insider 01/2021 online

13 seit Langem anhaltenden Niedrigzinsumfeld erfreu- en sich Fondsinvestitionen wachsender Nachfrage bei den Anlegern. Eine Entwicklung, der durch die derzeitige Geldpolitik gar noch ein weiterer Schub verlie- hen werden könnte; schließlich lässt sich durch die Auswahl werthaltiger Investitionen dieser Art einer zu befürchtenden weiteren Kaufkraftreduktion von Barmitteln entgegentreten. Notwendige Grundlagen und Rahmendaten für solche Inves- titionsvorhaben hat der Gesetzgeber, nicht zuletzt aus Grün- den der Qualitätsverbesserung, in den letzten Jahren durch umfassende Regulierung geschaffen – ein sicherlich notwen- diger und richtiger Schritt. Seinerzeitige Motivation war maß- geblich die Finanzmarktkrise der Jahre 2008/2009. Nachgelegt Nicht zuletzt aufgrund europarechtlicher Vorgaben sieht sich der deutsche Gesetzgeber abermals gezwungen nachzujus- tieren. Doch auch ohne eine solche europäische Vorgabe ist eine Anpassung notwendig. Schließlich hat sich der Fondss- tandort Deutschland in den letzten Jahren verändert und wei- terentwickelt. Dennoch hinkt seine Attraktivität im europäi- schen Vergleich noch immer hinter anderen Ländern her. Das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland (FoG) soll Abhilfe schaffen. Neben Harmonisierungsbestrebungen soll maßgeblich die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden, was durch den Ab- bau von Barrieren erreicht werden soll. Durch die Novellierung soll insbesondere die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbetei- ligungen erhöht und eine Entbürokratisierung für Fondsver- walter erreicht werden. Letzterem soll durch den vielfachen Kaum ein anderes Thema beherrscht die mediale Welt aktuell derart wie die nach wie vor grassierende Corona-Pandemie. Auch wenn es sich bei der Bekämpfung dieser Situation um das wohl drängendste Problem für Gesellschaft und Politik handeln dürfte, gilt es, auch andere Themenkomplexe – wie die Entwicklung der Fondsinvestitio- nen – nicht vollständig aus den Augen zu verlieren. Entfall von Schriftformerfordernissen oder verstärkter Digita- lisierung der Boden bereitet werden. Auch steuerliche Veränderungen sollen sich ergeben Neben demUmstand, dass auch die Verwaltung sog. Wagnis- kapitalfonds zukünftig umsatzsteuerbefreit erfolgen soll, wird der steuerfreie Höchstbetrag bei Mitarbeiterkapitalbeteiligun- gen immerhin verdoppelt. Ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Identifikation eines jeden Einzelnen mit seinem Unterneh- men. Überdies schafft das aktuelle Gesetzesvorhaben auch neue Gestaltungsmöglichkeiten für Vehikel. So können unter bestimmten Voraussetzungen geschlossene AIF zukünftig als Infrastruktur-Sondervermögen und Master-Feederfonds ge- staltet werden. Die Beschränkung auf die bisherigen Rechts- formen der Aktien- oder Kommanditgesellschaften wird also aufgehoben. Für professionelle sowie semiprofessionelle An- leger gibt es zudem die generelle Möglichkeit der Gestaltung von geschlossenen Sondervermögen. Fazit: Mit dem Gesetzentwurf zum FoG kommt der Gesetzge- ber der Verpflichtung nach europarechtlicher Harmonisierung nach. Auch wenn der Anstoß aus Brüssel stammt, werden gleichwohl die Wettbewerbsvoraussetzungen der Fonds- branche in Deutschland verbessert. Ein wichtiger Schritt, der am Ende auch jedem Berater zugutekommt. Schließlich wird durch die Erhöhung der Transparenz nicht nur der Fokus der Politik, sondern auch der eines jeden Anlegers auf die grund- sätzliche Attraktivität von Fondsinvestitionen gelenkt. Dies gilt es zu nutzen. << Alexander Pfisterer-Junkert Rechtsanwalt BKL Fischer Kühne + Partner E-Mail: pfisterer-junkert@bkl-law.de Telefon: +49 89 2441 688 - 0 TROTZ CORONA-KRISE: FONDSINVESTITIONEN IM FOKUS DER POLITIK Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland (FoG) © rawku5 - stock.adobe.com / AA+W - stock.adobe.com / Daniela Schmitter

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