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51 BERATUNG ruar 2024 mit einer Stellungnahme an den Finanzausschuss beteiligt (https:// www.bfv-versicherungsmakler.de/ wp-content/uploads/2024/02/Kurzstellungnahme-BFV-zur-EU-Kleinanlegerstratgie.pdf). In der Anhörung präsentierten sich einige Sachverständige mit Blick auf ein von ihnen befürwortetes Provisionsverbot ideologisch verbohrt und mit plausibilitätsfreien Zahlen. Der von Bündnis 90/Die Grünen als Sachverständiger berufene Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung und Direktor am Center for Finance der Uni Regensburg, verkündete die These, dass „keine Beratung besser ist als eine schlechte Beratung“. Das mache substanzielle Beträge aus, in Deutschland etwa jährlich 100 Mrd. Euro bzw. 6.000 Euro für jeden Haushalt pro Jahr. Eine im wahrsten Sinne des Wortes unglaublich hohe Summe. Oder eine unglaubliche Behauptung? Wie sieht die Datenbasis aus? Der Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) hatte bei einer Rückfrage zu einer Provisionsverbotsstudie des Professors die Erfahrung gemacht: „Seit April vergangenen Jahres bemühen wir uns um einen konstruktiven Austausch mit ihm, um seine Ergebnisse überprüfen zu können. Unserer mehrfachen Bitte um Zugang zur Datenbasis seiner Studie hat er trotz gemachter Zusagen bis heute nicht entsprochen. Auch Fragen zur Methodik blieben unbeantwortet.“ Lars Gatschke, Referent im vzbvTeam Finanzen, forderte: „Der Begriff Unabhängigkeit sollte reserviert sein für die Honorarberatung.“ In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung liefert der vzbv ein weiteres Beispiel für die völlig konträren Positionen und behauptet: „Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher verstehen das Konzept von Provisionen nicht. Die Offenlegung von Provisionen scheint keinen wesentlichen Beitrag zur informierten Entscheidung von Verbrauchern zu leisten.“ Wenn Verbraucher – angeblich – das Provisionskonzept nicht verstehen und eine Offenlegung nichts bringt, folgt in der vzbv-Logik die Entmündigung des Bürgers, indem eben ein Provisionsverbot eingeführt werden muss. Und für die heile Provisionsverbotswelt hat der vzbv in PippiLangstrumpf-Manier auch Beispiele kreiert: „Das Provisionsverbot ist sowohl in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich ein Erfolgsmodell. (…) Diese Erfolge wurden erzielt, ohne dass der Finanzmarkt gelitten hätte. Auch die Darstellung von massenhafter Ausgrenzung finanziell schwacher Verbraucherinnen und Verbraucher lässt sich angesichts der Datenlage nicht halten“, behaupten die sog. Verbraucherschützer in ihrer Stellungnahme – den Erhebungen der britischen Finanzaufsicht FCA zum Trotz. Als Experte entlarvte MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU), Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, solche realitätsfernen Fehlinterpretationen und verwies auf eine klare Aussage der FCA, die Mitglieder des Finanzausschusses bei einem Besuch der britischen Aufsichtsbehörden vor einem Jahr erhalten haben: „Uns wurde unmissverständlich klargemacht, dass es eine Beratungslücke in Großbritannien gibt. Es wurde explizit formuliert, dass es gerade bei Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen zu drastischen Rückgängen gekommen ist bei der Inanspruchnahme einer Finanzanlagenberatung.“ Anja Schulz, MdB und Berichterstatterin der FDP für Versicherungen und Kapitalmarktthemen, fasst die Ergebnisse u. a. so zusammen: „Die Anhörung hat erneut gezeigt, wie verhärtet die Fronten sind, wenn es um Provisionen geht. Ob in der Beratung oder im beratungsfreien Geschäft: Der Ruf nach einem pauschalen Verbot war von vielen Seiten zu vernehmen. Echte Wahl- und Entscheidungsfreiheit scheint zur Nebensache zu verkommen.“ Und Dr. Brodesser kommentierte: „Zitate von Sachverständigen wie ‚lieber keine Beratung als schlechte Beratung‘ diskreditieren eine ganze Branche. Die Verbotsagenda soll nach den Vorstellungen der rot/grünen Fraktionen mit einem schnellen kompletten Provisionsverbot im Sinne der vermeintlichen Verbraucherschützer vorangetrieben werden. Dabei bleibt nach unserer Auffassung der mündige Verbraucher, der selber entscheiden kann und soll und die Angebotsvielfalt auf der Strecke.“ Die Provisionsverbots-Gefahr auf europäischer Ebene scheint zumindest vorläufig gebannt. Die nächsten regulatorischen Angriffe werden aber kommen. Es bleibt eine Daueraufgabe der Branchen- und Berufsverbände, die Interessen der Vermittler zu stärken und in sachlichen und konstruktiven Stellungnahmen und Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern die Probleme der Überregulierung, eines Provisionsdeckels oder eines Provisionsverbots darzulegen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler fokussiert dabei insb. den Wert der Beratung und den Wert der Versicherung. In Zeiten, in denen jeder Cent, der in Produkte, Beratung und Vermittlung fließt, von Aufsicht und Teilen der Politik unter dem ‚Value for money‘ immer kritischer bewertet werden, muss auch das ‚Value for money‘ aus Verbrauchersicht der zusätzlichen Regulatorik beleuchtet werden. Ein Engagement, das den mündigen Bürger und Versicherungsmakler in den Mittelpunkt stellt. Denn die Koexistenz von Provisionsberatung und Honorarberatung, die dem Verbraucher die freie Wahl lässt, ist das viel klügere Modell. Daher hat und setzt sich die BFV für die klaren Positionierungen ein ‚Versicherung braucht Makler‘ und ‚Versicherungsmakler sind praktizierter Verbraucherschutz‘. Erwin Hausen Koordinator Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) E-Mail: bfv@bfv-versicherungsmakler.de Telefon: +49 2602 9191 645

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