insider Magazin Ausgabe 4

59 henden Aufwendungen (von der Bestattung bis zur Finanzie- rung der Erbschaftsteuer) begleichen können. Laut Auskünf- ten der IDEAL kann eine Sterbegeldversicherung außerhalb des Nachlasses an einen individuell festgelegten Bezugsbe- rechtigten ausgezahlt werden, sodass nicht zwangsläufig die Erben die Leistung aus der Versicherung erhalten. Dies ist bspw. dann vorteilhaft, wenn sich der befreundete Nachbar des Verstorbenen und nicht die entfernte Verwandte um die Beerdigung kümmern sollen. Zweckgebunden und Schonvermögen Ein wesentlicher Vorteil ist zudem, dass bei der Sterbe- geldversicherung die Zweckgebundenheit klar geregelt ist. Schlicht gesagt: Der Vertrag wurde einzig aus dem Grund ab- geschlossen, um für die Bestattung vorzusorgen. Vor diesem Hintergrund werden die Leistungen einer Sterbegeldversiche- rung laut Gesetz dem sog. Schonvermögen angerechnet und sind bis zu einer bestimmten Höhe vor staatlichen Zugriffen geschützt. Das Schonvermögen ist insbesondere für den Fall eine wichtige Stütze, dass ein Maklerkunde etwa einen An- trag auf Sozial- oder Pflegeleistungen stellen muss. In einem solchen Fall finden Vermögenswerte, die zum Schonvermö- gen gehören, teilweise oder gänzlich keine Berücksichtigung bei der vorgeschrieben Überprüfung der Vermögenssituation des Antragstellers. Demnach beeinträchtigt das Schonvermö- gen nicht die gewollte Leistungszusage. Einzig die Höhe des „befreiten“ Schonvermögens ist nicht fix geregelt und hängt von der Situation und den Bestattungs- vorstellungen des Antragsstellers sowie von den örtlichen Beerdigungspreisen ab. In den meisten Fällen haben Gerichte einen Bestattungsaufwand von 5.000 bis 6.500 Euro als an- gemessen festgelegt und dem Schonvermögen zugerechnet. Vor wenigen Monaten haben die Richter des Verwaltungsge- richts Münster anders als die zuständige Sozialbehörde einen Bestattungsvorsorgevertrag sogar in Höhe von 10.500 Euro für eine Erdbestattung für üblich gehalten. Den Vertrag auf- zulösen, hätte laut Gericht für die Klägerin, die einen Antrag auf Pflegewohngeld stellte, eine unzumutbare Härte bedeutet (Az.: 6 K 4230/17). Wertvolle Assistance-Leistungen Darüber hinaus bieten gute Tarife noch eine ganze Reihe weiterer Vorteile. Nicht nur, dass die Versicherten bei eini- gen Sterbegeldpolicen den Ablauf der Beerdigung detailliert bestimmen können, decken Gesellschaften auch Bereiche ab, die nicht unmittelbar die Bestattung betreffen – wie eine kostenlose Rechtsberatung etwa bei Testamenterstellung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfü- gung, Sorgerechtsverfügung und Unternehmervollmacht. Auch Zusatzleistungen, die kostenfreie Rückholung bei Tod im Ausland sowie der Einschluss der Beitragsbefreiung im Pflegefall oder digitale Vertrags- und Nachlassmanager sind mehrwertbehaftete Bausteine, die gute Angebote beinhalten. Zudem eignet sich die „standardisierte“ Sterbegeldversiche- rung bestens für den digitalen Vertriebsweg. So hat etwa die SIGNAL IDUNA Ende August für diesen Weg ein neues Pro- dukt auf den Markt gebracht: Interessenten können schnell und unkompliziert über die Website des Unternehmens eine Todesfallversicherung abschließen. Das Angebot richtet sich an Menschen zwischen 40 und 75 Jahren. Der gesamte Vor- gang erfolgt vom ersten Kontakt über die Beitragsberechnung bis zum Vertragsabschluss online. Gesundheitsfragen müs- sen nicht beantwortet werden. Wer auf die Wartezeit ver- zichten oder eine höhere Versicherungssumme abschließen möchte, kann sich z. B. an einen Makler wenden, um sich ein individuelles Angebot ausarbeiten zu lassen. Einfach ansprechen! Noch bleibt die Sterbegeldversicherung ein Nischenprodukt – auch wenn Versicherer gegenüber insider bestätigen, dass die Nachfrage nach diesen Produkten zunimmt. Hierbei zeigt sich, dass Vermittler nicht nur über den digitalen Kanal zuneh- mend Policen vermitteln, sondern das Thema auch verstärkt im Rahmen einer nachhaltigen Konzept- bzw. Generationen- beratung ansprechen. So sollte sich der Makler auch als An- sprechpartner und Ratgeber bei hochsensiblen und zugleich sehr wichtigen Themen wie der Bestattungsvorsorge verste- hen und durch Fachwissen und Aufklärung den Kunden zum Nachdenken bringen bzw. im weiteren Schritt Hilfe bieten. << © eyetronic - stock.adobe.com

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