insider Magazin Ausgabe 5

nennenswert gesteigert. Einerseits haben Umfrageergebnis- se vonWillis Towers Watson unter 90 Unternehmen ergeben, dass eine bAV durch Mitarbeiterbeiträge zum Firmenstan- dardangebot gehört (s. Infografik 1). Andererseits unterstrei- chen die Rückmeldungen, dass aktuell nur bei knapp einem Drittel der Unternehmen mehr als 50 Prozent der Belegschaft unächst die reformbedingten Fakten: Seit dem 1. Januar 2018 ist der Förderrahmen für die bAV auf insgesamt 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) er- weitert worden. Beiträge bis zur Höhe von 4 Prozent bis zur BBG bleiben dabei sozialversicherungsfrei. Steuerfrei werden jedoch Zuwendungen in Höhe bis zu 8 Prozent der BBG be- handelt. Bei Beiträgen, die nach § 40b EStG a. F. versteuert werden, sieht das Gesetz eine Anrechnung auf den steuer- freien Rahmen vor. Kurzum: Es gibt ein „Nebeneinander“ der steuerlichen Förderungen. Neben dieser wichtigen Änderung hat der Gesetzgeber einen 15-prozentigen Zuschuss für Ent- geltumwandlungen im Gesetz verankert. Mit dieser Neuerung soll der bAV in Deutschland noch mehr Durchsetzungskraft verschafft werden. Ziel bei Weitem noch nicht erreicht Obgleich die Änderungen sehr vorteilhaft für Arbeitnehmer und -geber einzustufen sind, kann von einer gewünschten Verbreitung der bAV nicht wirklich gesprochen werden. Trotz der Ausweitung des Förderrahmens und des zusätzlichen Anreizes wurde der bAV-Anteil in der Altersvorsorge nicht Bekanntermaßen verfolgte der Gesetzeber mit dem 2018 auf den Weg gebrachten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) das Ziel einer besseren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Ein Vorhaben, bei dem noch sehr viel zu tun bleibt, wie ein erstes kleines Resümee aufzeigt. DAS „BRSG“ FEIERT SEINEN 2. GEBURTSTAG EIN KRITISCHES ZWISCHENFAZIT 48 Abb. 1: Umfrage „Marktpraxis zur Entgeltumwandlung“ 4% 8% 88% ... haben eine zentrale Regelung ... bieten Entgeltumwandlung nicht aktiv an ... übernehmen die Vorschläge der Mitarbeiter Quelle: Wills Towers Watson (2019) © Wayhome Studio - stock.adobe.com

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