insider Magazin Ausgabe 4
49 Nichtsdestotrotz sind E-Scooter speziell bei jungen Men- schen in Deutschland sehr beliebt und werden sich über kurz oder lang in Deutschlands Städten etablieren. Noch herrscht hinsichtlich Nutzung ein wenig Wildwest-Phase, aber alsbald dürften über neue gesetzliche Bestimmungen die derzeit auf- tretenden Probleme mit E-Scootern im Straßenverkehr gelöst werden. Demnach erwarten Experten auch keine italieni- schen Verhältnisse: So haben die Mailänder Behörden kürz- lich die Elektroroller aus der Stadt verbannt, bis die Nutzung der E-Scooter eindeutig geregelt ist. Reguliert ist derweil zumindest die Versicherungspflicht der E-Scooter in Deutschland. Im Gegensatz zu E-Bikes müs- sen Tretroller mit Elektroantrieb nämlich versichert werden (siehe Infografik 2). So benötigen die kleinen Flitzer für die vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht die Datenbestätigung des Herstellers mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) und Fahrzeugidentifikationsnummer. Den Kfz-Haftpflichtversiche- rungsschutz können Besitzer inzwischen bei einigen Versi- cherern für sehr überschaubare Beiträge erwerben. Bereits ab 2,29 Euro pro Monat (27,30 Euro im Jahr) kann ein solcher Schutz etwa bei „die Bayerische“ abgeschlossen werden. Das Produkt sichert Elektrorollerfahrer bis zu einer Versicherungs- summe von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermö- gensschäden ab. Der Versicherungsnachweis erfolgt durch eine Plakette, die direkt am Fahrzeug angebracht werden muss. Um den Versicherungsschutz der großen Rollerflotten küm- mern sich die jeweiligen Sharing-Firmen. So sind etwa die Elektroroller von Tier (AXA), Circ (SIGNAL IDUNA) Lime oder Bird (beide HUK-COBURG) mit einer Kfz-Haftpflichtversi- cherung entsprechend gegen Schäden an Dritten versichert. Allgemein keine Haftung übernehmen die Verleiher indes für die Schäden des Fahrers, wenn dieser etwa einen Sturz mit dem Scooter hinlegt. Hier muss die Krankenversicherung oder unter Umständen die private Unfallversicherung des Fahrers einspringen. Auch etwaige Schäden, die unter Umständen während der Nutzungszeit am Scooter entstanden sind, muss der Fahrer ggf. selber tragen – die private Haftpflichtversiche- rung des Nutzers greift an dieser Stelle grundsätzlich nicht. Nachfrage nach neuen Scootern könnte wachsen Bei den privat genutzten eigenen E-Scootern besteht derweil ein ganz anderes Problem. Schon vor der offiziellen Straßen- zulassung wurden Tausende Elektroroller in Deutschland ver- kauft. Die meisten erfüllen die Vorgaben aber nicht. Keine Be- triebserlaubnis, kein Versicherungsschutz! Eine nachträgliche Genehmigung ist aufwendig, wie Frank Schneider, Referent beim TÜV, in einem Interview für den GDV deutlich macht. Diesbezüglich zeigen sich auch Experten einig darüber, dass es durchaus mehr Sinn ergibt, einen technisch einwandfrei- en neuen Roller zu kaufen, anstatt alte Scooter nachzurüs- ten. Wer einen neuen Scooter besitzt und versichern möchte, sollte nebst der Kfz-Haftpflicht noch auf die Teilkasko-Versi- cherung des Versicherers setzen. Beispielhaft bietet die Zu- rich mit dem E-MobilSchutz eine Rundum-Kaskoversicherung für E-Scooter an, die u. a. Risiken wie Diebstahl, Vandalismus oder Elektronikschäden versichert. Auch bei der Allianz kann bei Diebstahl des eigenen Elektro-Tretrollers die Teilkasko- versicherung einspringen. Sie begleicht auch Schäden durch Brand, Sturm oder Hagel. Im Schadenfall besteht bei dieser Versicherung die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung. Und warum sollte sich der Vermittler dieses Themas anneh- men? Einerseits ist E-Mobilität natürlich ein spannendes Zu- kunftsthema, das aktuell sehr viel Zuspruch erfährt. Daneben lässt sich das Produkt leicht standardisiert darstellen und als Online-Angebot über Tools in die eigene Homepage einbin- den. Es ist somit prädestiniert für den digitalen Kanal, um da- mit junge Zielgruppen anzusprechen. Darüber hinaus ist das Thema ein Türöffner, um bspw. über Themen wie Unfallver- sicherung etc. zu sprechen. Denn wer sich bereits mit einem „normalen“ Roller hingelegt hat, der kann sich durchaus vor- stellen, welche Folgen ein Sturz mit 20 km/h haben kann. << Technik Höchstgeschwindigkeit Motorleistung Fahrzeugart Straßenverkehr Betriebserlaubnis erforderlich Helmpflicht Kennzeichenpflicht Führerscheinpflicht Altersbeschränkung Fahren auf dem Radweg Versicherungsschutz Versicherungspflicht Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter? Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl? 25 km/h max. 250 Watt Fahrrad Nein Nein Nein Nein Nein Ja Nein Private Haftpflicht Hausrat 45 km/h max. 500 Watt Kleinkraftrad Ja Ja Versicherungskennzeichen Ja (Klasse AM) Mindestalter 16 Jahre Nein Ja Kfz-Haftpflicht Kasko 20 km/h max. 500 Watt Elektro-Kleinstfahrzeug Ja Nein Versicherungsplakette Nein Mindestalter 14 Jahre Ja Ja Kfz-Haftpflicht Kasko Quelle: GDV bzw. DIE VERSiCHERER (Verbraucherportal des GDV) Abb. 2: Unterschied zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter Pedelec S-Pedelec E-Scooter
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