insider Magazin Ausgabe 4
Leistungen bei derselben Grundfähigkeit entscheiden sollen“, so Glissmann. Und auch die Definition „Hände gebrauchen“ hat je nach Gesellschaft völlig andere Bedeutungen, wie Franke berichtet: „Von Flaschen auf- und zudrehen über den Gebrauch diverser Werkzeuge bis zur Nutzung des Smart- phones findet man etliche Beschreibungen für einen Verlust dieser scheinbar ein und derselben Grundfähigkeit.“ Wichtige Vertriebsunterstützung vorhanden Für Vermittler und Kunden ist es nach Meinung der Analy- seexperten nahezu unmöglich, die Wertigkeit einer Regelung richtig einzuordnen. Diesbezüglich wäre es hilfreich, wenn sich zunächst bestimmte Standards in der Produktgestaltung durchsetzen würden. Bis dahin können die Berater u. a. auf die Vertriebsunterstützung der Analysehäuser setzen, die auch von Pools zur Verfügung gestellt werden kann. „Mit unserem neuen Ratingverfahren, das pünktlich zur DKM erscheinen wird, setzen wir genau bei dieser Herausforde- rung an. Wir stellen durch den Einsatz von Mindeststandards sicher, dass Produkte ab einer bestimmten Ratingnote grund- legende Standards an versicherten Grundfähigkeiten erfüllen, verbunden mit einer Mindestregelungsqualität je Grundfähig- keit“, so Franke. Zudem bietet die infinma u. a. ein webbasier- tes Tool namens Grundfähigkeitsversicherungs-Analyse-Tool GF.A.T. an, das Beratern an dieser Stelle helfen soll, die im Markt verfügbaren Produkte durchschaubar und vergleichbar zu machen. << © Ljupco Smokovski - stock.adobe.com 57 Daher ist für den Fachmann das Kundenpotenzial für Alterna- tiven zur BU riesig. Kaum Standards Dabei werden GF jedoch kein Selbstläufer im Vertrieb, denn während bei den BU-Angeboten seit Jahren eine immer stär- kere Angleichung der wesentlichen Produktmerkmale fest- stellbar ist, sind die GF-Tarife im Markt sehr heterogen und dementsprechend sehr komplex und beratungsintensiv. „Die Versicherer haben offensichtlich das Gefühl, dass der Markt für die Grundfähigkeitsversicherung gerade verteilt wird. Daher möchten viele Versicherer mitmischen und sich durch eigene spezielle Features abheben und interessant machen“, so Franke, und Marc Glissmann , Geschäftsführer infinma – Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, fügt hinzu: „Die Pro- dukte sind halt nicht alle zum gleichen Zeitpunkt erschienen. Jeder, der jetzt eine neue GF auf den Markt bringt, kann bei allen bereits existierenden Wettbewerbsprodukten Maß neh- men. Dazu kommt, dass viele Anbieter unterschiedliche Vor- stellungen bei der Gestaltung ihrer Produkte haben.“ Demnach übertrumpfen sich viele Gesellschaften aktuell mit einer hohen Anzahl von versicherten Grundfähigkeiten und bieten zusätzliche Bausteine etwa für verschiedene Perso- nengruppen oder weitere Themenfelder wie schwere Krank- heiten, Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung bzw. Verlust des Pkw-Führerscheins aus gesundheitlichen Gründen u. v. m. an. Allerdings unterscheidet sich das Leis- tungsspektrum bzw. die Definition des Leistungsfalls bei eini- gen Begriffen teils deutlich. Ein Beispiel für unterschiedliche Darstellungen eines Sachver- halts bietet das Thema Hören als versicherte Grundfähigkeit. „So drücken einige Versicherer den Grad der Schwerhörigkeit als prozentuale Einbuße des Hörvermögens aus (Hörverlust in Prozent). Andere Anbieter gehen von dem erforderlichen Schalldruck aus, ab dem Töne erst gehört werden können (in Dezibel). Zwei unterschiedliche Ansätze, die jedoch über INFO: Erfahren Sie mehr über die Tarifwelt der Grundfähigkeitsversicherungen in der kommenden insider-Ausgabe 01/2020. Was sind Ihre Erfahrungen als Makler zum Thema? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht unter: marketing@bca.de
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