insider 01/2021 online

54 ie Organhaftung ist aufgrund des Mandatsverhältnis- ses des Vermittlers zum Manager als natürlicher Per- son richtigerweise Teil des Privatkundengeschäfts. Betroffen hiervon sind Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- räte und Beiräte von GmbHs, Aktiengesellschaften, Stiftun- gen, Genossenschaften, Verbänden, aber auch von Vereinen. So schützt die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein den Vorstand nicht vor einer Inanspruchnahme und der persön- lichen Haftung. In der DIN-Norm 77230 ist das Thema in der höchsten Bedarfsstufe der Existenzsicherung verortet, was unmittelbar die Notwendigkeit von qualifizierter Beratung deutlich macht. Es ist somit Aufgabe der Privatkunden- und/ oder Finanzberatung, dem Manager die berufliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen als vermögensbedrohen- des Risiko aufzuzeigen. Dies gilt sowohl für den Bestand als auch in der Neuakquise. Versicherungsnehmer dürfen erwar- ten, nicht unter einem gesetzten Marktstandard beraten zu werden. Unabhängig von einer normgestützten Analyse und darauf aufsetzender Beratung kommt der Berater aus Grün- den der Kundenbindung und insbesondere zur Vermeidung einer eigenen Haftung bei Nicht- oder Falschberatung an die- sem Thema nicht vorbei. Die Unternehmens-D&O ist nicht die richtige Lösung! In den letzten Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die klassische Unternehmens-D&O-Versicherung nicht die richtige Lösung zum Schutz des Privatvermögens des Managers ist. Bei der Unternehmens-D&O ist die Gesellschaft Versicherungsnehmer und die Manager sind die versicherten Personen. Macht man sich klar, dass ca. 90 Prozent der Inan- spruchnahmen von Managern von der eigenen Gesellschaft erhoben werden, kommt man zu dem Ergebnis, dass der Manager den Schutz seines Privatvermögens in die Hände der Gesellschaft und damit des Anspruchstellers legt. Dieses Spannungsverhältnis lässt sich schwer bis gar nicht auflösen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die versicherten Mana- ger und die regelmäßig mitversicherten leitenden Angestell- ten die Versicherungssumme teilen. Da diese in der Regel nur einmal im Jahr zur Verfügung steht, wird die Summe zu einem kostbaren Gut. Nachteile bei Unternehmensabschied Besonders deutlich wird der Nachteil der Unternehmens- D&O zulasten des Managers, wenn er die Gesellschaft einmal verlässt. Unabhängig davon, ob er das Unternehmen wech- selt oder in den Ruhestand geht: Spätestens dann hat er kei- nen Einfluss auf die oder Zugang zu der Police, die neben dem Schutz der Unternehmensbilanz eben auch dem Schutz sei- nes Privatvermögens dienen sollte. Dann stellen sich Fragen wie: Besteht die Versicherung noch? Bin ich noch versicherte Person? Ist die Prämie bezahlt? Wie sieht der Versicherungs- schutz aktuell aus? Ist die Versicherungssumme verbraucht? Fazit: Hat man die Nachteile der Unternehmens-D&O einmal erkannt, kann die richtige Versicherungslösung zur Absiche- rung des Privatvermögens nur der Abschluss einer persön- lichen D&O durch den Manager sein. Nur mit einer eigenen Versicherung hat der Manager seinen Schutz unter Kontrol- le und muss ihn nicht mit anderen teilen. Hierzu mehr in der kommenden insider-Ausgabe. << ConceptIF BIZ GmbH E-Mail: s.bertinetti@conceptif.de Telefon: +49 40 696355-318 Jörg Reiner Geschäftsführer Stefan Bertinetti Prokurist, Syndikusanwalt MANAGERHAFTUNG ALS BERATUNGSLÜCKE? TEIL 2 Manager erwarten, dass diejenigen, denen sie die Absicherung und Mehrung ihres Vermögens anvertrauen, sie auch dazu beraten, wie sie diese Werte absichern. Makler und Finanzdienstleister sind hier als Berater gefragt. Welchen Nutzen hat eine gut organisierte Altersversorgung, wenn sie durch eine einfache Pflichtverletzung im beruflichen Alltag vernichtet werden kann? Das Haftungsrisiko von Geschäftsführern, Vorständen sowie Aufsichts- und Beiräten ist spätestens seit dem Inkrafttreten der DIN-Norm 77230 (Basisfinanzanalyse für Privathaushalte) kein „verstecktes“ Thema mehr, das ausgelassen werden kann. © N. Theiss - stock.adobe.com / detailblick-foto - stock.adobe.com / LH media LH media

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