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49 Das Damoklesschwert „Provisionsverbot“ schwebt seit Jahren über der Branche. Diesen Satz in unserem Bericht im insider 02/2023 können wir ebenso wiederholen wie unsere Auffassung, dass Provisionsverbotspläne zwar nochmals in die Schubladen zurückgesteckt wurden, damit die Gefahr aber nicht dauerhaft verschwunden ist. In den letzten zwölf Monaten hat sich viel getan. Dazu liefern wir Ihnen nachfolgend einen Überblick. Ausgangspunkt sind die von der EUKommission geplanten Regelungen in der Retail Investment Strategy (EU-Kleinanlegerstrategie), die ursprünglich ein generelles Provisionsverbot für Anlageprodukte vorsahen und durch die im weiteren Verlauf ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler drohte. Ein erstes, aber noch sehr verhaltenes Aufatmen gab es im Oktober 2023 mit dem Berichtsentwurf des Währungs- und Wirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments (ECON) und der zuständigen Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin, die sich kritisch bis ablehnend zu einigen von der EUKommission geplanten RIS-Regelungen positionierten. ECON sprach sich gegen die Einführung eines Teilprovisionsverbots (auch bei reinen Ausführungsgeschäften) aus. Während die Kommission bei der Einführung eines vollständigen Provisionsverbots „schrittweise“ vorgehen „und zunächst die Anforderungen an die Zahlung und Entgegennahme von Anreizen“ verschärfen wollte, plädierte die Berichterstatterin für Vorschriften, „die dem derzeitigen Beratungsumfeld einen besseren Rahmen geben, indem sie sicherstellen, dass Finanzvermittler den Verbrauchern eine transparentere, verständlichere und maßgeschneiderte Beratung bieten“. Des Weiteren sah ECON eine Streichung der Regelungen zu den für die Branche brisanten Benchmarks vor. Zudem sollte die Richtlinie die Grundlage für die Verbesserung des Niveaus der Finanzbildung in jedem Mitgliedstaat schaffen. Nicht auf Verbote, sondern auf mehr Transparenz und finanzielle Allgemeinbildung zu setzen, waren gute Ansätze. Die Sorgen, dass ein Provisionsverbot für unabhängige Versicherungsmakler aus der RIS resultieren könnte, konnten damit aber nicht genommen werden. Denn hierzu war im seinerzeitigen ECON-Berichtsentwurf nichts zu finden, sodass die Folgen des geplanten Art. 30 Abs. 5b IDD-Entwurf offenbar blieben. Daher war es richtig und wichtig, dass mehrere Berufsverbände weiterhin auf die Problematik hinwiesen und sich mit sachlicher Kritik dafür einsetzten, dass das drohende Provisionsverbot für Versicherungsmakler abgewendet wird. So hatte auch die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) in Schreiben Ende 2023 an MdEP Stéphanie Yon-Courtin und MdEP Markus Ferber (CSU/EVP) u. a. die Bedeutung der Versicherungsmakler für Verbraucher und die Nachteile eines Provisionsverbotes sachlich aufgeführt. Für erneutes, aber weiterhin verhaltenes Aufatmen sorgte die ECON-Abstimmung zur geplanten RIS am 20. März 2024. Hier setzten sich die Positionen im Berichtsentwurf, u. a. gegen die Einführung von EU-weiten Provisionsverboten, durch. Dazu kam ein wichtiger Aspekt für Versicherungsmakler, denn ECON sprach sich auch für eine Ergänzung der RIS aus. Das mündete am 23. April 2024 in einer erfolgreichen Abstimmung des Europäischen Parlaments. Das Parlament übernahm die ECON-Vorlage vom 20. März 2024. Art. 29a sieht laut ECONBericht vor (dortige EU-Übersetzung): „Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass ein Versicherungsvermittler (…), der (…) Versicherungsanlageprodukte vertreibt, wenn er (…) dem Kunden mitteilt, dass die Beratung ungebunden erfolgt, (…) für die Erbringung der Dienstleistung an die Kunden keine Gebühren, Provisionen oder andere monetäre und nichtmonetäre Vorteile einer dritten Partei oder einer Person, die im Namen einer dritten Partei handelt, annimmt und behält.“ Nun aber mit folgender Ergänzung: „Dieser ECON- und EU-Parlamentsbeschluss verschaffen Zeit zum Luftholen DER PROVISIONSVERBOTSPLAN KOMMT – IN DIE SCHUBLADE © stokkete – stock.adobe.com

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