insider 04/2020 online
© LH media 53 eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Managers vorsieht. Dieser muss nachweisen, dass das ihm vorgeworfene Ver - halten nicht schuldhaft erfolgt ist. In der Praxis sehen sich in Anspruch genommene Organe oft gezwungen, viele Jahre nach einer getroffenen Entscheidung vor Gericht ihre Un - schuld zu beweisen. Ohne eine akkurate Dokumentation und einen rechtmäßigen Zugriff auf relevante Unterlagen ist dies schwer, in vielen Fällen unmöglich, da ggf. privat aufbewahrte Dokumente nicht verwendet werden dürfen. Dazu kommt, dass die Pflichtverletzung nicht mal vom Mana - ger selbst begangen worden sein muss. Die Haftung von Or - ganen ist gesamtschuldnerisch angelegt, was bedeutet, dass bei mehreren Geschäftsführern oder Vorständen diese auch für die Fehler des jeweils anderen in Anspruch genommen werden können. Der Manager kann sich nicht darauf verlas - sen, dass ihn seine Gesellschafter oder ein Insolvenzverwalter schon nicht in Anspruch nehmen werden. Anders als zu Zei - ten der sog. Deutschland AG ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein solcher Verzicht in vielen Fällen gar nicht mehr möglich. Fazit: Spätestens seit der Aufnahme der Managerhaftung in die DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ sollte jedem Berater dieses Thema bekannt sein. Versiche - rungslösungen zur Absicherung des Privatvermögens gibt es seit vielen Jahren. Warum die klassische Unternehmens- D&O aber oft nicht die richtige Lösung ist, erfahren Sie in der nächsten insider-Ausgabe. << ConceptIF BIZ GmbH E-Mail: s.bertinetti@conceptif.de Telefon: +49 40 696355-318 Jörg Reiner Geschäftsführer Stefan Bertinetti Prokurist, Syndikusanwalt Mehr Klassen, weniger Beitrag. Mehr Flexibilität, weniger Aufwand. Mehr Schutz, weniger Fragen. Sicher. Für die Zukunft. BU modern www.volkswohl-bund.de
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