VERSICHERUNGEN RISIKO PENSIONSVERPFLICHTUNGEN Viele Mittelständler, die den Ruhestand planen, haben unentdeckte Risiken in ihren Pensionsverpflichtungen. Katharina Puchowski, Teamleiterin Backoffice bAV-Vertriebsunterstützung bei der Alte Leipziger Lebensversicherung a. G., zeigt die Hauptrisiken auf. : Laut einer Umfrage Ihres Hauses in Kooperation mit forsa planen 60 Prozent der mittelständischen Unternehmen in den nächsten zehn Jahren eine Nachfolgelösung. Dazu fördern Sie Ihren Vertrieb mit Vorträgen und Workshops: Welche Themen haben diese Veranstaltungen bspw.? Katharina Puchowski: In unseren Vorträgen und Workshops zum Thema Nachfolgeregelungen geht es beispielsweise um den Umgang mit Pensionsverpflichtungen. Es werden die möglichen Mittel und Wege dargestellt, um diese Verpflichtungen auszulagern, sodass die Bilanz entlastet wird und der Nachfolgeregelung nichts im Wege steht. Welches das richtige Mittel ist, hängt auch von der individuellen Situation des jeweiligen Unternehmens ab. Wir geben unseren Vertriebspartnern einen Überblick über die verfügbaren Mittel und vertiefen sie, bspw. wie die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger wie Pensionsfonds oder Unterstützungskasse funktioniert. Auch das Thema Liquidationsdirektversicherung haben wir in unseren diesjährigen bAV-Fachkongressen intensiver behandelt. : Ist die Nachfolgeregelung ein Thema, das insbesondere im Mittelstand auf den Nägeln brennt? Puchowski: Die Nachfolgeregelung ist natürlich im Mittelstand besonders relevant, betrifft aber auch größere Unternehmen. Über die Nachfolgeregelungen hinaus fokussieren wir uns in der Vertriebsunterstützung auf das Angebot einer ganzheitlichen betrieblichen Versorgung, also bAV, betriebliche Krankenversicherung (bKV) und betriebliche Arbeitskraftabsicherung (bAKS). Diese Produkte bieten wir in der ALH Gruppe aus einer Hand an, was eine enorme Erleichterung darstellt. : Wie sollten Vermittler vorgehen, um Mittelständlern etwaige Lücken für Pensionszusagen aufzuzeigen? Puchowski: Im ersten Schritt ist eine Analyse der zugesagten Versorgungsleistungen und der Form der Deckungsmittel erforderlich. Im zweiten Schritt sollten die konkrete Höhe der Deckungslücken und die vorhandenen Risiken aufgezeigt werden. : Das klingt nach aufwendiger Recherche. Welche Unterlagen müssen die Unternehmen zur Verfügung stellen? Puchowski: Voraussetzung für die vorgenannten Punkte ist eine vollständige und umfassende Sichtung aller Unterlagen, die die Versorgung betreffen, u. a. Pensionszusagen, Unterlagen zu Rückdeckungsversicherungen und sonstigen Deckungsmitteln und versicherungsmathematische Gutachten. In diesem Zusammenhang muss auch die Formulierung der Versorgungszusagen geprüft werden. : Welche Aspekte sollte ein Berater im Gespräch mit einem mittelständischen Kunden, bei dem eine Veränderung ansteht, unbedingt thematisieren? Puchowski: Das A und O ist ein Erfragen der konkreten Planung der Unternehmensleitung. In Abhängigkeit davon können die verschiedenen Alternativen zum Umgang mit den bestehenden Versorgungszusagen aufgezeigt werden. Der Steuerberater sollte zwingend miteinbezogen werden. Wie die Praxis zeigt, sind die vorhandenen Versorgungszusagen hinsichtlich Arbeits- und Steuerrecht überarbeitungsbedürftig. Vor allen anderen Schritten sollte durch entsprechende Überarbeitung eine klare und rechtssichere Basis geschaffen werden. Anschließend sollten alle Möglichkeiten mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen aufgezeigt werden. Im insider-Gespräch zum Thema bAV: Katharina Puchowski © Zerbor – stock.adobe.com
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