insider Magazin Ausgabe 5
lich die Zusammenarbeit mit dem Haftungsdach auf Visiten- karten, Website und im generellen Geschäftsbetrieb mit auf- geführt sein. Auch an den ursprünglichen Eigentumsrechten in Sachen Bestand wird nicht gerüttelt. Im Gegenteil: So gibt es etwa bei der BfV und ihrem dahinterstehenden Haftungs- dach einen vertraglich zugesicherten Herausgabeanspruch des Vermittler-Kundenbestands, sollte dieser – aus welchen Gründen auch immer – sein Haftungsdach wieder verlassen. Professionelle Alternative mit ausgezeichneter Vertriebsperspektive Schlussendlich offerieren gut aufgestellte Haftungsdachan- bieter weit mehr als eine schlichte Abwicklungsplattform für das Investment- oder Vermögensverwaltungsgeschäft, sondern verstehen sich zuvorderst als mehrwertbehaftete Outsourcingquelle unerlässlicher Geschäftsprozesse. Mit um- fänglichem Leistungsangebot bieten Haftungsdächer exzel- lente Möglichkeiten für einstige §32-KWG-Finanzexperten oder unabhängige Vermittler im Markt – und dies ohne in eine unternehmerische Abhängigkeit zu gelangen. So bringt es etwa Helmut Kordmann , Geschäftsführer der K3F invest GmbH & Co. KG stellvertretend für viele Betroffene ohne Umschweife auf den Punkt: „Aufgrund der stetig steigenden regulatorischen Anforderungen bietet die Zusammenarbeit mit einem Haftungsdach viele Vorteile und ist derzeit effizi- enter, als eine eigene Vermögensverwaltung mit §32-KWG- Lizenz zu betreiben. Darüber hinaus bietet ein Haftungsdach die Chance zum Imagegewinn – so ist der ‚Quasibankstatus‘ trotz aller Bankenkritik in der Öffentlichkeit immer noch ein Vorteil. Weiterer Mehrwert für mich als langjähriger Wert- papierbanker ist die Ausweitung des Beratungsangebots auf den Aktien- und Anleihebereich. Hierdurch kann man Kunden umfassend beim Thema Vermögensbau unterstützen.“ Dieser Einschätzung darf man sich getrost anschließen. << MEHRWERT HAFTUNGSDACH! EXKLUSIVE ANBIETER BIETEN VIELSEITIGES LEISTUNGSSPEKTRUM Auf der Suche nach dem richtigen Haftungsdach dürften zuallererst das vorhandene Leistungsangebot und die Finanzstärke des Anbieters eine Rolle spielen. Weiterhin sollte sich ein Vermittler bewusst machen, dass durch eine Anbindung an ein Haftungsdach keineswegs die unternehmerische Freiheit verloren geht. Karsten Kehl Vorstand BfV Bank für Vermögen AG E-Mail: karsten.kehl@bfv-ag.de Telefon: +49 6171 9150-272 28 Soll ich oder soll ich nicht? Geht es um die Kooperation mit einem Haftungsdach, sind sich viele Vermittler unsicher, ob sie als sog. „Tied Agent“ infolge der Anbindung wesentliche Vorteile der eigenen Beratungsvielfalt aufgeben müssen. Ver- stärkt wird diese Unsicherheit durch einige ungeprüfte An- nahmen, die im Folgenden auszugsweise dargestellt werden. Mythos 1: „Im Haftungsdach kann nur ein eingeschränktes Produktuniversum (einseitig gesteuert) vertrieben werden!“ Zunächst lässt sich festhalten, dass gut aufgestellte Haf- tungsdächer wie die Bank für Vermögen (BfV) ein umfas- sendes Produktportefolio anbieten. Hierbei können alle zum Vertrieb zugelassenen Fonds in Deutschland zum Einsatz kommen. Mit Aktien, Anleihen und Zertifikaten ist sogar eine Ausweitung der Produktpalette für den Vermittler möglich. Überdies hantiert ein seriös agierendes Haftungsdach selbst- redend nicht mit konkreten Produkt- oder gar Umsatzvorga- ben. Stattdessen bleibt die Selbstständigkeit aller Haftungs- dachmitglieder komplett gewahrt. Mythos 2: „Ein Haftungsdach ist vor allem als Ventillösung für Versicherungsvermittler oder als Schlupfloch für semiprofessionelle Investmentvermittler geeignet!“ Gut aufgestellte Haftungsdächer wie die BfV wenden sich mit ihrem Angebot prinzipiell nur an ausgewiesene Finanzprofis. Insofern wird per se ein hoher Beratungsanspruch eingefor- dert, der sich zudem mittels qualifizierter Weiterbildungsfor- mate des jeweiligen Haftungsdachanbieters damit auch im Nachgang jederzeit lückenlos erfüllen lässt. In Folge dessen kommen professionell aufgestellte Berater in den vollen Ge- nuss der angebotenen Produktvielfalt, der Research-Leistun- gen, der Fondsvermögensverwaltung, des Marketing- und Vertriebssupports und der digitalen Abschlussstrecken sowie der Beratungstechnologien eines Haftungsdaches. Mythos 3: „Der Unternehmensname fällt weg und Bestände wandern in die Hand des Haftungsdachs!“ So lauten sinngemäß gleich zwei weitere Interpretationen zum Thema. Zunächst: Mit Anbindung an ein Haftungsdach bleiben Unternehmensname, sprich die offizielle Firmierung des Vermittlers, unangetastet. Vielmehr muss künftig ledig- © peterschreiber.media - stock.adobe.com
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