigerungen günstig beeinflusst werden“, erläutert Protoschill. Damit werde der Versorgungsaufwand aus Unternehmenssicht klarer. Die neuen Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer hätten dazu beigetragen, dass sich bei rückgedeckten Pensionszusagen im Ergebnis ein Bilanzbild ergibt, das den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht. Anforderungen an den Berater Was muss eine Beratung zum Thema Deckungslücken bei Pensionsverpflichtungen umfassen? Als Erstes eine individuelle, strukturierte Analyse. Welche Versorgungen sind vorhanden? Wie sind sie strukturiert? Sind sie auf dem neuesten Stand? Welche finanziellen Mittel wurden bisher dafür zur Seite gelegt und in welcher Form? Und die schon erwähnte Gretchenfrage: Wie ist der Ausfinanzierungsgrad? Wie steht das Unternehmen derzeit wirtschaftlich da, wie sieht die strategische Zukunftsplanung aus und wie steht es um finanzielle Mittel und unternehmerischen Willen, eventuelle Lücken auszufinanzieren? Kein Interesse seitens der Familie Rentenalter erreicht Zu viel Bürokratie Erfolglose Nachfolgersuche Zu aufwändige Nachfolgersuche Geschäftssituation verhindert Verkauf Andere Gründe für die Stilllegung mittelständischer Unternehmen* 2022 Veränderng gegenüber Vorjahr (Prozentpunkte) Quelle: Kfw-Mittelstandspanel * Unternehmen mit bestehenden Stilllegungsplänen Basis: 15.000 befragte Unternehmen pro Jahr in Deutschland; Mehrfachantworten möglich: 10.02. – 17.06.2022 50 % -4 48 % -2 29 % +3 19 % -2 19 % +7 14 % -14 16 % +1

RkJQdWJsaXNoZXIy MTA1Mzk2Nw==