insider 04/2020 online

BVK-Vorsitzender Michael H. Heinz darauf, dass es fraglich sei, ob die FinVermV Bestand haben wird, schließlich werde im Zusammenhang mit dem Aufsichtswechsel die FinVermV in das WpHG überführt. Mit Blick auf aktuelle und kommende regulatorische Anforde - rungen dürfte es sich für Investmentvermittler lohnen, qualifi - zierte Beratung in Anspruch zu nehmen und/oder die Vorteile von Pools zu nutzen, die ihrerseits letztlich die Marktstandards setzen. „Dasselbe gilt in noch stärkerem Maße, wenn die Auf - sicht tatsächlich auf die BaFin übergeht und dann – jedenfalls praktisch – die für Wertpapierfirmen geltenden Maßstäbe an - gelegt werden“, insistiert Dr. Hendrik Pielka , Rechtsanwalt der Frankfurter Waldeck Rechtsanwälte Partner mbB. denberatung mit sich. So wurde das bisherige Be - ratungsprotokoll durch eine Geeignetheitserklärung ersetzt. Zusätzlich müssen Berater ihren Anlegern vor Abschluss des Geschäfts die erforderlichen In - formationen über die Finanzanlagen und damit ver - bundener Risiken sowie alle anfallenden Kosten und Nebenkosten zur Verfügung stellen. Das ist jedoch kein Problem, weil Fact-Sheets, wesentliche Anlege - rinformationen, Verkaufsprospekte sowie Halbjahres- und Jahresbericht der Fonds diese Informationen ent - halten. Infolgedessen können wir alle Unterlagen dem Kunden elektronisch zur Verfügung stellen.“ „Die neue, deutlich strengere FinVermV und die ge - plante Übertragung der Aufsicht auf die BaFin halte ich inhaltlich für völlig falsch, aber es spielt uns in die Karten. Durch zunehmenden Betreuungsaufwand ist für eine Vielzahl von Vermittlern mit kleineren Invest - mentbeständen das Geschäft unrentabel geworden. Diese Bestände übernehmen wir und befreien die Maklerkollegen von allen administrativen Aufgaben der FinVermV. Gleichzeitig bewahren sie sich regel - mäßige Einnahmen. Nach rund 100 Übernahmen von Investmentfondsbeständen mit ca. 3.000 Kunden stellt die FinVermV demzufolge für uns keine beson - dere Herausforderung mehr dar. Es gehört zu unse - rer Routine, funktionierende Prozesse vorzuhalten, um die Anforderungen der FinVermV zu erfüllen. Die notwendigen Tools stellt uns der BCA Versicherungs - vermittlungsservice bzw. die Bank für Vermögen zur Verfügung. Zu nennen sind an dieser Stelle etwa das Telefonaufzeichnungstool, die Vorlagen zur Protokol - lierung der Geeignetheitserklärung oder die vertriebs - unterstützenden digitalen Bausteine wie z. B. der Investment-Shop oder das DWS ETf-Depot.“ „Durch die FinVermV wurden Standards in der Bera - tung gefestigt und im Sinne des Verbraucherschutzes verbessert. Wir begrüßen natürlich jegliche Maßnah - men, wenn diese die Beratungsqualität verbessern sollten. Demgegenüber gehen regulatorische Ände - rungen zumeist mit viele neuen Anforderungen und Fragen einher. Doch mit der Bank für Vermögen wa - ren wir mit Beginn der politischen Diskussionen immer sehr gut informiert und konnten uns mit einem klaren Produktportfolio zukunftsfähig aufstellen. Mit unserer BSB-Rebound-Strategie erfüllen wir die gesetzlichen Vorgaben und können unsere Kunden transparent und effizient beraten. Auch der technische Support über die DIVA oder die Online-Strecke bis hin zu den Gesprächsaufzeichnungen sind durchdacht und er - leichtern unseren Alltag extrem. Zusammen mit der Bank für Vermögen und der FFB konnten wir die Di - gitalisierung für unsere Kunden erlebbar machen und die Vorgaben des Gesetzgebers umsetzen.“ Michael Podsada Geschäftsführer der REMI5 GmbH Markus Bailer Geschäftsführer der Markus Bailer GmbH und BSB Investment Advisor Haftungsdächer bieten Lösungen und umfangreichen Schutz Pools und Haftungsdächer sind ideale Sparringspartner für Vermittler, da sie mit guten, praxiserprobten Lösungen auf - warten. Über die Bereitstellung eines bewährten Servicean - gebots wird es möglich, die Beratungsprozesse regulierungs - konform und effizient zu halten. „Wenn es um technische Prozesse und Fachliches geht, war die BCA-Gruppe auf die Umsetzung lange vorbereitet. Als Vermittler im Haftungsdach der BfV AG werden die Anforderungen, die nun auch für 34f- Vermittler gelten, bereits seit 2018 umgesetzt. Diesbezüglich konnten wir unsere BCA Partner bereits umfassend auf die FinVermV vorbereiten. Mit Erfolg, wie das bisherige Feedback bestätigt“, betont Karsten Kehl, Vorstand der BfV AG. << 17

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