insider 04/2020 online

© BillionPhotos.com - stock.adobe.com Managerhaftung ist schon lange nicht mehr graue Theorie, sondern in der harten Realität der deutschen Wirtschaft angekommen. Regelmäßig berichten die Medien über spektakuläre Managerhaftpflichtfälle in Millionenhöhe. Im Fokus stehen die großen Namen des deutschen Wirtschaftslebens. Die meisten Fälle werden jedoch insbesondere im deutschen Mittelstand eher nicht publikumswirksam veröffentlicht, sondern spielen sich im Verborgenen ab. Betroffene Unternehmen und ihre Organe suchen aus nachvollziehbaren Gründen nicht das Licht der breiten Öffentlichkeit. 52 Managerhaftungsschä - den sind nicht selten hoch und sowohl für das Unternehmen als auch für die natürliche Person existenzbe- drohend. Auch wenn der Fall vor Gericht zugunsten einer betroffe - nen Partei entschieden oder durch einen Vergleich beigelegt wird, kann der gleichfalls entstandene Reputations - schaden erheblich sein und sich auf die Managerkarriere negativ auswirken. Das Haftungsumfeld der Manager hat sich grundlegend geändert Die Bedeutung der Managerhaftung rührt daher, dass Manager in Deutschland einem der schärfsten Haftungsregime in der Welt unterliegen. Der Haftungs - maßstab der Organmitglieder im deutschen Gesellschafts - recht war schon immer streng und ist seit Jahren praktisch unverändert. Deutlich verändert haben sich jedoch das re- gulatorische Umfeld und der tägliche Pflichtenkatalog eines Managers. Jährlich werden zahlreiche Gerichtsurteile zu einer schärferen Anwendung der Haftungsregeln veröffentlicht und auf nationaler sowie internationaler Ebene neue Gesetze und Verordnungen erlassen. Laufend kommen neue Bereiche wie die DSGVO, Compliance-Anforderungen oder IT-Sicher - heit hinzu, die in den unmittelbaren Verantwortungsbereich des Managers fallen. Auch die Anspruchsmentalität in den Unternehmen hat sich gewandelt. … und dies angesichts sehr scharfer Haftungsregeln Vorstände (auch ehrenamtliche Vereinsvorstände), Ge - schäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte müssen diesen Anforderungen ge - recht werden. Dabei kommt es nicht darauf an, was der einzelne Manager konkret in Person leisten kann; vielmehr legen die Gerichte einen objektiven Maßstab an. Dies ist mit Blick auf die erwähnte Komplexität des juristischen Umfelds von Organen und den scharfen Haf - tungsregeln existenzbedrohend. Mana - ger haften in Deutschland für berufliche Fehlentscheidungen unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Im schlimmsten Fall kann also eine einzige falsche Entscheidung existenzvernichtend sein. Anspruchsteller ist in den meisten Fällen das eigene Unternehmen. Aber auch Dritten – außerhalb des Un - ternehmens stehenden Personen – gegenüber, etwa dem Insolvenzverwalter, Sozialversicherungsträgern, Steuerbe - hörden etc., steht der Geschäftsführer aufgrund von spe - zialgesetzlichen Regelungen, in den Fällen der §§ 823 ff. BGB und im Wege der Durchgriffshaftung grundsätzlich in der Verantwortung. Es gibt viel zu beachten Grundsätzlich haften Manager insbesondere gegenüber ihren Gesellschaftern für jede schuldhafte Pflichtverlet - zung mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Anders als der „normale“ Arbeitnehmer sind sie dabei nicht nur für Vorsatz, sondern für jeden Grad der Fahrlässigkeit verant - wortlich. Bereits ein verse hentlich nicht abgeschicktes Fax kann somit den Manager in die Gefahr der Privatinsolvenz bringen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Gesetzgeber

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