insider 01/2021 online

Kunden, denen es aufgrund ihrer Einkommenssituation bis- lang kaum möglich war, etwas zur Seite zu legen, bietet das nun eine gute Chance, ohne Einschränkungen Kapital aufzu- bauen“, so Gräfer. Hilfe der Versicherer steht parat Um den Mehrwert des Soli-Wegfalls zu berechnen, bieten Versicherer ebenso wie gut aufgestellte Maklerdienstleister umfassende Vertriebshilfen an. Makler können etwa mit dem Stuttgarter Soli-Rechner (www.stuttgarter.de/soli-rechner ) ihren Kunden den positiven Einkommenseffekt aus der Ab- schaffung des Solidaritätszuschlags einfach aufzeigen. Dabei ist gerade die Hebelwirkung geförderter Altersvorsorgepro- dukte besonders interessant. Die daraus resultierenden Ren- tenansprüche führen Kunden plakativ die verbesserte Vorsor- gesituation vor Augen. Die Stuttgarter arbeitet dabei mit dem Soli-Rechner des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Auch die Bayerische stellt unter https://t1p.de/uey5 ein ent- sprechendes Tool zur Verfügung. Die Vertriebshilfe zeigt in wenigen Klicks auf, wie hoch die künftige Soli-Ersparnis aus- fällt. Dafür sind nur wenige Eckdaten wie das jährliche Brut- togehalt, der Familienstand sowie die Anzahl der Kinderfrei- beträge nötig. Das Highlight des Rechners ist, dass der Kunde sofort im Anschluss an die Berechnung gemeinsam mit sei- nem Berater die passende Altersvorsorge online und komplett digital abschließen kann. Auch andere Versicherer wie etwa die Swiss Life haben bereits einen Soli-Rechner präsentiert. Weitere Versicherer werden vermutlich folgen. Daneben er- halten Makler wichtige Vertriebsunterstützung durch gut auf- gestellte Maklerpools wie die BCA AG, die Maklerpartnern mit ihrem Versicherungsteam mit Rat und Tat zur Seite stehen. Weitere Entlastungen Zusätzlich zum Wegfall des Soli können sich die Menschen in Deutschland über weitere finanzielle Vorteile freuen. Um Familien zu unterstützen, wird neben dem Kinderzuschlag ab Januar 2021 auch das Kindergeld um 15 Euro steigen. Ebenso werden Kinderfreibetrag und Freibeträge für den Be- treuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern aufgestockt. „Auch der Grundfreibetrag bei der Einkommen- steuer wird um 288 Euro erhöht, wodurch sich der finanzielle Spielraum vergrößert“, informiert Göhner. Daneben werden auch beim Einkommensteuertarif Anpas- sungen vorgenommen, um die kalte Progression auszuglei- chen. All dies können Makler bei ihren Kunden ansprechen. Denn im Idealfall lassen sich die frei gewordenen Geldmittel dazu verwenden, die Altersvorsorge aufzustocken oder das Ersparte für den Vermögensaufbau zu nutzen. Des Weiteren 45 können über einen solchen Weg bestehende Versicherungs- produkte bestmöglich angepasst werden. Makler sollten da- bei schnell handeln. So sind bereits Allfinanzvertriebe wer- bewirksam aktiv, um bestehende wie auch neue Kunden mit entsprechenden Vertriebskampagnen für den Abschluss neu- er Produkte zu gewinnen. << Quelle: Bundesfinanzministerium

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