1 9 KAPITALANLAGEN © agny_illustration – stock.adobe.com ELTIFS 2.0: UPDATE UND ÜBERBLICK Seit dem 10. Januar ist die neue ELTIF-Verordnung in Kraft, kürzlich hat die BaFin FAQ zum Thema auf ihrer Homepage veröffentlicht, und die Produkt-Pipelines der Asset-Manager sind gut gefüllt. Angebotsseitig sind demnach die Weichen für einen erfolgreichen Start gestellt. Ein kurzer Überblick über die aktuelle Entwicklung. Geld anlegen über die Börse ist nicht ganz so einfach: So ist nur ein kleiner Teil der Unternehmen über die Börse, den öffentlichen Kapitalmarkt, finanziert, mithin als Papier an der Börse handelbar. Die Mehrzahl der Unternehmen und Projekte liegt in kapitalstarken privaten Händen und wird über ebensolche finanziert. Im Umkehrschluss sind Kleinanleger von Privatmarktanlagen weitgehend ausgeschlossen. Das ändert sich mit der ELTIF-Verordnung. ELTIFs 2.0 im Überblick: Produkte und Benefits ELTIFs werden überwiegend in folgenden Asset-Klassen angeboten: Infrastructure, insbesondere Transport und Energieprojekte, Private Equity, v. a. Anteile an Unternehmen und Eigenkapital, sowie Private Debt, besonders Kredite und Fremdkapitalfinanzierung. Weiter gibt es Multi-Asset-Ansätze, die etwa die Themen Energieversorgung und Immobilien bündeln. Als nicht börsenkorrelierte Investments diversifizieren ELTIFs das Gesamtportfolio und können so entweder die Stabilität oder die Rendite erhöhen. Sie sind eine gute Ergänzung für Kunden, die nicht grundsätzlich auf liquide Vermögensstrukturen angewiesen sind und gleichzeitig in die europäische Realwirtschaft investieren wollen. ELTIFs werden u. a. angeboten von: Amundi, BlackRock, Neuberger Berman, Pangaea Life und Schroders. Zielgruppe und Regulierung Das neue ELTIF-Regime ist in Kraft, Kleinanleger können hinsichtlich dieser neuen Produkte beraten werden, der Abschluss als Execution only ist bislang nicht vorgesehen. Es gibt keine abweichende Prüfung der Geeignetheit – es gelten die bekannten MiFID-II-Anforderungen. Auch wenn der Gesetzgeber keine Mindestanlagesumme definiert, sind solche von den Asset-Managern teils vorgesehen. Die detaillierte Überprüfung der Passung zwischen Kunde und Produkt im Vorfeld der Beratung kann hilfreich sein. Von Interesse ist zudem die Unterscheidung von illiquiden, geschlossenen Ansätzen und solchen, die als teilliquide oder offen bezeichnet werden. Letztere bieten die Chance, die Anteile vor der Liquidations- oder Auslaufphase zurückzugeben. Trotzdem gelten auch hier Mindesthaltefristen. Gleichzeitig bieten viele KVGs Anteilsveräußerungen auf eigenen Plattformen an. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Daher ist es für Kunden und Finanzberater wichtig, sich vorab über die Liquiditätsprofile einzelner Produkte zu informieren. Entscheidend ist der Gedanke, dass die Illiquidität kein Konstruktionsfehler, kein Malus, sondern die Kernidee des Long-Term-Investments ist. Und dass die höhere Renditechance eben genau dies ist: eine Illiquiditätsprämie. Abwicklung und Vertrieb Parallel zu den regulatorischen Erleichterungen für Vertrieb und Asset-Management ist auch die Abwicklung auf dem Convenience-Pfad. So können ELTIFs inzwischen wie traditionelle Fonds oder Wertpapiere in einem Depot geführt werden, sodass der Kunde nicht zwischen verschiedenen Depots und Lagerstellen hin- und herspringen muss, sondern seine Vermögenswerte bequem in einem Depot hat. Zudem integrieren die Abwicklungsplattformen den ELTIF verstärkt in die digitalen Abschlussstrecken. Damit ELTIFs, wie vom Gesetzgeber intendiert, aus der Nische zur Masse kommen. Insgesamt lässt sich sagen, die Weichen für den ELTIF sind gestellt. Bleibt die Frage, ob Privatanleger im großen Stil Tickets lösen. Marktteilnehmer und die Presse sind optimistisch. Die FAZ sieht in den ELTIFs gar das Potenzial zu einem den ETFs vergleichbaren Siegeszug in der Publikumsgunst. Der Vergleich liegt nicht nur auf sprachlicher Ebene nahe. Waren ETFs zu Beginn institutionellen Investoren vorbehalten, sind sie heute zu einer Art Basisinvestment von Privatanlegern geworden. Gut möglich, dass das in wenigen Jahren auch auf die neuen ELTIFs zutrifft.
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