1 1 LEITTHEMEN ten 10 Mrd. Euro sind (…) nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen und heißer werdenden Stein.“ Für Ehrentraut besteht das Kernelement jeglicher Altersvorsorge darin, dass Einkommen aus dem Erwerbsalter in den Ruhestand verschoben wird. Das bedeute einen Konsumverzicht heute, ob in Form von Beiträgen an das Umlagesystem oder privater Ersparnisbildung, sei dabei nachrangig. Die – idealerweise lebenslang gezahlten – Renten seien damit in der Regel ein Spiegel dessen, was Menschen während ihres Arbeitslebens zur Seite gelegt hätten. Gerade einkommensschwächere Bürger hätten oft keinen Spielraum für eigenständige Altersvorsorge: „Schlicht ausgedrückt: Wenn am Monatsende nichts übrig bleibt, ist die Sparform egal“, bringt es Ehrentraut auf den Punkt. Die Politik habe mit der Riester-Förderung auf Zulagen gesetzt, die grundsätzlich ein sinnvoller Weg seien, um einkommensschwächere Menschen zu unterstützen. Ein „Weiter so“ gibt es nicht Wegen des bekanntlich schlechten Images der Riester-Rente sei ein Neustart der privaten Altersvorsorge dringend erforderlich. Laut den Modellen von Prognos sind die Renten in den nächsten Jahren weitgehend stabil. Allerdings erwarte man nach 2025 Bewegung bei Beitragssatz und Rentenniveau, sofern eben die „doppelte Haltelinie“ auslaufe. Das umlagefinanzierte Rentensystem müsse auf den demografischen Wandel reagieren, um finanziell im Gleichgewicht zu bleiben. Bei immer mehr Rentenbeziehern und immer weniger Beitragszahlern bedeute das, im Erwerbsleben mehr einzuzahlen und im Alter weniger Rente zu beziehen. „Das ist der weiterhin gültige Finanzierungskompromiss zwischen den Generationen. Übrigens bedeutet ‚weniger Rente‘ keinesfalls absolut sinkende monatliche Rentenzahlungen (das ist gesetzlich ausgeschlossen), sondern nur, dass die Renten im Vergleich zu den Erwerbseinkommen weniger schnell zunehmen“, schließt Ehrentraut seine Ausführungen. Trotz Abweichungen in den Lösungsvorschlägen (Ausgestaltung des Kapitalstocks, Rolle der Riester- Rente, Notwendigkeit eines neuen Produkts), hat die Wissenschaft doch unisono festgestellt: Es gibt kein „Weiter so“. Auch fordern die Wissenschaftler die Politik dazu auf, dies deutlich zu kommunizieren. Die mögliche künftige Rolle von Open Finance für die Rentenversorgung Kann das Thema Open Finance eine Rolle zur besseren Absicherung bei der Rente spielen? Zunächst kurz zu den Hintergründen. Die EU-Verordnung „Framework for Financial Data Access“ (FIDA) mit dem Ziel, den Wettbewerb im Finanzsektor zu fördern und den Verbrauchern mehr Kontrolle über ihre Finanzdaten zu geben, wurde im Juni 2023 im ersten Entwurf veröffentlicht. Gemäß dieser Verordnung müssen Banken, Versicherer und andere Finanzinstitute Drittanbietern den Zugang zu bestimmten Finanzdaten auf Wunsch ihrer Kunden ermöglichen. Damit sollen einerseits Verbraucher Finanzdienstleistungen leichter vergleichen können, andererseits gleichzeitig Drittanbieter die Möglichkeit haben, innovative Finanzprodukte und -dienstleistungen anzubieten. Relevant für die Markus Bailer, Geschäftsführer der Markus Bailer GmbH und BSB Versicherungsmakler: Die Renten sind sicher, die Höhe nicht. Die Frage ist, wie der Staat den demografischen Wandel mit weiteren Steuerzuschüssen abfedern kann. Angesichts der Haushaltslage sehe ich große Zweifel. In unseren Beratungsgesprächen informieren wir über die Situation, erläutern die Rentenwerte und zeigen auf, mit welchen Lösungen eine passende Vorsorge erzielt werden kann. Derzeit ist es so, dass staatliche Vorsorgeprodukte wie Riester- oder Direktversicherungen sehr komplex sind und teils beitragsfrei im Kundenportfolio ruhen. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, sollte es ein kundenbezogenes Vorsorgekonto/Depot geben. Alle eingezahlten Beiträge, ob vom Arbeitgeber oder vom Kunden selbst, sind steuerfrei und können frühestens mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Die eingezahlten Beiträge werden über die Steuererklärung abgesetzt, der Arbeitgeber zahlt steuerfrei ein. Die Auswahl der Anlagen würde ich nicht generell einschränken, ggf. könnte man die max. Aktienquote an ein Lebensphasenmodell anpassen. Bei Rentenbeginn muss ein Teil des Guthabens (z. B. 75 Prozent) lebenslang verrentet werden, was über eine verpflichtende Einzahlung in eine frei wählbare Leibrentenversicherung darstellbar wäre. Die anderen 25 Prozent könnten z. B. in zwölf Jahresraten abgerufen werden. Damit wären die aktivere erste Rentenphase und die Langlebigkeit finanziell gut kombiniert.
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