insider Magazin Ausgabe 4

48 n der E-Mobilität liegt die Zukunft. Schnell sind daher die sog. E-Scooter als abgasfreie, falt- und tragbare Gefähr- ten auf großen Zuspruch bei politischen Entscheidern ge- stoßen. Seit Juni sind die Tretroller mit Elektroantrieb folglich auch in Deutschland im Straßenverkehr zugelassen, sofern die Besitzer für den E-Scooter eine Betriebserlaubnis bzw. einen Kfz-Versicherungsschutz besitzen. Gleichsam wie in Skandinavien sind seitdem auch in deutschen Städten Sha- ring-Dienstleister wie Lime, Circ, Tier etc. mit ganzen Flotten von Rollern vertreten. Ohne Helm- und Führerscheinpflicht können somit bereits 14-Jährige für wenige Euro Leihgebühr mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h durch die Stadt düsen. Laut einer von ROLAND Rechtsschutz initiierten Um- Sie sind hip, flink und vermeintlich umweltfreundlich: die E-Scooter. Doch die coolen Flitzer sorgen durchaus für Unmut in Teilen der Bevölkerung. Dennoch genießen speziell junge Leute die neue Mobilität mit den E-Tretrollern. Und auch die Versicherer haben bereits auf die Scooter-Mania reagiert. frage sind die E-Scooter besonders bei Studenten und Ar- beitssuchenden beliebt: 20 Prozent der Nicht-Erwerbstätigen nutzen sie regelmäßig. Von den Studenten fährt mehr als je- der Sechste (17,3 Prozent) regelmäßig, jeder Fünfte (20 Pro- zent) zumindest ab und an. Offenkundiges Ärgernis Doch die flotten E-Roller erhitzen bereits nach kurzer Zeit die Gemüter von etlichen Stadtbewohnern. Ergebnisse der ROLAND-Umfrage unterstreichen, dass sich bereits mehr als jeder sechste E-Scooter-Fahrer (17,3 Prozent) wegen einer Elektrorollerfahrt schon einmal Ärger eingeheimst hat. Be- sonders verärgert zeigt man sich in der Bevölkerung darüber, dass sich viele E-Scooter-Fahrer nicht an die Verkehrsregeln halten würden (siehe Infografik 1). Auch sorgt es für Unmut, dass etliche „Leih-Scooter“ nach Benutzung irgendwo in der Gegend liegen bleiben. So kann es durchaus gefährlich wer- den, wenn solch ein Gefährt achtlos etwa auf dem Fahrrad- weg oder in einer Einfahrt stehen gelassen oder als Wurfge- schoss für eine Schaufensterscheibe benutzt wird. Nebenbei wurden alleine in München im Zeitraum Juni/Juli mehr als 700 angetrunkene E-Scooter-Fahrer geschnappt – nicht wenige von ihnen hatten gar die 1-Promille-Grenze ge- knackt. Was sie mutmaßlich nicht beachtet hatten: Für Nutzer eines E-Rollers herrschen dieselben „Promille-Regeln“ wie für Autofahrer – und nicht etwa wie für Fahrradfahrer. Kurz- um: Wird die 0,5-Promille-Grenze vom betrunkenen Scoo- ter-Fahrer überschritten, hagelt es für Ersttäter zwei Punkte und einen Monat Führerscheinentzug. Ab 1,1 Promille bringt es nebst Entzug des Führerscheins nicht nur drei Punkte in Flensburg, sondern zusätzlich eine Freiheits- oder Geldstrafe mit sich. Und klar ist: Für Führerscheinneulinge in der Probe- zeit sowie Fahrern unter 21 Jahren herrscht absolutes Alko- holverbot – gleich ob im Auto oder auf dem Scooter. E-SCOOTER: HYPER, HYPER! Abb. 1: ROLAND-Umfrage 2019: E-Scooter © Klaus von Kassel - stock.adobe.com

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