insider 01/2021 online

uch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Übertra- gung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin ist zumindest vorläufig auf Eis gelegt. Zeit zum Durchatmen, um sich auf das Kerngeschäft der Be- ratung und Vermittlung zu konzentrieren, aber auch das ei- gene Geschäftsmodell mithilfe der digitalen Möglichkeiten zukunftsfester aufzustellen. Ein Blick zurück und nach vorne: Das SPD-geführte BMF hätte den LV-Provisionsdeckel gerne durchgedrückt Der Eingriff in die Vergütung im Bereich der Lebensversicherung mit einem Pro- visionsdeckel ist sowohl verfassungs- rechtlich als auch europarechtlich un- zulässig. Zu diesem Ergebnis kamen die Rechtsgut- achten der © WavebreakmediaMicro - stock.adobe.com renommierten Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski. Die Gutachten wur- den auf Veranlassung der Vermittler-Berufsverbände Bun- desverband Finanzdienstleistung AfW e. V. und VOTUM Ver- band Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. sowie der BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler erstellt (lesen Sie hierzu auch den Beitrag „Der als verfassungswidrig gewertete LV- Provisionsdeckel kreist ums Kabinett“ in der insider-Ausgabe 03/2019). Ungeachtet der Rechtsgutachten und zahlreicher Sachargumente gegen einen LV-Provisionsdeckel zog das BMF im Hintergrund weiter die Strippen und versuchte, sei- nen Gesetzentwurf ins Bundeskabinett zu hieven. Erstmals tauchte der „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ in der Kabinettszeitplanung für den 6. Juni 2019 auf, fiel dann aber wieder raus. Bei dem Gro- ko-Partner Union hatte sich nach Zweifeln an der Notwendig- keit und Sinnhaftigkeit des Vorhabens Widerstand formiert. Denn während die Sachargumente bei der SPD offensichtlich nicht zu einem Nachdenken und Einlenken führten, erkannten CDU- und CSU-Bundestagsabgeordnete die unzureichende Differenzierung zwischen den Versicherungsvermittlern und ihrer jeweiligen Kostenstruktur, den steigenden Bürokra- tie- und Kostenaufwand, die sehr geringe Zahl an Kunden- beschwerden als auch den fehlenden Vorteil für Verbraucher und den Nachteil eines zukünftig verringerten qualifizierten Berater- und damit Beratungsangebotes. Der Einsatz für Versicherungsmakler bei Verbändeanhörung und Protestbriefen Weder die Sachargumente noch die Sensibilisierung der Ab- geordneten fielen vomHimmel. So setzte sich die BFV mit den Mitgliedern ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE, ALTE OLDEN- BURGER, Canada Life, Concordia, die Bayerische, Die Haft- pflichtkasse, DMB Rechtsschutz, LV 1871 und VOLKSWOHL BUND auch im Rahmen der Verbändeanhörung in einer Stel- In den letzten Jahren hetzte eine Regulierung die andere. Kaum waren die einen bürokratischen Forderungen im Vermittlerbetrieb umgesetzt, lagen die nächsten zeit- und kostenintensiven Vorgaben auf dem Tisch. Für das (Wahl-)Jahr 2021 gibt es aber berechtigte Hoffnungen, dass sowohl die von der Großen Koalition aufs Gleis gesetzten Gesetzentwürfe wie zum LV-Provisionsdeckel weiterhin nicht zu Gesetzen werden als auch im Zuge der Bundestagswahl und Regierungsneubildung zumindest vor 2022 keine neuen Gesetzes- vorhaben auf den Weg gebracht werden. 18

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