BERATUNG 50 Absatz hindert Versicherungsvermittler, die aufgrund ihres Rechtsstatus als unabhängig eingestuft werden, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie darauf hinweisen, dass sie Anreize erhalten.“ Wie sich Beschluss und Abstimmung auswirken könnten, ordnete MdEP Markus Ferber im Austausch mit der BFV so ein: „Ich bin grundsätzlich mit dem Ausgang der Verhandlungen und der Abstimmung zur Kleinanlegerstrategie sehr zufrieden. Es ist gelungen, einen schwierigen Kommissionsvorschlag an vielen Stellen entscheidend zu verbessern. Die EPPosition stellt sowohl für die betroffenen Intermediäre eine Verbesserung dar als auch für die Kleinanleger.“ Ferber beleuchtet auch das weitere Verfahren auf der europäischen Bühne: „Wie es weitergeht, hängt nun maßgeblich von der Position des Rates ab, die für die Dynamik der interinstitutionellen Verhandlungen entscheidend sein wird. Im Moment gehe ich davon aus, dass die Ratsposition an den wesentlichen Stellen dem EPText ähneln wird. Insofern dürfte die Abstimmung im Wirtschafts- und Währungsausschuss auch den Weg für unkomplizierte interinstitutionelle Verhandlungen geebnet haben. Die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament dürften jedoch frühestens nach der Sommerpause beginnen.“ Mit der Abstimmung im EU-Parlament wurde der sog. Trilog zwischen den EU-Institutionen aufs Gleis gesetzt. Konkret müssen sich nun EUParlament, EU-Rat und EU-Kommission im Rahmen des Trilogs auf gemeinsame Formulierungen einigen. Aufgrund der geplanten Regelungen der Kommission und der deutlichen Änderungen im Parlamentsbeschluss steht größerer Einigungsbedarf an. Zunächst werden am 9. Juni 2024 die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, danach folgt u. a. die Neubesetzung der Ausschüsse. Der am 24. April eröffnete Trilog wird dann an dem vor der Wahl erreichten Verhandlungsstand fortgesetzt. So entwickelt sich nach den von der EUKommission geplanten Regelungen mit gravierenden Folgen für die Branche und insb. Versicherungsmakler nun alles in die richtige Richtung. Doch mit einem Selbstläufer ist nicht zu rechnen, für lauten Jubel dürfte es daher zu früh sein. Ohnehin wäre das Abwenden der schlimmsten regulatorischen Eingriffe nur ein Etappensieg, wenn auch ein ganz wichtiger. Interessierte, nicht ideologiefreie Kreise werden sich dafür einsetzen, dass das Thema Provisionsverbot früher oder später wieder aus der Schublade geholt wird, egal ob auf EU- oder nationaler Ebene. So stellte der SPD-Abgeordneten im EUParlament René Repasi den ECONRIS-Berichtsentwurf als deutlichen „Rückschritt“ dar und vertrat die Auffassung: „Offensichtlich richten Finanzdienstleister ihre Dienstleistungen nicht primär an den Bedürfnissen ihrer Kunden aus, sondern empfehlen bevorzugt Produkte, deren Vertrieb durch eine höhere Provision vergütet wird. Das in den Niederlanden und Großbritannien bereits erfolgreich eingeführte Provisionsverbot stoppt solche Fehlanreize.“ Ein weiterer Beleg für die nicht zur Ruhe kommenden Provisionsverbotsattacken lässt sich in der öffentlichen Anhörung beim Finanzausschuss des Bundestages vom 21. Februar 2024 erkennen. Die fand zum Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU „Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“ (BT-Drucksache 20/9496) im Zusammenhang mit der RIS statt. Die BFV hatte sich vorab am 16. FebDr. Frank Ulbricht, Vorstand BCA AG und Vorstandsvorsitzender der BfV Bank für Vermögen AG: Das Thema „Provisionsverbot für Anlageberater und Versicherungsmakler“ ist und bleibt ein Streitpunkt zwischen den politischen Entscheidungsträgern in der EU und in Deutschland. Um die Sinnhaftigkeit eines Verbots zu begründen, werden zum Teil Einzelfälle aus der Vergangenheit oder Studien mit Rechenfehlern und fehlender Substanz aus dem Hut gezaubert, die dann glücklicherweise durch gute Verbandsarbeit entzaubert werden. Klar ist: Auch in der Finanz- und Versicherungsbranche gab es – wie in allen anderen Branchen auch – einzelne wenige schwarze Schafe. Aber die große Mehrheit der Vermittler in unserer Branche übt ihren Beruf im Interesse der Kunden einwandfrei aus! Sie sorgen für den optimalen Vermögensaufbau und Versicherungsschutz ihrer Kunden, kümmern sich um die Abwicklung im Schadensfall und begleiten ihre Kunden mit passenden Vorsorge- und Kapitalkonzepten ein Leben lang. Das belegen auch die jährlichen Tätigkeitsberichte der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. Die Zahl der Beschwerden ist demnach auf einem Tiefststand. Oder umgekehrt: Die Kundenzufriedenheit ist sehr hoch. Und das liegt an der kundenorientierten Beratung, die schließlich auch angemessen vergütet werden muss. Dabei kann und soll der Kunde selbst entscheiden, was er für richtig hält. Ich halte unser bestehendes Vergütungssystem für sozial und fair. Grundsätzlich begrüßen wir das Nebeneinander von Provisionsberatung und Honorarvermittlung. So bieten wir Vermittlern, die ganz oder teilweise auf Honorar umstellen wollen, umfassende Unterstützung durch unseren Support oder mit unseren Kooperationspartnern. Darüber hinaus setzt sich die Branche bereits heute sehr bewusst mit laufenden Vergütungsmodellen einschließlich Servicegebühren auseinander. Dies übrigens nicht aus Angst vor einem möglichen Provisionsabgabeverbot, sondern allein aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen, um die Substanz des eigenen Unternehmens zu stärken. In diesem Zusammenhang geht der Trend eindeutig in Richtung einer ganzheitlichen und kontinuierlichen Vergütung.
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